Von: mk
Bozen – Nach der Vorstellung der ersten beiden Abschnitte des Gesetzentwurfes wurde gestern den Vertretern von Interessenverbänden und Institutionen auch das restliche Gesetz vorgestellt, Anregungen, Kritiken und Stellungnahmen wurden eingeholt. „Wir bleiben dem partizipativen Ansatz dieses Gesetzentwurfes treu und suchen stets die Rückkoppelung mit Gemeinden und Verbänden“, so Landesrat Richard Theiner.
Im Mittelpunkt der gestrigen Vorstellung stand einmal die Zusammensetzung der Kommissionen für Raum und Landschaft, die künftig auf Landes- und Gemeindeebene über die Planung zu wachen haben. Neu ist, dass darin vor allem Fachleute und keine Interessenvertreter Platz finden und die Kommissionen auch übergemeindlich tätig werden. „Darin sehen wir einen großen Vorteil, weil wir genau wissen, wie eng verzahnt die Entwicklung in den einzelnen Gemeinden ist“, unterstrich gestern Andreas Schatzer, Präsident des Gemeindenverbandes. Die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden sei auch aus einem zweiten Grund wichtig: das Gesetz Raum und Landschaft schreibt den Gemeinden zusätzliche Kompetenzen zu.
Vor allem mit dem Wertausgleich befasste sich gestern Anton Aschbacher, Direktor der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung. Unter Wertausgleich versteht man die Beteiligung der Gemeinschaft an Wertsteigerungen, die auf Planungsmaßnahmen zurückzuführen sind. Ändert sich etwa die Nutzungskategorie eines Gebäudes oder wird neues Bauland ausgewiesen, steigt der Wert der Immobilie. Von dieser Wertsteigerung muss der Eigentümer künftig 30 Prozent – in Form von Flächen oder Geld – der Gemeinde abtreten, die damit den geförderten Wohnbau, die gemeindeeigene Infrastruktur oder Wiedergewinnungsmaßnahmen unterstützt.
Bis Ostern haben die Verbände nun Zeit, noch einmal Stellungnahmen zum Gesetzentwurf abzugeben, danach wird es ein letztes Treffen geben. „Damit ist dann der partizipative Prozess abgeschlossen und es beginnt der institutionelle Weg des Gesetzes“, so Theiner gestern.