Von: luk
Bozen – Die Landesregierung hat heute die vom Staat vorgesehenen Kriterien zu den wesentlichen Betreuungsstandards übernommen.
Als “wesentliche Betreuungsstandards” werden die medizinischen Grundleistungen und Dienste bezeichnet, auf die jeder Bürger Anrecht hat. „Wir können getrost behaupten, dass wir viele Betreuungsstandards, die das staatliche Dekret vorsieht, bereits erfüllen und damit eine gute medizinische Versorgung gewährleisten“, stellt Gesundheitslandesrätin Martha Stocker zufrieden.
Die stationäre und teilstationäre Betreuung für Pflegebedürftige, die palliative stationäre und teilstationäre Betreuung und die palliative territoriale und zu Hause erbrachte Betreuung seien nur einige Beispiele, wie wesentliche Betreuungsstandards bereits gewährleistet werden. Auch bei der territorialen und zu Hause erbrachten Betreuung im Rahmen der Kinder- und Jugendpsychiatrie ist das Angebot bereits vollständig, für das Übergangsalter zwischen Jugend- und Erwachsenenpsychiatrie wird aber noch nach neuen Lösungen und entsprechenden Maßnahmen gesucht.
Künftig sollen auch glückspielabhängige Patienten eingebunden werden: Derzeit wird an einem Konzept zur Reorganisation des Netzes für die Abhängigkeiten und der Standards gearbeitet. Gute Nachrichten gibt es auch für Patienten mit “seltenen Krankheiten”: Das entsprechende Register wird gemeinsam mit anderen Regionen aktualisiert, damit die neuen Vorschriften bis Mitte September dieses Jahres, so wie von den Richtlinien vorgesehen, umgesetzt werden können. Der Südtiroler Sanitätsbetrieb wurde von der Landesrätin beauftragt, demnächst die Bürger über alle wesentlichen Neuerungen zu den Betreuungsstandards angemessen zu informieren.