Von: luk
Im Regionalrat wurden heute diverse Punkte und Anliegen behandelt.
Begehrensantrag Nr. 7, eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Urzì, Borga, Cia, Giovanazzi und Fasanelli, im Sinne des Artikels 35 des Autonomiestatutes, damit angesichts der Änderung des Regionalgesetzes Nr. 1 vom 5. Februar 2013 mit den Lokalautonomien ein Reformverfahren des Artikels 61 des Autonomiestatutes abgesprochen werde, auf dass die sprachliche Vertretung in den Gemeindeausschüssen der Gemeinden der Provinz Bozen auch dann gewährleistet werde, wenn im Gemeinderat nur ein gewählter Vertreter vorhanden ist, der noch nicht im Gemeindeausschuss vertreten ist.
Derzeit seien mindestens zwei Gemeinderäte nötig, damit eine Sprachgruppe im Gemeindeausschuss vertreten sein könne, erklärte Alessandro Urzì (gemischte Fraktion). Mit einem Gemeindereferenten könne man die Politik der Gemeinde nicht ändern, aber das Vertretungsrecht werde gewährleistet. Mit der 2013 beschlossenen Verkleinerung der Gemeinderäte sei die Hürde für einen Sitz im Ausschuss erhöht worden, vor allem in den kleineren Gemeinden.
Walter Blaas (Freiheitliche) sprach sich gegen den Antrag aus, die derzeitige Regelung sei ausreichend, um die Vertretung der Italiener zu gewährleisten.
Riccardo Dello Sbarba (Grüne) unterstützte das Anliegen, kritisierte aber die Form. Die Vertretung der verschiedenen Sprachgruppen in den Gremien müsse gefördert werden. Aber der Regionalrat brauche nicht einen Begehrensantrag dazu, er könne direkt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Statuts vorlegen. Außerdem wäre das ein Thema, das dem Autonomiekonvent vorzulegen wäre.
Andreas Pöder (Team Autonomie – BürgerUnion) sprach sich dagegen aus. Die Gemeindeausschüsse seien auf Initiative Nogglers erst wieder vergrößert worden, Urzìs Antrag würde zu noch mehr Posten führen. Zusammen mit den anderen Quotenregelungen würde damit eine demokratische Wahl ad absurdum geführt.
Alessandro Urzì beantragte die Vertagung der Abstimmung.
Beschlussantrag Nr. 47, eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Köllensperger, Degasperi, Foppa, Dello Sbarba und Heiss, um die Regionalregierung und den Regionalrat zu verpflichten, die Regierung aufzufordern, die Unterlagen betreffend den abgeänderten Verfassungsgesetzentwurf Alfreider (Akt des Senats Nr. 2643) zu übermitteln und auf dem Dringlichkeitswege eine Sitzung einzuberufen, um eine neue Stellungnahme des Regionalrats abzugeben, die an die Regierung zu übermitteln ist.
Der ursprüngliche Entwurf Alfreiders zugunsten der Vertretung der Ladiner habe allgemein Zustimmung gefunden, auch beim Regionalrat, berichtete Paul Köllensperger (5 Sterne Bewegung), aber durch eine Änderung in letzter Minute sei dieser sogar eine Gefahr für die Minderheiten geworden, die auch die Italiener betreffen könnte. Man habe im Laufe der Arbeiten ein trojanisches Pferd hineingeschmuggelt, daher sollte der neue Entwurf wieder dem Regionalrat vorgelegt werden.
Der neue Entwurf entspreche nicht mehr dem, zu welchem der Regionalrat ein positives Gutachten gegeben habe, bestätigte Andreas Pöder. Damit werde ein Bonus für die Mehrheitspartei ermöglicht und das Verhältniswahlprinzip ausgehebelt. Vor allem die italienischen Parteien werde das treffen. Eigenartigerweise habe sich der PD dazu noch nicht geäußert.
Hier habe man ein Gesetz zugunsten der Ladiner im Parlament umfunktioniert, um das Wahlrecht zugunsten der Mehrheit zu ändern, meinte auch Riccardo Dello Sbarba (Grüne). Die SVP nutze hier den Sympathiebonus der Ladiner für eigene Zwecke aus, um das Verhältniswahlrecht, das vom Statut vorgeschrieben sei, auszuhebeln. Es wäre korrekt, wenn der Regionalrat ein neues Gutachten zu diesem grundlegend veränderten Gesetzentwurf abgeben könnte.
Alessandro Urzì (gemischte Fraktion) teilte diese Einschätzung, es sei ein Handstreich gewesen. Er forderte alle im Parlament vertretenen Parteien auf, dazu Stellung zu nehmen. Wenn diese Vorgehensweise erfolgreich sei, dann bestehe auch eine Gefahr für die Autonomie: Dem Regionalrat könnten dann unscheinbare Gesetzentwürfe zur Begutachtung vorgelegt werden, die dann in Rom um Eingriffe in die Autonomie ergänzt würden.
Ass. Giuseppe Detomas äußerte verfahrenstechnische Bedenken zum Antrag. Man tue so, als hätte der Gesetzgeber, das Parlament, kein Recht, Änderungen an einem ihm vorgelegten Gesetzentwurf vorzunehmen. Die Gutachten des Regionalrats seien bereits eine Einschränkung, aber die sei gesetzlich vorgesehen, was heute verlangt werde, hingegen nicht. Detomas erinnerte daran, dass einige Änderungen am Entwurf von der Opposition ausgegangen seien.
