Von: luk
Bozen – Im Landtag wurden heute Anträge von 5 Sterne Bewegung, Freiheitlichen, SVP und BürgerUnion behandelt.
Beschlussantrag Nr. 781/17: Whistleblowing in der öffentlichen Verwaltung (eingebracht vom Abg. Köllensperger am 29.5.2017). Die Landesregierung möge verpflichtet werden, 1. auf jeden Fall die Geheimhaltung der Identität des Hinweisgebers zu gewährleisten, wobei im entsprechenden Vordruck angegeben werden soll, dass das Ausfüllen der diesbezüglichen Felder sowie die Beilage eines Identitätsausweises fakultativ sind; 2. die Vorgaben der ANAC (insbesondere die Entscheidung Nr. 6 vom 28. April 2015 „Richtlinien im Bereich Schutz des öffentlichen Bediensteten, der unerlaubte Handlungen meldet – sog. Whistleblower„) betreffend die vertrauliche Behandlung der Daten zur Identität der öffentlich Bediensteten umzusetzen; 3. die bestehende Möglichkeit der Meldung von Fehlverhalten in angemessener Weise bekannt zu machen und die Bediensteten diesbezüglich zu sensibilisieren, wobei der Verantwortliche für die Korruptionsvorbeugung an das gesamte Personal in regelmäßigen Abständen eine entsprechende Mitteilung verschickt, in welcher die Zielsetzung des Instrumentes des „Whistleblowing“ und dessen Anwendungsverfahren erläutert werden; 4. die im Bereich des Whistleblowing erlassenen Vorgaben und Richtlinien umzusetzen, wobei – wie in den Prämissen erwähnt – die Bearbeitung der eingegangenen Hinweise ausschließlich online durch ein IT-gestütztes Verfahren erfolgt und zu diesem Zweck sichere Verschlüsselungssysteme bei der Datenübertragung verwendet werden; dabei ist auf jeden Fall die Website mit umfassenden Informationen über den Schutz der Identität des Hinweisgebers laut Punkt 2 zu ergänzen; 5. zusätzlich zur Bekanntmachung auf der Website, ein Postfach einzurichten, an welches auf Papier verfasste Hinweise zugesandt werden können; 6. ausdrücklich vorzusehen, dass eine Kopie der gelieferten Hinweise auf unerlaubte Handlungen den zuständigen Gerichtsbehörden weiterzuleiten sind.
“Der „Whistleblower“ (wörtlich der Pfeifenbläser) ist jemand, der gesetzeswidrige bzw. betrügerische Handlungen innerhalb einer Regierung, einer öffentlichen oder privaten Einrichtung oder eines Unternehmens aufzeigt”, erklärte Paul Köllensperger (5 Sterne Bewegung). “Zweifelsohne handelt es sich um eine nützliches Instrument, um auf unerlaubte Handlungen auf dem Arbeitsplatz hinzuweisen.” Diese Möglichkeit sei auch für die Landesverwaltung eingeführt worden, aber ohne die Anonymität der Informanten zu garantieren. Die Antikorruptionsbehörde habe dazu Vorgabe erlassen, mit denen die Anonymität garantiert werden könne. Die Prüfstelle des Landes sei übrigens zum selben Schluss gekommen.
Gemischte Gefühle hatte Walter Blaas (Freiheitliche) zum Antrag. Die Aufdeckung von Missständen sei wichtig, andererseits bestehe die Gefahr, dass Anschuldigungen in die Medien gerieten, die sich dann als haltlos erweisen. Er sei eher für die Einrichtung einer solchen Stelle bei der Volksanwaltschaft, die eine gewisse Distanz zur Landesverwaltung habe und eine Filterfunktion einnehmen könne, um zwischen echten und haltlosen Anschuldigungen zu unterscheiden.
