Von: mk
Bozen – Eine salomonische Übergangslösung wurde im Kompetenzstreit zwischen Nationalinstitut für Sozialfürsorge (NISF/INPS) und Land um die ärztlichen Kontrollvisiten bei 45.000 öffentlichen Bediensteten gefunden. Laut einem Bericht des Tagblatts Dolomiten werden die Kontrollen zwar vom NISF/INPS durchgeführt, aber nur in jenen vier Stunden, die vom Land vorgesehen sind.
„Damit wird auf jeden Fall vermieden, dass die öffentlichen Angestellten in Südtirol einer doppelten Kontrolle ausgesetzt sind“, erklärt der Generaldirektor des Landes, Hanspeter Staffler, laut “Dolomiten”.
Der Staat hat beschlossen, dass ab 1. September italienweit das NISF/INPS für die ärztlichen Kontrollvisiten bei krankgeschriebenen Beamten zuständig ist. Das Land beharrte allerdings auf die eigene Zuständigkeit. Öffentlich Bedienstete, die krank sind, liefen deshalb Gefahr, gleich von zweimal ärztlich kontrolliert zu werden. Zusätzliches Problem war, dass Beamte laut Staatsgesetz sieben Stunden zu Hause anzutreffen sein müssen, während es laut Landesvertrag nur vier Stunden sind.
Nun hat man einen vorübergehenden Kompromiss gefunden.
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