Von: luk
Bozen – Einen knapp 40 Artikel starken Sammelgesetzentwurf, der zahlreiche Gesetzesänderungen in verschiedenen Sachbereichen beinhaltet, hat die Landesregierung genehmigt.
Von den Landesämtern, den Personalbestimmungen, dem Bevölkerungsschutz und dem Vergabewesen über den Landschafts-, Umwelt- und Gewässerschutz, die Energie und den Fremdenverkehr bis hin zu Gesundheits- und Sozialwesen: An die 40 Artikel umfasst der Sammelgesetzentwurf, über den die Landesregierung heute (23. April) nach den Worten von Landeshauptmann Arno Kompatscher “lange diskutiert hat”. Dabei seien die Stellungnahmen und Bemerkungen, vor allem jene des Rates der Gemeinden behandelt und noch eine Reihe von Änderungen am Gesetzestext vorgenommen worden. Anschließend hat die Landesregierung den geänderten Gesetzestext formell genehmigt. Für den Bereich des Wohnbaus kündigte der Landeshauptmann eine eigene Gesetzesmaßnahme an.
Mit dem umfassenden Sammelgesetzentwurf will die Landesregierung – nach der wegen des Legislaturendes und der Landtagswahlen 2023 “Gesetzgebungspause” – nun zahlreiche notwendige Gesetzesanpassungen oder Gesetzesänderungen vornehmen. Diese Änderungs- und Anpassungsvorschläge aus den unterschiedlichsten Bereichen sind in den vergangenen Wochen im Landesamt für Gesetzgebung zu einem Gesetzentwurf zusammengefasst worden. Dieser wird nun nach seiner Genehmigung durch die Landesregierung und nach Einarbeitung der heute vorgenommenen Änderungen dem Südtiroler Landtag zur weiteren Behandlung übermittelt. Dort wird er zunächst von den Gesetzgebungsausschüssen unter die Lupe genommen, bevor die Debatte im Plenum folgt.
Die Gesetzesmaßnahme zielt unter anderem auf eine Vereinfachung der Aufnahme in den Landesdienst und die Regelung von Lehrpersonal ab; sie schafft die gesetzliche Grundlage für eine stärkere euregionale Zusammenarbeit in Feuerwehrwesen und bei Zivilschutzdiensten, regelt Unfälle mit Wildtieren, enthält Bestimmungen zur Gewässernutzung und für die Konzessionsvergabe großer Wasserableitungen zur Stromerzeugung. Neue Regelungen sind im Bereich der Sachwalterschaft sowie bei den Unterhaltsvorschussleistungen zum Schutz minderjähriger Kinder vorgesehen. Mehrere Gesetzesänderungen betreffen die Wohnbauförderung, das Gesundheitswesen sowie die öffentliche Mobilität. Im Bereich der Mobilität sind eine strengere Ahndung des Schwarzfahrens und engmaschigere Kontrollen vorgesehen.