Für Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit) klang der Antrag nach Denunziantentum. In Südtirol brauche es so etwas nicht, weil jeder jeden kenne. In Süditalien gebe es 70 Prozent illegale Bauten, hierzulande 1,5 Prozent. Das Problem sei die Zugehörigkeit zu Italien, das auch beim internationalen Korruptionsindex an prominenter Stelle stehe.
Die Notwendigkeit von Whistleblowern sei eigentlich ein Armutszeugnis für eine Verwaltung, meinte Hans Heiss (Grüne). Man müsste darauf hinarbeiten, dass die Beamten frei und sachlich agieren könnten, aber in den letzten zehn Jahren sei ein Klima der Angst und Duckmäuserei entstanden. Das Verhältnis von Politik und Verwaltung sei zu überdenken. Heiss kündigte Stimmenthaltung an.
Sven Knoll (STF) stimmte dem zu. Man sollte auf dem Boden der Realität bleiben, Südtirol sei nicht die USA. Er warnte vor einem Gesellschaftsmodell, in dem man nur verdeckt Missstände melden könne. Missstände in der Verwaltung gebe es auch hierzulande, und das müsse nicht unbedingt mit Korruption zu tun haben. Das könne man nur ändern in einer Gesellschaft mündiger Bürger, die Missstände ohne Angst anprangern könnten.
In Südtirol gebe es eine Kultur der guten Verwaltung, erklärte LR Waltraud Deeg. Es seien große Schritte in Richtung Transparenz gesetzt worden. Die Bürger erwarteten sich eine unparteiische Verwaltung, die die Grundsätze der Verfassung einhalte. Deeg warnte vor einer Kultur des Misstrauens. Wenn Verdachtsfälle aufträten, werde mit aller Härte dagegen vorgegangen. In 99 Prozent der Fälle hätten sich die Vorwürfe aber als haltlos erwiesen. Wer etwas zu beanstanden habe, könne dies auch offen sagen, aber die Möglichkeit einer anonymen Anzeige gebe es bereits. Die Vorgaben der Antikorruptionsbehörde würden vom Land eingehalten. Die Behörde arbeite derzeit eine digitale Plattform aus, die allen Verwaltungen zur Verfügung gestellt werde. Deeg plädierte schließlich dafür, nicht mehr Bürokratie zu erzeugen, und lud Köllensperger zu einem vertiefenden Gespräch mit ihr und dem Generaldirektor des Landes ein.
Das Whistleblowing sei vor allem in jenen Staaten verbreitet, wo es wenig Korruption gebe, denn es habe abschreckende Wirkung, antwortete Paul Köllensperger.
Der Antrag wurde mit 1 Ja, 27 Nein und 3 Enthaltungen abgelehnt.
Begehrensantrag Nr. 86/17: Wahlgesetz für die Parlamentswahlen: Die Sonderbestimmung für Südtirol muss dem Minderheitenschutz und demokratiepolitischen Grundsätzen Rechnung tragen (eingebracht von den Abg. Mair, Blaas, Oberhofer, Stocker S., Tinkhauser und Zingerle am 15.6.2017). Parlament und Regierung sollen aufgefordert werden, folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Südtirol bildet einen eigenen, einzigen Wahlkreis 2. Die Südtirol vorbehaltenen Sitze werden nach dem Verhältniswahlrecht zugeteilt, wie es für die Wahl des Südtiroler Landtages vorgesehen ist 3. Eine eventuelle Sperrklausel darf für nur in Südtirol kandidierende Parteien nicht höher sein als für Parteien, die auf Staatsebene kandidieren.
