Von: mk
Bozen – Ab 1. Jänner 2017 können in Südtirol auch gleichgeschlechtliche Paare erstmals um Wohnbauförderung ansuchen. Sofern sie seit mindestens zwei Jahren gemeinsam wohnen, wird – wie bereits bei heterosexuellen Paaren – von einer eheähnlichen Beziehung ausgegangen. Anders als vom Familienbeirat gefordert, ist dafür keine Eigenerklärung nötig, berichtet das Tagblatt Dolomiten.
„Meine Ämter haben nur die staatlichen Bestimmungen angewandt. Nicht mehr und nicht weniger“, erklärt Landesrat Christian Tommasini. Die Landesregierung hat am Dienstag beschlossen, dass ab 2017 die einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) auch im Wohnbau angewandt wird.
Im selben Beschluss wird die Durchführungsverordnung zum Wohnbaugesetz von 1999 aber auch in einem anderen Punkt abgeändert. Da am 20. Mai das sogenannte Cirinná-Gesetz zu den Lebenspartnerschaften in Kraft getreten ist, wird dieser Neuerung nun auch in Südtirol Rechnung getragen.
Bereits seit 1999 galten zwei Personen „verschiedenen Geschlechts“, die weder verwandt noch verheiratet sind, aber seit mindestens zwei Jahren zusammen wohnten, für das Amt als Paar in einer eheähnlichen Beziehung. Nun wurden die Wörter „verschiedenen Geschlechts“ aus der Verordnung gestrichen.
Damit dürfen ab 1. Jänner wird auch bei zwei Menschen desselben Geschlechts, die seit mindestens zwei Jahren in einer gemeinsamen Wohnung leben, eine eheähnliche Beziehung angenommen – und solche Paare können dann um Wohnbauförderung ansuchen.
In der Landesregierung ging die Änderung ohne Diskussionen über die Bühne. Im Vorfeld war jedoch der Familienbeirat von Landesrätin Waltraud Deeg zusammengetrommelt worden, der sich letztendlich mit drei Enthaltungen auf ein positives Gutachten einigte. Allerdings wurde gefordert, dass von den Antragsstellern eine Eigenerklärung verlangt wird, aus der hervorgeht, dass sie eine Lebensgemeinschaft zu bilden, wir Carmen Plaseller, Ressortchefin von Landesrätin Waltraud Deeg, gegenüber den „Dolomiten“ erklärt.
„Es ging uns nicht um Gleichgeschlechtliche oder Heteros, sondern dass hier etwas beschlossen wird, das alles offen lässt“, erklärt Familienseelsorger Toni Fiung laut „Dolomiten“. Ein weiterer Wunsch war, dass die traditionelle Familie mit Extrapunkten aufgewertet wird. Weder die KVW-Frauen-Vorsitzende Helga Mutschlechner Holzer noch Fiung und SBB-Direktor Siegfried Rinner haben sich aber enthalten. „Dass wir Familie und Ehe hoch halten, ist schon recht. Trotzdem ist klar, dass Gesetze anzuwenden sind und keiner diskriminiert werden darf“, hieß es laut „Dolomiten“.
Das Rechtsamt des Landes riet allerdings von einer Eigenerklärung ab, da die von niemandem verlangt wird. In die Kategorie „eheähnliche Beziehungen“ fallen auch Personen, die nicht zusammen wohnen, aber ein gemeinsames Kind haben. Auch bei ihnen ist keine Eigenerklärung nötig.
Das Land will die Regelung genauer anpassen, sobald der Staat die Durchführungsverordnung zum Cirinná-Gesetz erlässt. Dadurch wird klar, was der Staat für die Eintragung in das Register der eheähnlichen Partnerschaften vorschreibt. Jedes Paar, das sich eintragen will, hat dann dazu die Möglichkeit.