Rodolfo Borga (Amministrare e Civica Trentina) teilte hingegen die Einwände von Detomas’ Vorrednern. Es seien am Entwurf Änderungen vorgenommen worden, die das Autonomiegefüge einschneidend verändern würden. Daher sei eine neuerliche Befassung des Regionalrats notwendig.
Nach einer Beratung unter den Mehrheitsfraktionen erklärte Alessio Manica (PD), dass man sich den Ausführungen von Ass. Detomas anschließe.
Es gebe keine Norm, die eine erneuerte Behandlung des Gesetzentwurfs im Regionalrat untersage, erklärte Paul Köllensperger. Hier sei am Regionalrat vorbei am Verhältniswahlsystem für den Südtiroler Landtag gerüttelt worden.
Alessandro Urzì zeigte sich enttäuscht von der Position der Mehrheitsparteien. Hier werde ein Weg eröffnet, um ohne Zustimmung des Regionalparlaments die Autonomie zu ändern. Unter dem Vorwand, die Ladiner zu unterstützen, werde am Fundament für die politische Vertretung der Sprachgruppen gerüttelt, um der SVP einen Mehrheitsbonus zu verschaffen.
Rodolfo Borga hätte dem PD einen stärkeren Selbsterhaltungstrieb zugetraut. Dieser habe das Erbe der DC antreten wollen, habe aber deren Werte aufgegeben, darunter den Schutz der Italiener in Südtirol. Die Mehrheit sollte sich bewusst sein, dass in Rom auch andere Mehrheiten zustande kommen könnten, und dann werde ein solches Vorgehen gefährlich für die Autonomie.
Die Ladiner seien keine Außerirdischen, bemerkte Florian Mussner (SVP), und wollte auch nicht als externes Element zur Autonomie gesehen werden. Mussner bezeichnete die Arbeit der ladinischen Vertreter in Rom als ausgezeichnet. Er habe sie nie als Außerirdische bezeichnet, replizierte Urzì.
Maurizio Fugatti (Lega Nord) bezeichnete die nachträgliche Änderung des Gesetzentwurfs als Foul eines Parlamentariers, das Konsequenzen auch für andere Vorhaben haben könnte. Daher werde er für Köllenspergers Antrag stimmen.
Der Antrag wurde mit 24 Ja und 32 Nein abgelehnt.
Gesetzentwurf Nr. 91: Bestimmungen zur Finanzierung des Regionalrates (eingebracht von der Regionalregierung). Der Gesetzentwurf wurde aufgrund einer Vereinbarung des Fraktionssprecherkollegiums vom 5. Dezember 2016 eingebracht. Bei der Beratung des regionalen Stabilitätsgesetzes 2017 wurde nämlich das Thema der Verwendung der finanziellen Mittel, die sich in der Verfügung des Regionalrates befinden und derzeit in Finanzinstrumente investiert sind, behandelt. De facto sieht der Gesetzestext nun vor, dass die derzeit vom Regionalrat verwalteten Mittel, durch Desinvestitionen vom Garantiefonds – also auch die von den Regionalgesetzen und von den entsprechenden Durchführungsverordnungen vorgesehenen Mittel für die Entschädigungen und die Vorsorgeleistungen der amtierenden und ehemaligen Regionalratsabgeordneten – an den Haushalt der Region übergehen. Das Präsidium des Regionalrates wird in Absprache mit der Regionalregierung ein Mehrjahresprogramm für die Desinvestitionen der in Finanzinstrumente investierten Mittel erstellen. Es handelt sich um eine Regelung, die der Harmonisierung der Haushalte Rechnung trägt.
Es habe unter den Fraktionssprechern Einhelligkeit geherrscht, die Mittel für die Leibrenten der Verwaltung der Region zu unterstellen, erklärte Ugo Rossi, Vizepräsident der Region. Damit schaffe man mehr Klarheit und Transparenz bei der Gebarung.
Die drei Artikel des Gesetzentwurfs wurden ohne Debatte genehmigt.
Rodolfo Borga kritisierte in seiner Stimmabgabeerklärung den Titel des Gesetzentwurfs, damit werde der Regionalrat nicht finanziert, sondern enteignet. Die Region übernehme damit alle Lasten, deren Kosten der Regionalrat nicht mehr schultern könne. Er frage sich, ob das rechtlich und politisch korrekt sei.
Der Gesetzentwurf wurde mit 29 Ja, 6 Nein bei 17 Enthaltungen genehmigt.
Präsident Thomas Widmann informierte das Plenum, dass die auf Volksinitiative eingebrachten beiden Gesetzentwürfe (Nr. 70 und 72) zur wirtschaftlichen Behandlung der Abgeordneten auf mehrheitlichen Beschluss der Fraktionssprecher auf die nächste Sitzung vertagt wird.
Dagegen sprach sich Andreas Pöder aus, ein solches Thema dürfe nicht auf die lange Bank geschoben werden. Auch Rodolfo Borga meinte, man solle das Thema endlich angehen. Auch Claudio Cia und Filippo Degasperi äußerten Bedenken. Hans Heiss verteidigte die Vertagung auf März, man wolle das Thema vertiefen und eine fruchtbare Diskussion ermöglichen. Genau dies sei auch der Grund für die Vertagung gewesen, meinte Präsident Widmann.
Die Debatte wird am Nachmittag fortgesetzt.