Von: mk
Bozen – Beim Gewässerschutz läuft in Südtirol nicht alles rund. Darauf macht der Landesfischerverband aufmerksam.
Präsident Meinhard Mayr kommt auch gleich zum springenden Punkt: „Leider muss der Landesfischereiverband feststellen, dass Südtirol beim Thema Restwassermengen im hinteren Teil der Regionen liegt, obwohl hierzulande immer von einer intakten Gewässerwelt gesprochen wird und durch die Umweltgelder ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügen stehen.“
Während in Südtirol pauschal eine Restwassermenge von 2 l/s*km2 vorgesehen ist, liegt diese z.B. im Veneto bereits bei 3-4 l/s*km², also 50 bis 100% höher als in Südtirol. Regionen wie z.B. Trient oder Ligurien haben ein Minimum von 2-5 l/s*km2 eingeführt und auch in Aosta liegt die Restwassermenge viel höher als in Südtirol.
Der Fischereiverband verweist dabei auf die spezielle Situation im Land: Südtirol sei landschaftlich geprägt durch seine Gewässer. Die vielseitige Nutzung dieser Gewässer stelle einen wichtigen kulturellen und wirtschaftlichen Aspekt dar.
„Der Tourismus und die Vereine nutzen die Gewässer für Veranstaltungen, die Landwirtschaft für die Bewässerung, die E-Wirtschaft für die Produktion von CO2-neutraler Energie und auch die Bevölkerung nutzt die Gewässer als Naherholungszone. Aus einem ländlichen Gebiet wie Südtirol sind die Gewässer und ihre Nutzung nicht mehr wegzudenken. Dabei sollte man sich aber bewusst sein, dass eine nachhaltige und dauerhafte Nutzung von natürlichen Ressourcen nur mit deren Schutz einhergehen kann“, erklärt Mayr.
In der letzten Zeit habe der Landesfischereiverband leider immer wieder feststellen müssen, dass an den Restwassermengen gerüttelt wurde – immer mit Bezug auf den Wassernutzungsplan, der seit August 2017 in Kraft ist. „Niemand bezieht sich aber auf den Gewässerschutzplan, der gleichzeitig mit dem Wassernutzungsplan in Kraft treten sollte, aber schon seit Jahren nicht oder nur teilweise angewandt wird“, erklärt Mayr.
Der Landesfischereiverband mahnt die zuständigen Stellen an, endlich den Gewässerschutzplan wie von den eigenen Gesetzen vorgesehen – umzusetzen, um in den heimischen Gewässern einen optimalen Lebensraum für Flora und Fauna zu schaffen. Vor allem die angespannte Situation bezüglich der Restwassermengen stelle jedes Jahr ein Problem für die Gewässer und die darin lebenden und geschützten Fisch- und Krebsarten dar.
Auch der neue Landesgesetzentwurf Nr. 158/18 sieht eine Neuerung im Bereich der kleinen und mittleren Wasserableitungen zur Erzeugung von elektrischer Energie vor. Nun sollen Bergbauernhöfe und Almen, die an das öffentliche Stromnetz angebunden sind, nicht nur den Eigenbedarf decken, sondern auch in das Netz einspeisen können. Der Landesfischereiverband mahnt an, dass man dadurch nur einen geringen Mehrwert für die Energieproduktion schaffe. Dabei seien die Auswirkungen auf die Gebirgsbäche gerade durch kleine Kraftwerke sehr schädlich.
Erst Anfang des Monats wurden die Gebirgsbäche vom der EURAC und dem Biologischen Landeslabor zum Gewässertyp des Jahres 2018 gewählt. „Dabei wurde auch von Landesrat Theiner betont, dass den Gebirgsbächen heuer besonders viel Aufmerksamkeit gewidmet werden soll. Nun sollen aber gerade diese sensiblen Ökosysteme belastet werden. Für die Situation gibt es alternative Lösungen, wie Solarenergie oder das zur Verfügung stellen von kostenlosem Strom. Neben der Verabschiedung des Gewässerschutzplanes, ist auch die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) und die Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG) in Südtirol noch nicht durchgeführt worden“, kritisiert der Fischereiverband.
Die Unterschutzstellung der Passer für alle E-Werke, des Eisacks von Mauls bis Franzensfeste für große E-Werke sowie der Etsch von Meran bis Salurn sei hierbei nicht ausreichend und entspreche nicht den vorgegebenen EU-Richtlinien, welche vorsehen, eigene Schutzzonen für die einheimischen Fischarten auszuweisen.