Von: mk
Bozen – Der I. Gesetzgebungsausschuss hat heute die Arbeiten zum Landesgesetzentwurf Nr. 115/17 – Bestimmungen über die Wahl des Landtages, des Landeshauptmannes und über die Zusammensetzung und Wahl der Landesregierung (Erstunterzeichner Josef Noggler) – fortgesetzt und den Entwurf schließlich mit fünf Ja (Magdalena Amhof, Josef Noggler, Dieter Steger, Veronika Stirner und Christian Tschurtschenthaler), ein Nein (Ulli Mair) und zwei Enthaltungen (Myriam Atz Tammerle, Brigitte Foppa) gutgeheißen. Bis auf den letzten Artikel waren alle Bestimmungen bereits in der Sitzung vom 17. Februar behandelt (und einige auch geändert) worden, heute waren nur mehr die Finanzbestimmungen (nach Einholung des Gutachtens der Finanzabteilung des Landes) zu genehmigen. Die Abg. Atz Tammerle, Foppa, Mair und Alessandro Urzì haben einen Minderheitenbericht angekündigt.
„Anders als im IV. Gesetzgebungssausschuss, wo wegen der Obstruktion zur Gesundheitsreform niemand auf die Inhalte eingegangen ist, wurde bei uns wie in einem Workshop gearbeitet, freut sich Ausschussvorsitzende Magdalena Amhof, „niemand hat alles erreicht, aber daraus ist ein tragbarer Kompromiss entstanden, auch weil allen bewusst war, dass wir mit einem eigenen Wahlgesetz erstmals eine Kompetenz wahrnehmen, die Südtirol schon seit 2001 hat.“
Der Gesetzentwurf soll auf die Tagesordnung der Landtagssitzung vom April gesetzt werden.
Atz Tammerle kündigt Minderheitenbericht an
Warum sich Myriam Atz Tammerle der Stimme enthalten, erklärt sie folgendermaßen: „Das Wahlgesetz sieht nicht die Direktwahl des Landeshauptmannes vor und berücksichtigt damit nicht eine alte Forderung der Süd-Tiroler Freiheit. Zweitens: Die Anzahl der Landesregierungsmitglieder darf auf keinen Fall, wie vorgesehen, auf elf aufgestockt, sondern sollte im Idealfall auf sieben (einschließlich des Landeshauptmannes) reduziert werden oder, wie derzeit der Fall, bei maximal neun bleiben. Drittens: Die Süd-Tiroler Freiheit hätte die Abschaffung der verpflichtenden Frauenquote begrüßt. Es widerspricht dem Prinzip der individuellen Selbstbestimmung, wenn Frauen allein zwecks Erfüllung der Frauenquote zur Kandidatur regelrecht gezwungen werden müssen, während auf der anderen Seite männliche Kandidaten bei Nichterfüllung der Frauenquote auf die Kandidatur verzichten müssen oder ansonsten per Los von der Liste gestrichen werden. Das passive Wahlrecht wird durch diese antidemokratische Regelung grob beschnitten. Es sind Polemiken zu befürchten, die dazu führen könnten, dass in Zukunft noch mehr Wähler abgeschreckt werden, zumal die Wählerzahlen bereits in der Verangenheit rückläufig waren.“
Sehr wohl befürwortet Atz Tammerle eine fixe Ladinervertretung im Landtag und kündigt einen Minderheitenbericht an, mit dem die unterschiedlichen Sichtweisen im Landtag diskutiert werden sollen.