Von: mk
Bozen – Im Südtiroler Landtag ist am Mittwochnachmittag ein Beschlussantrag der Süd-Tiroler Freiheit abgelehnt worden, der im Bereich der Vergabe von WOBI-Wohnungen die strikte Anwendung des ethnischen Proporzes vorsieht. Landesrätin Ulli Mair unterstreicht die Gründe, die zur Ablehnung geführt haben und legt die erforderlichen Maßnahmen für eine bessere Abdeckung des Wohnbedarfs von Einheimischen dar.
„Die Behauptung der Süd-Tiroler Freiheit, es handle sich bei den WOBI-Mietern zu 40 Prozent um Ausländer, ist eine bewusste Falschmeldung. Effektiv sind es sieben bis acht Prozent, die durch ein jährliches Kontingent reglementiert werden. Grundsätzlich sind die WOBI-Wohnungen zu rund 42 Prozent an Angehörige der deutschen und zu 49 Prozent an Angehörige der italienischen Sprachgruppe vergeben. Wie in Artikel 15 des Autonomiestatutes vorgesehen, wird der Proporz im Bereich der Sozialpolitik nicht strikt angewandt, sondern orientiert sich auch am Bedarf. Der wesentliche Faktor für die derzeitige Zusammensetzung der WOBI-Mieter ist, dass sich rund 65 Prozent der Wohnungen in den Städten Bozen, Meran und Leifers befinden. Den einheimischen Bedarf an WOBI-Wohnungen in der Peripherie decken wir nicht durch den ethnischen Proporz auf Landes- oder Gemeindeebene, sondern nur durch ein gezieltes Bauprogramm in den Gemeinden und indem wir gerade auch auf Gemeindeebene verantwortungsbewusst handeln“, unterstreicht Landesrätin Ulli Mair.
Im Bereich der Vergabe von WOBI-Wohnungen sei neben dem Kontingent für Nicht-EU-Bürger, das derzeit knapp über elf Prozent beträgt und zur Diskussion gestellt werden könne, die Ansässigkeit das entscheidende Kriterium. Ein Antragsteller kann erst ab 20 Jahren maximal elf Ansässigkeitspunkte erreichen, während Einkommen und Vermögen maximal zehn Punkte ausmachen. In Gemeinden wie Bozen sei für eine Vergabe eine Mindestpunkteanzahl von 23 bis 24 Punkten notwendig.
„Die weitere Forderung der Antragssteller, ehrenamtliche Tätigkeiten mit Extra-Punkten zu belohnen, mag zwar gut gemeint sein, schafft aber zusätzliche Bürokratie für die Gemeinden und würde im Extremfall Alleinerziehende, die kaum Freiraum für ehrenamtliche Tätigkeiten haben, ausbremsen. Ebenso ist die Forderung nach Erfassung des Vermögens im Ausland durch entsprechende behördliche Nachweise längst Gesetz“, so Mair.
„Um den Wohnbedarf der Einheimischen im sozialen Wohnbau künftig besser abzudecken, braucht es ein landesweites Monitoring, um den effektiven Bedarf in den einzelnen Gemeinden möglichst präzise zu ermitteln, Ranglisten im Vorfeld zu erstellen und maßgeschneiderte Bauprojekte zu verwirklichen. Darüber hinaus müssen wir Konzepte gegen den Leerstand entwickeln – hier denken wir an Rahmenverträge. Die 20-jährige Ansässigkeitsklausel sowie das Kontingent für Nicht-EU-Bürger bietet alle Schutzmechanismen zugunsten der einheimischen Bevölkerung, wir müssen aber zielgenau und effizient Projekte und Sanierungen in der Peripherie eintakten“, schließt Landesrätin Ulli Mair.