Von: luk
Bozen – “Die Einhebung der Autosteuer und der Umschreibungssteuer sollte vom Land ebenfalls wie die Irap und der Irpef-Zuschlag mit Abkommen der Agentur für Einnahmen übertragen werden, damit könnten die Bürger für die Bezahlung der Autosteuer ihr Steuerguthaben heranziehen”, so der Landtagsabgeordnete Andreas Pöder.
“Viele Steuerzahler haben Steuerguthaben die sie nicht immer sofort ausbezahlt bekommen. Bei Steuern wie zum Beispiel der Gemeindeimmobiliensteuer GIS, die mit dem F24-Modell eingezahlt werden, kann der Bürger einfach sein Steuerguthaben mit der Steuer verrechnen. Weder bei der Autosteuer noch bei der Umschreibungssteuer ist das jedoch möglich, weil diese nicht über das F24-Modell eingezahlt werden können. Dazu bräuchte es Abkommen mit der Agentur für Einnahmen”, so Pöder.
“Die Landesregierung hat nun mit der Agentur für Einnahmen ein Abkommen zur Bezahlung der Wertschöpfungssteuer Irap und des Irpef-Zuschlags abgeschlossen. Bei der Autosteuer hat der Landeshauptmann meinen diesbezüglichen Vorschlag vor einigen Monaten abgelehnt. Dabei wäre es eine enorme Erleichterung für Autofahrer, wenn sie die KFZ-Steuer oder auch die relativ hohe Umschreibungssteuer mit einem Steuerguthaben ‘bezahlen’ könnten.”