Von: mk
Bozen – Die Landesregierung hat die Gewährung von Beihilfen zur Verhütung und Vergütung von Wildschäden neu geregelt. Damit entspricht sie den europäischen Vorgaben.
Auch in Zukunft wird das Land Südtirol Wildschäden vergüten. Zudem wird das Land 2017 wieder Beiträge zur Vorbeugung von Wildschäden gewähren, nachdem die Antragstellung im vergangenen Jahr ausgesetzt worden war.
Im laufenden Jahr 2017 stehen für diesen Zweck 290.000 Euro zur Verfügung. Die Spielregeln, nach denen diese Geldmittel vergeben werden, hat die Landesregierung heute auf Vorschlag von Landesrat Arnold Schuler neu festgelegt.
Um den europäischen Rahmenregelungen Rechnung zu tragen, wurden die Richtlinien für die Gewährung von Beihilfen für Wildschäden und jene für Beihilfen für Vorbeugemaßnahmen in zwei getrennten Beschlüssen festgeschrieben. Was die Vergütung von Wildschäden angeht, so wird zwischen der Vergütung allgemeiner Wildschäden und jener Wildschäden unterschieden, die geschützte Tierarten verursachen.
“Inhaltlich”, so Landesrat Schuler, “haben wir einige kleinere Änderungen vorgenommen. So wurden Mindestbeträge neu vorgesehen beziehungsweise angehoben.” Dieser liegt demnach künftig bei 2.000 Euro für Maßnahmen in Obst- und Rebanlagen und von 500 Euro in anderen Kulturen. Bisher galt ein einheitlicher Mindestbetrag von 500 Euro. Bei Schäden durch Kleinraubtiere wurde der Mindestbetrag von 100 auf 200 Euro angehoben, während bei Großraubwild kein Mindestschadensbetrag vorgegeben wird.
Die Beihilfen für Wildschäden belaufen sich nach wie vor auf bis zu 80 Prozent der anerkannten Kosten. Wenn die Schäden durch Großraubwild verursacht wurden, können bis zu 100 Prozent der anerkannten Kosten vergütet werden. Allerdings muss im Sinne der europäischen Vorgaben nachgewiesen werden, dass ein Mindestmaß an Vorbeugemaßnahmen getroffen wurden. Die Beihilfen werden dann auf der Grundlage einer Rangordnung ausbezahlt, wobei Großraubwildschäden, Schäden trotz Vorbeugemaßnahmen, und Schäden an Standorten mit starkem Wildvorkommen Vorrang eingeräumt wird.
Was die Vorbeugemaßnahmen angeht, so werden die geltenden Beitragssätze beibehalten. Vorgesehen sind 40 Prozent für Wildzäune und Wildroste. Für gemeinschaftlichen Anlagen wird der Beitrag um fünf auf 45 Prozent angehoben. Für Zaunsysteme zum Schutz vor Großraubtieren können Zuschüsse von bis zu 70 Prozent gewährt werden.
Im vergangenen Jahr 2016 wurden 225 Ansuchen um Wildschadenvergütung eingereicht, von denen elf Großraubwild betrafen. Der Schadensbetrag belief sich auf 67.000 Euro.