Von: mk
Bozen – Gestern fand zwischen der Volksanwältin Gabriele Morandell und der Ärztekammer eine Aussprache zur neuen Broschüre „Wurde ich richtig behandelt?“ statt. Bei dieser Aussprache wurde vereinbart, die bestehende Broschüre innerhalb von zwei Monaten zu überarbeiten und in Erwartung der neuen Fassung, die Verteilung der Informationsbroschüren ruhen zu lassen. Zudem wurde vereinbart, eine längerfristige Zusammenarbeit in die Wege zu leiten.
Morandell unterstreicht zu den letztlich in den Medien erschienenen Berichten, dass in Südtirol die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft im Gesundheitsbereich Ende der 80-er Jahre mit Artikel 15 des Landesgesetzes vom 18. August 1988, Nr. 33 eingeführt wurde und ist heute durch ein eigenes Landesgesetz geregelt. Zudem sieht Artikel 14 Absatz 3 des Dekrets des Landeshauptmanns, das die Tätigkeit der Schlichtungsstelle in Arzthaftungsfragen regelt, Folgendes vor: „Der Patient bzw. die Patientin oder, im Fall des Ablebens, die Erben, können sich im Verfahren von der Volksanwaltschaft vertreten oder unterstützen lassen, wenn eine Einrichtung des Landesgesundheitsdienstes oder ein Arzt bzw. eine Ärztin oder eine Gesundheitseinrichtung, die mit diesem eine vertragliche Bindung hat, in den Fall vor der Schlichtungsstelle verwickelt ist.“ Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle ist also de facto Teil des Verwaltungsverfahrens.
Zu den Aufgaben der Volksanwaltschaft – so Morandell – gehören auch die Information, die Beratung und die Vermittlung bei unrechtmäßigen Maßnahmen und Handlungen der von der Landesverwaltung abhängigen Körperschaften.
Die Zuständigkeit der regionalen Volksanwaltschaften im Gesundheitswesen wurde außerdem durch Artikel 2 Absatz 2 des neuen Staatsgesetzes vom 8. März 2017, Nr. 24 bekräftigt, laut dem sich alle Empfänger von Gesundheitsdienstleistungen kostenlos für die Wahrung ihres Rechts auf Gesundheit an die Volksanwaltschaft wenden können, sofern sie bezüglich der beanspruchten sanitären Dienstleistungen Mängel im Gesundheitssystem und im sozialen und sanitären Bereich aufzuzeigen haben.
Die Vermittlungstätigkeit der Volksanwaltschaft im Gesundheitsbereich, die immer auf eine Annäherung der Standpunkte von Patienten und Verwaltung abzielt, gründet also auf rechtliche Vorschriften. Allfällige nachfolgende Gerichtsverfahren liegen in der ausschließlichen Verantwortung der Patienten, denen es nach eingehender Information und nach einer Aussprache mit der Verwaltung frei steht, wie sie die eigenen Rechte schützen wollen.