Von: mk
Neumarkt – Auf Einladung von Präsident Norbert Bertignoll referierte kürzlich die Volksanwältin im Seniorenheim Griesfeld in Neumarkt über ihre Arbeit und informierte die Heimbewohner über ihre Rechte. “Aufklärung und Mitentscheidung über Pflegemethoden und medizinische Maßnahmen sind Grundrechte eines jeden Heimbewohners, die er gegenüber der Verwaltung und gegenüber dem Pflegepersonal einfordern kann”, so Morandell. “Wichtig ist auch das Mitspracherecht der Heimbewohner im Heimbeirat. Über diesen Rat können Probleme mit der Organisation der Dienste auf einfache und unkomplizierte Weise vorgebracht werden”, ergänzt Morandell.
Fragen und Diskussionsbeiträge der Teilnehmer gab es auch reichlich zum Thema Tarifberechnung und Tarifbeteiligung der Familienangehörigen. Anschließend an der Diskussionrunde stand die Volksanwältin auch noch für Einzelgespräche zur Verfügung. Abschließend wurde mit der Heimdirektor vereinbart, dass die Volksanwältin regelmäßig ein oder zwei Mal im Jahr eine Sprechstunde im Seniorenheim für die Heimbewohner und deren Angehörigen anbieten wird.