Von: mk
Bozen – Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden noch für längere Zeit unter den starken Preiserhöhungen bei Strom- und Gas zu leiden haben. Damit rechnet die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS). Viele haben Schwierigkeiten, das Familienbudget unter Kontrolle zu halten, und fragen sich, ob diese hohen Fixausgaben sie nun in eine finanzielle Notlage bringen werden.
Die Unterstützungsmaßnahmen (Sozialboni des Staates, Einmalbeitrag des Landes) greifen für Bürgerinnen und Bürger mit niedriger Einkommenslage. Durch die Teuerung kommen aber auch viele Familien ins Schleudern, die einkommensbedingt von diesen Maßnahmen ausgeschlossen sind (mittleres Einkommen, Alleinverdiener mit zu Lasten lebender Familie, usw.).
Mit einem Gesetz-Dekret hat die Regierung am 18.03.2022 beschlossen, die Einkommensgrenze für den Energie-Bonus für 2022 anzuheben: es haben Familien mit ISEE unter 12.000 Euro Anrecht.
Was tun?
Wenn der Betrag der letzten Strom- oder Gasrechnungen für eine Sofortzahlung zu hoch scheint, hat man die Möglichkeit, beim eigenen Energieanbieter eine Ratenzahlung zu beantragen.
Grundsätzlich gibt es derzeit zwei Möglichkeiten einer Ratenzahlung. Zum einen die staatlich vorgesehene mit ziemlich komplexen Auflagen, die unten genauer beschrieben werden (erste Rate 50 Prozent der Rechnung, kann erst verlangt werden, wenn Rechnung schon angemahnt, …), und zum anderen die vom Anbieter “normal” angebotene, die vor Fälligkeit der Rechnung vereinbart werden muss.
Die erste ist zwar zinsfrei, aber meistens eher ungünstig, da die erste Rate die Hälfte der Rechnung beträgt. Bei der zweiten Ratenzahlungsart fallen Zinsen an, aber diese fallen nicht wirklich ins Gewicht (gesetzlicher Zinssatz ist niedrig). Die Kundinnen und Kunden dürften der Einschätzung der Verbraucherschützer nach mit der zweiten Möglichkeit etwas besser dran sein.
Ratenzahlung: Möglichkeit nach Vorgaben der Aufsichtsbehörde
Die Aufsichtsbehörde ARERA hat zur Umsetzung des Haushaltsgesetzes 2022 die Details für die Ratenzahlung der Rechnungen mit Ausstellungsdatum zwischen 1. Januar 2022 und 30. April festgelegt. Alle Anbieter (sowohl des geschützten als auch des freien Markts) sind verpflichtet, Strom- und Erdgaskunden, die mit der Zahlung der Rechnungen in Verzug kommen, eine Ratenzahlungsmöglichkeit anzubieten.
Konkret müssen die Anbieter, bevor sie mit der Aussetzung der Strom- und Erdgaslieferung fortfahren, dem insolventen Kunden eine Zahlungsaufforderung zuschicken, in der ein zinsloser Ratenzahlungsplan angeboten wird, der Folgendes vorsieht:
A. eine Ratenzahlungsfrist, die jener der Rechnungen entspricht, wobei die Anzahl der Raten insgesamt der Anzahl der Rechnungen entspricht, die in der Regel innerhalb von zehn Monaten ausgestellt werden und deren Wert jeweils mindestens 50 Euro beträgt;
B. eine erste Rate in Höhe von 50 Prozent des gesamten Betrags, welcher mit Ratenzahlung beglichen wird, und die restliche Hälfte des Betrags wird auf gleichgroße Raten aufgeteilt.
Weitere Informationen abrufbar unter: https://www.arera.it/allegati/schede/211230st.pdf
Kritisch anzumerken ist hier, dass durch diese Vorgaben die Rechnungen bereits überfällig sein und die Zahlungen vom Anbieter beanstandet werden müssen, bevor die Verbraucher die Ratenzahlung beantragen können. Auf diese Weise geht man grundsätzlich das Risiko ein, dass die Strom- bzw. Gaslieferung aufgrund von Zahlungsrückständen unterbrochen wird, bevor man überhaupt die Ratenzahlungen beanspruchen kann – laut VZS eine grundsätzlich absurde Voraussetzung.
Alternative Ratenzahlung
Die großen nationalen Anbieter (Enel, Eni, Edison, um nur einige zu nennen) und auch einige der lokalen haben darauf sofort reagiert und bieten bessere Ratenzahlungsbedingungen: Hier kann gleich um Ratenzahlung angesucht werden. Sollte man bei der Anfrage auf Ratenzahlung auf Schwierigkeiten stoßen, kann man dies der VZS melden.
„Wenn Sie feststellen, dass Sie Strom- oder Gasrechnungen nicht sofort bezahlen können, gilt es schnell zu handeln“, sagt Gunde Bauhofer, Geschäftsführerin der VZS. „Beantragen Sie schriftlich bei Ihrem Anbieter einen Ratenzahlungsplan über mindestens 2-3 Raten, um die Zahlungslast etwas zu verteilen. Dies immer in der Hoffnung, dass die Energiepreise auf ein akzeptables Niveau zurückkehren, sprich jenes vor Oktober 2021.“