Von: mk
Bozen – Der III. Gesetzgebungsausschuss hat die in seine Zuständigkeit fallenden Artikel (24 bis 31) des Landesgesetzentwurfs Nr. 125/17 – Änderungen zu Landesgesetzen in den Bereichen Kultur, Verwaltungsverfahren, Ämterordnung und Personal, Bildung, Landwirtschaft, Landschafts- und Umweltschutz, Gesundheit, Soziales, Wohnbauförderung, Lehrlingswesen, Transportwesen, Handwerk, Fremdenverkehr und Gastgewerbe, Schutzhütten, Handel, öffentliche Auftragsvergabe (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag von LH Kompatscher) – mit fünf Jastimmen (Christian Tschurtschenthaler, Dieter Steger, Albert Wurzer, Helmuth Renzler und Josef Noggler) und drei Enthaltungen (Hans Heiss, Roland Tinkhauser und Paul Köllensperger) gutgeheißen, „ohne wesentliche Änderungen“, wie Vorsitzender Tschurtschenthaler berichtet.
Der Omnibusgesetzentwurf ist nun von allen vier Gesetzgebungsausschüssen begutachtet worden und kann somit in der zweiten Juni-Sitzungswoche des Landtages behandelt werden.