“Die Besonderheit unseres autonomen Landes erfordert eine Sonderregelung, die eine Vertretung der sprachlichen Minderheit im Parlament erst ermöglicht”, erklärte Ulli Mair (Freiheitliche). Mit der geltenden Regelung wird jedoch sowohl der Minderheitenschutz als auch der ethnische Ausgleich in Frage gestellt; sie hat den Geruch einer maßgeschneiderten Regelung für parteipolitische Zwecke. Die geltende regionale Sperrklausel von 20% kommt für nur in Südtirol wahlwerbende Parteien einer 40%-Hürde gleich. Abgesehen davon, dass dies verfassungsrechtlich zumindest bedenklich ist, mutet diese Regelung aus politischer Sicht als Verhinderungsinstrument an. Mitbewerber zu den aktuellen Regierungsparteien sollen per Gesetz verhindert werden. Es ist unverständlich, dass das Parlament eine 5%-Hürde, für unsere Region jedoch eine 20%-Hürde einführen möchte. Die künftige Sonderregelung für Südtirol sollte sich am Wahlgesetz für den Südtiroler Landtag orientieren. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die Südtiroler Vertretung in Rom tatsächlich repräsentativ im Sinne des Minderheitenschutzes und der ethnischen Ausgewogenheit ist. Dazu soll das Gebiet Südtirols einen eigenen, einzigen Wahlkreis bilden, in dem die zustehende Parlamentssitze nach dem reinen Verhältniswahlrecht vergeben werden. Nur ein einziger Wahlkreis bildet die Garantie, dass im Sinne des Minderheitenschutzes und der ethnischen Vertretung auch wirklich jede Stimme gleich viel zählt. Derzeit ist dies nicht der Fall, weil weder ein italienischsprachiger Südtiroler in der Peripherie, noch ein deutschsprachiger Südtiroler in Bozen eine realistische Wahlchance hat, sowohl was das aktive als auch was das passive Wahlrecht betrifft.” Die SVP habe öfters versprochen, sich für eine solche Lösung einzusetzen, aber nichts unternommen, sie drohe für diesen Fall sogar mit einer Aufkündigung der Koalition. Die SVP wolle sich einen Maßanzug schneidern und nicht durch Stimmen, sondern per Gesetz gewinnen.
Alessandro Urzì (L’Alto Adige nel cuore) unterstützte den Antrag und meldete nur zu Punkt 3 Bedenken an. Er kritisierte die alleinige Ausnahme für Südtirol, die eine ausgewogene Volksvertretung verhindere. Er schätze es, dass der heutige Vorschlag von einer deutschen Partei komme. Es sei nicht akzeptabel, dass die SVP auch die italienischen Kandidaten bestimme. Er rief die Oppositionsparteien dazu auf, eine gemeinsame Vorgehensweise abzusprechen (Für eine entsprechende Beratung wurde die Sitzung für 20 Minuten unterbrochen).
Ulli Mair (Freiheitliche) bat um Unterbrechung der Debatte bis morgen, um eine neue Fassung des Antrags vorlegen zu können.
Zur Minderheiteninitiative wurden zwei Anträge gemeinsam behandelt, einer von den Freiheitlichen und einer von der SVP.
Beschlussantrag Nr. 791/17: Europäische Bürgerinitiative “Minority Safe Pack” (eingebracht von den Abg. Mair, Blaas, Oberhofer, Stocker S., Tinkhauser und Zingerle am 23.6.2017). Der Landtag möge die Europäische Bürgerinitiative „Minority Safe Pack” unterstützen und die Landesregierung ersuchen, – die Südtiroler Bevölkerung umfassend darüber zu informieren, – die Südtiroler Bevölkerung zu bewegen, mit ihrer Unterschrift die Bürgerinitiative ebenfalls zu unterstützen.
