Von: mk
Meran – Land und Gemeinde arbeiten gemeinsam an einer ordnungsgemäßen Lösung für die Betreuungseinrichtung für Senioren in Meran.
Die „Villa Burgund“ ist eine von der Sozialgenossenschaft „Haus Sonnenschein“ in Meran geführte Betreuungseinrichtung für pflegebedürftige Senioren.
Im Rahmen von sich über mehrere Jahre erstreckender Gerichtsverfahren legen die Urteile fest, dass die Tätigkeit der Einrichtung in jeder Hinsicht jene eines Alters- und Pflegeheimes ist, auch wenn sich die Einrichtung stets anders bezeichnet hat. Da für das Gesetz die Art der effektiv ausgeübten Tätigkeit ausschlaggebend ist, müssen folglich die für Alters- und Pflegeheime vorgesehenen Standards für Betreuung und Sicherheit eingehalten werden.
Obwohl von der Trägerkörperschaft anders dargestellt, geht es dabei nicht um die Unterbindung alternativer Betreuungsformen, die vom Land mit Offenheit gesehen werden, sondern lediglich um die Gewährleistung jenes Maßes an Sicherheit, das primär im Interesse der Bewohner dieser Einrichtung liegt.
Da in den Alters- und Pflegeheimen keine Auszahlung des Pflegegeldes an die Bewohner, sondern eine direkte Finanzierung der Heime vorgesehen ist, hat das Land eine Einstellung der Auszahlung des Pfleggeldes mit April 2017 vorgesehen.
Da das Land – auch zum Schutz von Bewohnern und Angehörigen – auf eine Anpassung der Tätigkeit des Dienstes an die gesetzlichen Bestimmungen abzielt, wird die Einstellung der Auszahlung des Pflegegeldes, für Menschen die sich bereits in der Einrichtung befinden, für drei Monate ausgesetzt. Das Pflegegeld wird somit bis Juli 2017 weiter ausbezahlt.
„Haus Sonnenschein“ soll diese Zeit für eine verbindliche Vereinbarung und Umsetzung jener mehrmals geforderten Maßnahmen nutzen. In besonderer Weise geht es dabei um die Gewährleistung der notwendigen Standards für eine angemessene Betreuung und Sicherheit der Bewohner.
Wie bisher werden sämtliche Schritte zur Umsetzung in enger Absprache mit dem Sozialressort der Gemeinde Meran erfolgen.
Durch die dreimonatige Weiterzahlung soll jenen Angehörigen ein angemessenes Zeitfenster geben, die sich aufgrund der letzten Entwicklungen selbstständig für andere Betreuungslösungen entschieden haben oder entscheiden werden.