Von: luk
Bozen – In seiner heutigen Sitzung hat der III. Gesetzgebungsausschuss die in seinen Fachbereich fallenden Artikel 33 bis 41 des Landesgesetzentwurfs Nr. 27/19 – Änderungen zu Landesgesetzen in den Bereichen örtliche Körperschaften, Schulfürsorge, Bildung, Kindergärten, öffentliche Veranstaltungen, Ämterordnung und Personal, Landwirtschaft, Landschafts- und Umweltschutz, Nutzung öffentlicher Gewässer, Raumordnung, Jagd und Fischerei, Hygiene und Gesundheit, Soziales, Arbeit, Handwerk, Gastgewerbe, Handel, Steinbrüche und Gruben sowie Torfstiche, Wirtschaft, Forschung und Innovation (vorgelegt von LH Arno Kompatscher) mit vier Ja (Helmut Tauber, Jasmin Ladurner, Helmuth Renzler und Carlo Vettori) und drei Enthaltungen (Diego Nicolini, Paul Köllensperger und Josef Unterholzner) gutgeheißen.
Damit haben nun alle vier Gesetzgebungsausschüsse ihren Teil des Gesetzentwurfs begutachtet, sodass dieser auf die Tagesordnung der nächsten Landtagssitzung gesetzt werden kann.
Wie Ausschussvorsitzender Helmut Tauber erklärt, werden mit den heute behandelten Artikeln unter anderem Änderungen bei der Handwerks-, der Gastgewerbe- und der Handelsordnung vorgenommen, so etwa bei der Meisterausbildung. Künftig können Teile der Ausbildung an die Handelskammer Bozen ausgelagert werden. „Damit wird die Verwaltung entlastet und den erhöhten Anforderungen in der Meisterausbildung Rechnung getragen“, so Tauber.
Eine wichtige Maßnahme wurde für die Dorflifte gesetzt. Für Südtirol als Wintersportdestination stellen Dorflifte einen großen Mehrwert dar. Es wurde die Möglichkeit geschaffen, dass bei Dorfliften auch die Führungskosten gefördert und kleinere Geschäftsverluste abgedeckt werden können. „Dorflifte haben nicht nur eine besondere soziale Funktion für die Dorfgemeinschaft, sondern sind auch für das Erlernen des Skifahrens wichtig,“ so der Ausschussvorsitzende Helmut Tauber.
Zurückgezogen wurde – nach Absprache unter den Koalitionspartnern – ein Änderungsantrag von LH Kompatscher und den Landesräten Bessone und Widmann, mit dem die Zuständigkeit für Bau- und Modernisierungsarbeiten am Krankenhaus Bozen ab 2020 an den Sanitätsbetrieb übergegangen wären. Wie Vorsitzender Tauber erklärt, will man das Thema noch vertiefen und dann in entsprechende Bestimmung zum Haushalt vorlegen. Ebenfalls durch den Haushalt sollen Kosten abgedeckt werden, die sich bei einem Erfolg des Rekurses der deutschsprachigen Landtagsabgeordneten gegen die von der Ärztekammer beschlossenen Sprachbestimmungen für die Einschreibung in das Berufsverzeichnis ergeben.