“Die Volksgruppenproblematik in Europa gründet auf der Herausbildung der Nationalstaaten und auf der Grenzziehung nach dem Ersten Weltkrieg”, erklärte Ulli Mair (Freiheitliche). “Dabei wurde weder auf das Selbstbestimmungsrecht noch auf die 14 Punkte des amerikanischen Präsidenten Wilson Bedacht genommen. Da die Grenzen willkürlich und nicht nach Sprach- oder Volkszugehörigkeit gezogen wurden, führte dies zum Entstehen von Minderheiten. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden ebenfalls neue Minderheiten geschaffen, sei es durch neue Gebietsabgrenzungen oder durch massenhafte Vertreibungen, heute gerne als „Bevölkerungstransfer” umschrieben. Nun gibt es einen Hoffnungsschimmer bzw. einen Lichtblick in Sachen Minderheitenschutz bzw. Schutz von Sprachminderheiten. Der Europäischen Bürgerinitiative „Minority Safe Pack” ist es mit Hilfe der FUEN gelungen, eine Initiative zu starten, womit die EU-Kommission aufgefordert wird, einen Maßnahmenkatalog umzusetzen, die nationalen Minderheiten besser zu schützen und sie besser zu fördern. Südtirol steht im Vergleich zu anderen Minderheiten sicher relativ gut da und wird gerne als Modellfall bezeichnet. Daher erwarten sich weniger gut geschützte Minderheiten nicht nur gute Ratschläge, sondern auch konkrete Hilfestellung. Dazu bietet die genannte Bürgerinitiative eine gute Gelegenheit.” Italien müsste dafür 50.000 Unterschriften zusammenbringen. Es gehe um eine parteiübergreifende Angelegenheit.
Beschlussantrag Nr. 802/17: “MSPI-Minority SafePack Initative” (eingebracht von den Abg. Steger, Achammer, Amhof, Deeg, Hochgruber Kuenzer, Kompatscher, Mussner, Noggler, Renzler, Schiefer, Schuler, Stirner, Stocker M., Theiner, Tschurtschenthaler, Widmann und Wurzer am 27.7.2017). Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, eine Informationskampagne für die Unterschriftensammlung in Südtirol umzusetzen sowie eine entsprechende finanzielle Unterstützung der FUEV/FUEN für die Umsetzung dieser Initiative vorzusehen, damit sie insgesamt zu einem Erfolg und einer Stärkung für die Volksgruppen/Minderheiten Europas werden kann.
“Die Minority SafePack Initiative kann als bedeutendste Minderheiten-Initiative in Europa der letzten Jahrzehnte bezeichnet werden”, erklärte Dieter Steger (SVP). “Südtirol, dessen deutsche und ladinische Minderheit durch die Südtiroler Volkspartei in der FUEN vertreten sind, hat dabei von Anfang an eine entscheidende Rolle gespielt. Aus diesem Grund und wegen der großen Bedeutung der Initiative als erste Grundlage für Mindeststandards im europäischen Minderheitenrecht, wird Südtirol auch in Solidarität bei der Unterschriftensammlung einen wichtigen Beitrag leisten.” Damit diese Initiative vorankomme, brauche es europaweit 1 Million Unterschriften, 55.000 aus Italien. Als Autonomiepartei werde man alles tun, damit die Unterschriftensammlung gelinge, damit der Staat sehe, dass man Minderheitenschutz nicht nur für sich anstrebe.
Sven Knoll (STF) bezeichnete den Minderheitenschutz als auch sein Anliegen, äußerte aber Zweifel an der Initiative. Diese lasse nämlich außer Acht, dass die betroffenen Minderheiten über ihr Schicksal entscheiden können sollten. FUEN, die vor allem regierungsnahe Minderheiten vertrete, wie SVP hätten es abgelehnt, das Selbstbestimmungsrecht in der Initiative zu verankern. In Europa gebe es verschiedene Arten von Minderheitenschutz, wenn Südtirol z.B. denselben Schutz wie die Dänen in Deutschland hätte, dann wäre es mit der Autonomie vorbei. Man müsse also achtgeben, welchen Minderheitenschutz man anstrebe.
Hans Heiss (Grüne) stellte im europäischen Minderheitenschutz große Fortschritte in den letzten Jahren fest. Mit der Osterweiterung sei der Prozess aber wieder ins Stocken geraten, siehe die Minderheitenproblematik in Ungarn. Von Südtirol aus könne hier ein wichtiger Akzent gesetzt werden. Die Initiative sollte auch auf andere Minderheiten ausgeweitet werden. Skeptisch zeigte sich Heiss zur Förderung für die FUEV.
