Von: mk
Bozen – Aufgrund der andauernden Phase der Trockenheit hat Landeshauptmann Arno Kompatscher eine Dringlichkeitsverordnung unterzeichnet, die mehrere Maßnahmen gegen die Wasserknappheit umfasst. Auch die Skigebiete sind betroffen.
Angesichts der 18 Monate andauernden Trockenheit ist der Wasserabfluss in Südtirols Flüssen nahe dem historischen Minimum. Diese Situation wird sich angesichts der aktuellen Wetterprognosen und dem Fehlen einer relevanten Schneedecke auch im Hochgebirge so schnell nicht ändern. Da erste Beregnungsanlagen erst mit 15. März Wasser entnehmen durften, war der Druck auf die Gewässer bisher noch gering. Doch steigende Temperaturen und die fortschreitende Vegetationsphase führen zu erhöhtem Bedarf, nicht nur in der Landwirtschaft aber auch bei Garten- und Schwimmbadbesitzenden. Um Engpässe in der Trinkwasserversorgung zu vermeiden und die Wasserressourcen im Land sowie in den Nachbarprovinzen und -regionen zu schonen, hat Landeshauptmann Arno Kompatscher einen Aufruf zur Einsparung von Wasser erlassen.
Damit soll das Bewusstsein für den Wert der derzeit spärlich vorhandenen, lebensnotwendigen Ressource Wasser in der Bevölkerung gesteigert und für den umsichtigen Umgang mit Wasser geschärft werden.
Mit Wasser sparsam, effizient und nachhaltig umgehen
Die Verordnung, die Landeshauptmann Arno Kompatscher am Nachmittag des heutigen Weltwassertages unterzeichnet hat, richtet sich an alle Wassernutzenden und trägt dem Vorschlag der permanenten Beobachtungsstelle über die Wassernutzungen im Flusseinzugsgebiet der Ostalpen vom 14. März 2023 Rechnung. Sie sind “auf das Dringlichste” aufgerufen, “äußerst sparsam, nachhaltig und effizient mit der Ressource Wasser umzugehen und den Verbrauch auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken”. die Verordnung, die mit Unterzeichnung rechtskräftig ist, richtet sich insbesondere an die Landwirtschaft sowie an alle, die Gärten oder Parkanlagen, besitzen oder bewirtschaften. Untersagt ist ab sofort jede Art technischer Beschneiung.
Beschneiungen untersagt
Wer öffentliche Trinkwasserleitungen betreibt, wird dazu aufgerufen, besonders verbrauchsintensive Wasserentnahmen zeitlich zu staffeln beziehungsweise Turnusse vorzusehen. Die betroffenen Wasserkunden, seien es nun Schwimmbadbetreibende oder Eigentümer oder Eigentümerinnen größerer Gärten, müssen über diese Maßnahme informiert werden. Im Obst- und Weinbau soll angesichts der derzeit besorgniserregenden Wasserknappheit die Frostberegnung ausschließlich bei absoluter Notwendigkeit eingeschaltet werden.
Nach der Unterzeichnung durch den Landeshauptmann wird die Verordnung an die Gemeinden weitergeleitet, die sie veröffentlichen und die Einhaltung der Bestimmungen im Bereich der öffentlichen Trinkwasserversorgung überwachen. Ebenso wird die Verordnung den Forststationen übermittelt. Die Forstbehörde überwacht die Einhaltung der Bestimmungen im Bereich landwirtschaftliche Bewässerung. Allfällige Übertretungen sind dem Amt für nachhaltige Gewässernutzung mitzuteilen. Die Wasserableitungen werden im Hinblick auf den genehmigten Ableitungszeitraum und die Einhaltung der vorgeschriebenen Restwassermengen verstärkt kontrolliert.