Daten des ASTAT

Weniger Aufenthaltsgenehmigungen im Jahr 2023 in Südtirol erteilt

Dienstag, 17. Dezember 2024 | 11:13 Uhr

Von: mk

Bozen – Am 31.12.2023 besitzen 34.785 Personen in Südtirol eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger. Der Großteil (44,5 Prozent) stammt aus europäischen Nicht-EU-Staaten, 29,0 Prozent aus Asien und 18,9 Prozent aus Afrika. Dis teilt das Landesstatistikinstitut ASTAT mit.

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Im Jahr 2023 wurden von der Bozner Quästur 2.953 neue Aufenthaltsgenehmigungen erteilt, etwas weniger als im Vorjahr. Dieser Rückgang ist hauptsächlich auf die rückläufigen Genehmigungen aufgrund von Asyl und vorübergehendem Schutz für Menschen aus der Ukraine zurückzuführen.

Neue Aufenthaltsgenehmigungen nach Rekordjahr 2022 zurückgegangen

Eine Aufenthaltsgenehmigung muss von allen Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürgern beantragt werden, die sich länger als drei Monate in Italien aufhalten wollen. Für Angehörige eines EU-Staates hingegen gilt laut gesetzesvertretendem Dekret Nr. 30 vom 6. Februar 2007 das Recht auf Freizügigkeit, Einreise und Aufenthalt in allen Mitgliedsstaaten.

Infolge der von vielen Ländern ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung der Corona-Pandemie kam es 2020 zu einem Rückgang der neuen Aufenthaltsgenehmigungen: Im Jahr 2021 stieg die Zahl der neuen Genehmigungen wieder an und erreichte das Niveau von vor der Pandemie.

Dieser Anstieg ist auch auf die Verabschiedung der Maßnahme zur Regulierung von irregulären Arbeitsverhältnissen (Art. 103 des Gesetzesdekrets 34/2020) zurückzuführen, die zu einer Zunahme der Aufenthaltsgenehmigungen aus Arbeitsgründen führte. 2022 stieg die Zahl der Neuausstellungen auf 3.895. Dies ist hauptsächlich auf die Genehmigungen zum vorübergehenden Schutz der Ukrainerinnen und Ukrainer infolge des Kriegsausbruches in ihrem Land zurückzuführen. Im Jahr 2023 wurden von der Bozner Quästur 2.953 neue Aufenthaltsgenehmigungen ausgestellt, 24,2 Prozent weniger als im Rekordjahr 2022. Dieser Rückgang ist auf die rückläufigen neuen Aufenthaltsgenehmigungen an ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zurückzuführen.

2022 war die Ukraine das Land, aus dem die meisten Personen stammten, die eine neue Aufenthaltsgenehmigung beantragten (1.505 bzw. 38,6 Prozent der neuen Genehmigungen), während es 2023 nur mehr 233 Personen (7,9 Prozent) waren. Somit nimmt die Ukraine nach Zahl der Neuausstellungen im Jahr 2023 Rang drei ein. An erster Stelle steht Albanien mit einem Anteil von 19,1 Prozent, gefolgt von Pakistan mit 9,0 Prozent.

Der wichtigste Grund, aus dem neue Genehmigungen erteilt wurden, waren Familienzusammenführungen (51,3 Prozent der Neuausstellungen). Etwa ein Drittel (33,7 Prozent) der neuen Aufenthaltsgenehmigungen wird aus Gründen des Asyls und anderer Schutzformen erteilt, 7,2 Prozent hingegen aus Arbeitsgründen.

48,1 Prozent der neuen Genehmigungen wurden an weibliche und 51,9 Prozent an männliche Antragsteller erteilt. Dabei handelte es sich hauptsächlich um Minderjährige (31,0 Prozent) und junge Menschen zwischen 18 und 29 Jahren (28,2 Prozent). 19,4 Prozent entfallen auf die Altersklasse 30- 39 Jahre und die restlichen 21,3 Prozent auf Personen im Alter ab 40 Jahren.