Martha Stocker (SVP) bezeichnete die Initiative als Herzensanliegen und nannte eine Reihe von europäischen Übereinkommen zur Frage in den letzten Jahren. Leider hätten auch Länder wie Frankreich und Griechenland diese Dokumente nicht unterschrieben. Mit dieser Initiative, die vor allem die autochthonen Minderheiten im Auge habe, könne man erreichen, dass Rechte der Minderheiten auch einklagbar werden. Ein großer Erfolg sei es bereits, dass die EU-Kommission jetzt akzeptiert habe, dass neun von zehn Forderungen der Initiative in ihre Zuständigkeit fallen.
Sven Knoll beantragte eine getrennte Abstimmung zur Förderung der FUEV.
Ulli Mair teilte Knolls Bedenken, die Initiative stelle aber jedenfalls einen Fortschritt dar. Auch bei einer Unterstützung der neuen Minderheiten, wie von Heiss gefordert, hätte sie Bedenken.
Dieter Steger bedankte sich für die Unterstützung, das sei ein gutes Signal auch an die politische Öffentlichkeit anderswo.
Der Antrag der Freiheitlichen wurde bei 1 Enthaltung genehmigt.
Der Antrag der SVP wurde ebenfalls bei 1 Enthaltung genehmigt (der Passus zur FUEV mit 19 Ja, 4 Nein, 7 Enthaltungen).
Beschlussantrag Nr. 801/17: Impfzwang – kein Zulassungsverbot zu Kindergärten und Kinderbetreuungsstrukturen (eingebracht vom Abg. Pöder am 27.7.2017). Der Südtiroler Landtags spricht sich dagegen aus, dass die Vorlage der Impfdokumentation gemäß Impfdekret in Südtirol Voraussetzung für die Zulassung zu Kindergärten bzw. Kleinkinderbetreuungsstrukture n, auch privater Natur, ist und verpflichtet die Landesregierung, diesen Beschluss umzusetzen.
“Das neue Impfdekret sieht die Nichtzulassung von Kindern in Kindergärten und Kleinkinderbetreuungsstrukture n vor, wenn nicht die entsprechenden Impfnachweise bzw. Dokumentation bei der Einschreibung vorgelegt werden”, erklärte Andreas Pöder (BürgerUnion). “Gleichzeitig gibt es bei Nicht-Vorlage der Dokumentation kein Zulassungsverbot für die Schulen. Damit entsteht die widersprüchliche Situation, dass beispielsweise ein viereinhalbjähriges Kind zwar nicht zum Kindergarten zugelassen, aber ein sechseinhalbjähriges Kind sehr wohl zur Grundschule zugelassen wird, wenn die Dokumentationsvoraussetzungen gemäß Impfdekret nicht erfüllt sind.” Es gehe hier nicht direkt ums Impfen, sondern um die Vorlage der Dokumentation. Eltern könnten deren Herausgabe auch wegen Privacybedenken ablehnen, denn die Dokumente würden sensible Gesundheitsdaten enthalten. Laut UN-Charta zu den Kinderrechten hätten Kinder auch ein Recht auf Privatsphäre. Das Land habe für die Kindergärten primäre Zuständigkeiten und dürfe sich nicht vom Staat vorschreiben lassen, wen es zum Kindergarten zulasse. Es werde massenhaft zu Verweigerungen kommen, prophezeite Pöder, möglicherweise auch zu Klagen. Die Aussagen Schaels zur Sache bezeichnete er als ausreichend für ein Disziplinarverfahren oder eine Entlassung.
Er sei kein Impfgegner, sondern ein Impfskeptiker, erklärte Walter Blaas (F). Er gab zu bedenken, was der Ausschluss vom Kindergarten für die Kinder bedeute, die von ihren Spielkameraden abgesondert würden.
