Von: apa
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) soll nun die von der ÖVP gegen Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) eingebrachte Anzeige wegen Amtsmissbrauchs prüfen. Ursprünglich war die Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wien eingegangen. Dort sieht man sich aber nicht primär dafür zuständig. “Wir haben sie der WKStA vorgelegt”, teilte Behördensprecherin Nina Bussek am Freitagnachmittag der APA mit.
Wie Bussek weiter erläuterte, wurde seitens der Staatsanwaltschaft Wien nicht geklärt, ob überhaupt ein hinreichender Anfangsverdacht vorliegt, um konkrete Ermittlungen gegen Gewessler anzudenken bzw. einzuleiten. Diese Einschätzung überlässt man der WKStA.
Die ÖVP wirft in ihrer Anzeige Gewessler vor, diese hätte mit ihrer Zustimmung zur EU-Renaturierungsverordnung “wissentlich ihre Befugnis (…) missbräuchlich ausgeübt”, weil sie kein Einvernehmen mit den Bundesländern und dem ÖVP-geführten Landwirtschaftsministerium hergestellt hatte. Gewesslers Agieren auf EU-Ebene sei “nach innerstaatlichem österreichischen Recht zu Unrecht erfolgt und verstößt gegen die einschlägigen verfassungsgesetzlichen und einfachgesetzlichen Vorgaben”, heißt es in der Sachverhaltsdarstellung.
Aus Sicht der ÖVP betrifft die EU-Verordnung mit Naturschutz Angelegenheiten, in denen die Gesetzgebung auch Landessache ist. Die Bundesländer hätten dazu im November 2022 eine ablehnende einheitliche Stellungnahme abgegeben, die im Mai 2023 durch eine weitere einheitliche Stellungnahme der Länder ergänzt worden sei. Eine Abweichung von einer einheitlichen Stellungnahme der Bundesländer sei nur aus zwingenden Integrations- und außenpolitischen Gründen möglich, die hier nicht ersichtlich seien, wird in der Anzeige moniert.
Gewessler hatte sich nach dem Einbringen der ÖVP-Anzeige unbeeindruckt gezeigt. “Ich sehe allfälligen rechtlichen Schritten sehr gelassen entgegen”, sagte sie am Rande des “Austrian World Summits (AWS) am 20. Juni in Wien. Sie habe dem Renaturierungsgesetz rechtskonform zugestimmt, “und ich folge damit nicht nur der Rechtslage, sondern auch der langjährigen Praxis”. Den Renaturierungs-Beschluss der EU bezeichnete Gewessler als “Sieg für die Natur” Sie sei “sehr froh, dass ich einen Beitrag dazu leisten konnte”.