Zahl der Aufenthaltsgenehmigungen geht leicht zurück

Nach dem Rückgang im Jahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie stieg die Zahl der EU-Bürgerinnen und -Bürger mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung in Südtirol ab 2021 wieder und erreichte 2022 das Niveau von vor der Pandemie, vor allem aufgrund der Neuzugänge aus der Ukraine. Im Jahr 2023 ist hingegen ein leichter Rückgang zu verzeichnen: Im Laufe des Jahres wurden von der Bozner Quästur 34.785 Aufenthaltsgenehmigungen ausgestellt, 143 (0,4 Prozent) weniger als im Jahr 2022.

Nach dem Rückgang im Jahr 2020 aufgrund der CovidPandemie stieg die Zahl der EU-Bürgerinnen und -Bürger mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung in Südtirol ab 2021 wieder und erreichte 2022 das Niveau von vor der Pandemie, vor allem aufgrund der Neuzugänge aus der Ukraine. Im Jahr 2023 ist hingegen ein leichter Rückgang zu verzeichnen: Im Laufe des Jahres wurden von der Bozner Quästur 34.785 Aufenthaltsgenehmigungen ausgestellt, 143 (0,4 Prozent) weniger als im Jahr 2022.

Obwohl die Reihung der Herkunftskontinente der Inhaberinnen und Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung im Laufe der letzten sechs Jahre unverändert geblieben ist, wird ein Trend sichtbar: Die Zahl der Aufenthaltsgenehmigungen für europäische Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger nimmt leicht ab, und zwar von 46,4 Prozent im Jahr 2016 auf 44,5 Prozent Jahr 2023, während jene für Menschen aus Asien von 26,6 Prozent (2016) auf 29,0 Prozent (2023) steigt. Die Anteile der Aufenthaltsgenehmigungen an Personen aus Afrika und Amerika bleiben in etwa konstant.

Die am stärksten vertretenen Staaten sind Albanien (5.478) und Pakistan (3.697). Wie bereits erwähnt, hat die Präsenz von Menschen aus der Ukraine (3.251) schon seit 2022 aufgrund des Krieges zugenommen, so dass sie die am dritthäufigsten vertretene Nation war, während sie in den Jahren vor 2022 den sechsten Rang belegte. Es folgen Marokko (2.974), der Kosovo (2.392), Indien (1.585), Nordmazedonien (1.564), China (1.161), Bangladesch (1.124) und Peru (1.057). Alle anderen Gemeinschaften zählen weniger als 1.000 Personen.

Der überwiegende Teil der Aufenthaltsgenehmigungen (55,6 Prozent) ist unbefristet, was nicht nur ein Indikator für die Stabilität des Phänomens Einwanderung ist, sondern auch für einen gewissen Lebensstandard derjenigen, die eine Genehmigung besitzen. Die gesetzliche Regelung sieht nämlich vor, dass nur diejenigen um eine Aufenthaltsgenehmigung ansuchen dürfen, die über ein angemessenes Einkommen und eine geeignete Wohnung verfügen.

Frauen und Männer im Verhältnis

52,6 Prozent der Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung sind Männer, 47,4 Prozent Frauen. Insgesamt gesehen ist das Geschlechterverhältnis also nahezu ausgeglichen. Bei genauerer Betrachtung hingegen fallen deutliche Unterschiede in der Verteilung auf: Nationen mit starkem Männerüberhang sind Gambia, Mali, Senegal und Afghanistan, während mehr Frauen als Männer aus Brasilien, Georgien, der Ukraine und Russland stammen. Aus einer Analyse der Daten nach Kontinent geht hervor, dass Männer bei den Menschen aus Afrika und Asien überwiegen und Frauen bei jenen aus Amerika und den europäischen Nicht-EU-Staaten.

Rund ein Fünftel der regulär anwesenden Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger ist minderjährig

Insgesamt sind 21,3 Prozent der Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger mit regulärem Aufenthaltsstatus Ende 2023 minderjährig. 18,6 Prozent sind zwischen 18 und 29 Jahre und 22,2 Prozent zwischen 30 und 39 Jahre alt, 17,0 Prozent gehören zur Altersgruppe der 40- bis 49-Jährigen und die restlichen 20,9 Prozent sind 50 Jahre und älter.

Bezirk: Bozen

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