Von: apa
Bei dem Häftling, der Freitagmittag während eines Spitalstermins in Wien-Leopoldstadt geflüchtet ist, handelt es sich nach jüngsten, vertrauenswürdigen Informationen der APA um einen mutmaßlichen Anhänger der radikalislamistischen Terror-Miliz “Islamischer Staat” (IS). Gegen den 19-Jährigen wird wegen terroristischer Vereinigung (§278b StGB) ermittelt. Offizielle Bestätigung gab es am Freitagabend dafür keine, das Justizministerium hielt sich weiterhin bedeckt.
Polizeiangaben zufolge handelt es sich bei dem Geflohenen um Mahdy C. Der Mann – österreichischer Staatsbürger, dem Vernehmen nach mit tunesischen Wurzeln – saß seit wenigen Wochen in der Justizanstalt (JA) Wiener Neustadt in U-Haft und war aus Krankheitsgründen in die JA Josefstadt verlegt worden, wo es im Unterschied zu Wiener Neustadt eine eigene Krankenabteilung gibt. Das Justizministerium wollte den Haftgrund des Mannes auch nach mehrmaligen telefonischen und schriftlichen Anfragen nicht nennen.
Der 19-Jährige war zuletzt wegen Raubes und Körperverletzung in Strafhaft gesessen. Unmittelbar nach seiner Entlassung im Jänner wurde er in U-Haft genommen. Grund dafür war nach Informationen der APA ein dringender Tatverdacht im Zusammenhang mit Ermittlungen in Richtung terroristischer Straftaten. Als Haftgründe wurden Tatbegehungs- und Fluchtgefahr angenommen.
Nähere Auskünfte zum zur Fahndung ausgeschriebenen jungen Mann sowie nähere Details zu seiner Flucht aus dem Krankenhaus der Barmherzigen Brüder lagen am Freitagabend nicht vor. Die Landespolizeidirektion Niederösterreich berichtete in einem Fahndungsaufruf davon, dass Mahdy C. um etwa 10.20 Uhr im Rahmen eines Untersuchungstermins getürmt sei. Sämtliche justiziellen Stellen sowie die Presseabteilung des Ordensspitals verwiesen ansonsten auf APA-Anfragen auf die Medienstelle des Justizministeriums. Das Ministerium von Alma Zadic (Grüne) hielt am späten Nachmittag gegenüber der APA nur fest: “Da es sich bei dem Insassen um einen Untersuchungshäftling handelt, kann mit Blick auf die Unschuldsvermutung auch zum in Verdacht stehenden Vorwurf nicht näher eingegangen werden.”
Bestätigt wurde indes nur, dass ein Justizwachebeamter bei der Flucht des 19-Jährigen verletzt wurde. Derzeit fänden Einvernahmen der Bediensteten statt, um den Vorfall aufzuklären, hieß es weiter.
Das Justizministerium sprach gegenüber der APA in einer ersten Stellungnahme von Hinweisen “auf dienstliches Fehlverhalten einzelner Bediensteter” im Zusammenhang mit der Flucht. “Die abschließende Beurteilung und damit etwaig einhergehende disziplinarrechtliche Schritte bleiben den Ergebnissen der genauen und bereits eingeleiteten internen Prüfung vorbehalten”, hieß es weiter. Das Ministerium betonte, die Fahndung sei unverzüglich eingeleitet worden.
Die Polizei fahndet mit Kräften der Bereitschaftseinheit, der Diensthundeabteilung sowie der WEGA nach ihm. Die Fahndung befand sich am späten Nachmittag noch immer im Gange, wie ein Sprecher der Landespolizeidirektion Wien erklärte.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt wurde am Freitagabend ein Lichtbild von Mahdy C. veröffentlicht. Ein europäischer Haftbefehl liegt vor, berichtete Niederösterreichs Exekutive in einer Aussendung. Hinweise zum Aufenthalt des 19-Jährigen, die auch vertraulich behandelt werden, wurden an alle Polizeiinspektionen im Bundesgebiet oder an das Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LVT) Niederösterreich (Tel.: 059133-30-8333) erbeten.
Erst im November war es zu einer Serie von Fluchtversuchen in Wien und Niederösterreich im Zuge von Eskorten zu medizinischen Terminen gekommen. In vier von fünf Fällen konnten die geflüchteten Häftlingen wieder durch die Polizei festgenommen werden. Ein 35-jähriger Insasse der Justizanstalt Stein befindet sich dagegen noch immer auf der Flucht.
Das Ministerium reagierte darauf mit 21 Razzien in Anstalten sowie einem Runden Tisch, wo eine Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen beschlossen wurde. Die Generaldirektion habe allen Justizanstalten die Anweisung erteilt, bei medizinischen Eskorten in Zukunft Häftlingen die Arme hinter dem Körper zu fesseln, hatte es damals gegenüber der APA geheißen. Die Justizanstalten waren damals auch darauf hingewiesen worden, dass Termine in Spitälern bis auf weiteres nur unter besonderen Vorkehrungen durchzuführen seien.