Brigitte Foppa (Grüne) bedauerte, dass die Debatte über den Impfzwang immer umgemünzt werde in eine Debatte über das Impfen. Impfen sei ein gravierender Eingriff, und die Entscheidung darüber sollte den Eltern vorbehalten werden. Der Kindergarten sei in den Landesrichtlinien als Bildungseinrichtung festgeschrieben, also gehe es hier um das Recht auf Bildung. Ungeimpfte Kinder stellten für geimpfte keine Gefahr dar. Der Sanitätsbetrieb, der Mahnungen und Strafen an die Impfverweigerer verschicke, sei bereits im Besitz der nötigen Daten und müsse sie nicht über die Schulen abfragen.
Dem stimmte auch Sven Knoll (STF) zu. Sehr viele Eltern seien besorgt, aber in letzter Zeit würden diese besorgten Eltern von fanatischen Impfgegnern vor den Karren gespannt würden. In eigenen Veranstaltungen würden Impfungen mit Autismus in Verbindung gebracht. Damit schade man dem Anliegen der Eltern. Sie sollten sich nicht von Leuten instrumentalisieren lassen, die in den Impfungen ein Teufelswerk sähen. Als Politiker sei es seine Aufgabe, den Menschen die Wahrheit zu sagen und nicht jedem Trend nachzulaufen.
Auch Elena Artioli (Team Autonomie) unterstrich, dass die Daten bereits im Besitz der Verwaltung seien. Sie habe selbst zwei Fälle von Impfschäden in der Familie und weigere sich, die Impfung durchführen zu lassen, solange ihr kein Arzt ein Risiko ausschließen könne. Wohlhabende Familien könnten sich eine Verweigerung leisten, ärmere nicht. Die Strafen sollten insgesamt 500 Euro nicht übersteigen. Auch das Veneto weigere sich, das Dekret umzusetzen, die autonome Provinz gebe stattdessen nach.
Myriam Atz Tammerle (STF) erinnerte daran, dass die Landesregierung oft Auskünfte mit Verweis auf die Privacy verweigere. Auch Impfdaten seien sensible Daten und dürften nicht außerhalb der Sanität von Hand zu Hand gehen. Sie fragte, was passiere, wenn die Eltern die Dokumente nicht innerhalb der Frist abgeben.
Alessandro Urzì (AAnc) rief dazu auf, das Thema nicht auf die politische Ebene zu ziehen. Die Impfung sei eine Sicherheitsmaßnahme zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung, das sei auch vor dem Hintergrund der Migration zu sehen. Es sei aber nicht akzeptabel, wenn man diese Erkenntnis mit der Rute durchsetzen wolle anstatt durch Aufklärung. Die Landesregierung sollte verpflichtet werden, in Rom eine Änderung zu erreichen.
LR Martha Stocker wollte nicht inhaltlich auf das Thema eingehen, das tagesfüllend wäre. Landesregierung und Landtag hätten sich öfters darüber unterhalten und auch einen Beschluss gefasst. Das Dekret sei inzwischen Gesetz geworden, die Landesregierung versuche nun, es so umzusetzen, dass die Betroffenen Rechtssicherheit hätten. Venetiens Präsident Zaia sei sich inzwischen seiner Verantwortung bewusst geworden und setze die Vorgaben nun auch um.
Gesundheitsschutz bedeute nicht, dass man einen Zettel zur Schule trage, meinte Andreas Pöder. Das Veneto habe keine Autonomie, Südtirol schon. Bei den Gehältern der Landesregierung habe sich die Mehrheit auch nicht an die Vorgaben aus Rom gehalten. Zaia habe wenigstens Rekurs gegen das Gesetz gemacht, Stocker sei nicht einmal bei der Staat-Regionen-Konferenz zum Thema anwesend gewesen.
Der Antrag wurde mit 15 Ja und 17 Nein abgelehnt (der zweite Teil, der die Landesregierung zur Umsetzung verpflichtet, mit 14 Ja, 17 Nein, 1 Enthaltung). Nach der Abstimmung gab es noch laute Proteste von der Zuschauertribüne, wo während der Debatte zahlreiche Eltern mit Kleinkindern Platz genommen hatten.