Von: luk
Bozen – Die Landesregierung hat die Richterkommission ernannt, die in der Legislaturperiode 2023/28 im Sinne des Landesgesetzes zur direkten Demokratie für die Abwicklung von Volksabstimmungen zuständig ist.
Direkte Demokratie und Partizipation in Ergänzung zur repräsentativen Demokratie anzuerkennen – darauf zielt das Landesgesetz “Direkte Demokratie, Partizipation und politische Bildung” (LG Nr.22/2018) ab, das zuletzt 2023 vom Landtag angepasst worden ist. Das Gesetz regelt auch die Volksabstimmungen und legt die Voraussetzung für deren Einleitung und deren Ablauf fest. Über die Zulässigkeit von Volksabstimmungen entscheidet eine Richterkommission. Diese hat auch die Aufgabe, beanstandete Stimmen nochmals zu überprüfen und das Ergebnis bekannt zu machen. Diese “Kommission für die Abwicklung von Volksabstimmungen” muss im Sinne von Artikel 6 des Gesetzes in den ersten drei Monaten der Legislaturperiode ernannt werden.
Die Landesregierung ist heute (9. Februar 2024) auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher dieser Aufgabe nachgekommen und hat die dreiköpfige Richterkommission ernannt. “Dabei werden die Mitglieder aus drei, von den jeweiligen Gerichtspräsidentinnen eingereichten Namensvorschlägen ausgelost”, erklärte der Landeshauptmann heute das Procedere, “wobei für jedes Mitglied auch ein Ersatzmitglied ausgelost wird.” Die Kommission setzt sich demnach aus Michael Grossmann (Richter am Landesgericht Bozen), Fabrizio Cavallar (Richter am Regionalen Verwaltungsgericht – Sektion Bozen) und Maria Teresa Wiedenhofer (Richterin der Kontrollsektion des Rechnungshofes Bozen) zusammen. Ersatzmitglieder sind Stefan Tappeiner, Michele Menestrina und Stefano Natale.