Von: mk
Bozen – Einige Medienberichte hatten in den vergangenen Tagen die Zuweisung von Unterkünften des Instituts für den sozialen Wohnbau (Wobi) zum Thema. Das Land präzisiert dazu, dass mit Beschluss 959 vom 5. September 2017 betreffend die „Änderung der Kriterien für die Zuweisung von Wohnungen des Instituts für den sozialen Wohnbau“ die Möglichkeit geschaffen wurde, dass das Wobi den Gemeinden und Bezirksgemeinschaften zum normalen Mietzins Unterkünfte für Asylsuchende vermieten kann. Allerdings dürfen nur Wohnungen zugewiesen werden, die seit mindestens zwölf Monaten frei sind und nicht an Gesuchsteller in der Rangordnung zugewiesen werden können.
Das Wobi schätzt, dass nur wenige Unterkünfte, und zwar vor allem in kleineren Gemeinden diese Voraussetzungen erfüllen. Derzeit gibt es nur drei Anfragen. „Der Beschluss erlaubt also diese derzeit drei Unterkünfte in ganz Südtirol an die entsprechenden Gemeinden zu vermieten, wobei diese dafür den regulären Mietzins bezahlen müssen“, stellt Landesrat Christian Tommasini klar. „Auf diese Weise kommt das Land laut Tommasini den Bedürfnissen einiger kleiner Orte entgegen, die keine geeigneten Strukturen haben und auf diese Weise dem vom Staat koordinierten Schutzprogramm für Asylsuche SPRAR(Sistema di protezione per richiedenti asilo e rifugiati) entsprechen können.