Von: mk
Bozen – Die Wohnbauförderung des Landes stellt für Bauherren oder Käufer von Erstwohnungen eine wichtige Stütze bei der Finanzierung ihres Eigenheims dar, bemerkte Andreas Pöder heute bei der aktuellen Fragestunde im Landtag. Umso kritischer seien Verzögerungen bei den Auszahlungen. Seine Fragen an die Landesregierung: Wie lange müssen Antragsteller aktuell auf die Ausbezahlung von Wohnbauförderungen warten? Sind die Förderungen, welche in den Jahren 2015 und 2016 genehmigt wurden, vollständig ausbezahlt? Falls dies nicht der Fall ist, innerhalb welchem Zeitrahmen wird dies erfolgen? Aus welchen Gründen werden die Zahlungsziele nicht verkürzt? Die Auszahlung erfolge in der Regel spätestens zwei Monate nach Antrag, antwortete LR Christian Tommasini. Es hänge aber davon ab, wie schnell der Gesuchsteller die geforderte Dokumentation beibringen könne. Eine durchschnittliche Auszahlungszeit von vier bis fünf Monaten, abhängig von der Vorlage der Dokumente, durchaus vertretbar.
Die Asylwerber, die nun auf die Gemeinden aufgeteilt werden, könnten – sei es aus Versehen, sei es aus Fahrlässigkeit oder sei es aus Mutwilligkeit – Sachschäden verursachen bzw. Unfälle auslösen, meinte Bernhard Zimmerhofer und fragte: Gibt es für die Asylwerber in Südtirol eine Pflichtversicherung? Falls ja, wer zahlt in diese ein? Falls nein, wer haftet für den Fall, dass Asylwerber Sachschäden verursachen bzw. Unfälle auslösen, in die unschuldige Personen mit hineingezogen werden? Sollte ein Asylwerber, der einen Schaden verursacht bzw. einen Unfall ausgelöst hat, strafrechtlich verurteilt und somit umgehend abgeschoben werden, geht der Geschädigte dann leer aus?
Das Abkommen zwischen Regierungskommissariat und den Aufnahmestellen sehe eine Versicherung vor, die der Staat bezahle, erklärte LR Martha Stocker. Für die zivilrechtliche Haftung müsse man aber berücksichtigen, dass in Italien eine Haftpflichtversicherung nicht vorgeschrieben sei. Die zivilrechtliche Haftung gehe durch die Abschiebung aber nicht verloren.
Riccardo Dello Sbarba erinnerte an die im Juli in der Zwölferkommission ausgehandelte Durchführungsbestimmung, die dem Land mehr Autonomie beim Bärenmanagement einräumen soll, und fragte, ob die Regierung die Bestimmung inzwischen erlassen hat oder nicht und ob es zutrifft, dass Senator Zeller bei einer technischen Besprechung am 23. Oktober davon ausgegangen ist, dass die Bestimmung innerhalb dieser Legislatur keine Chance auf Verabschiedung hat.
Die Durchführungsbestimmung würde die von der EU vorgesehene Zuständigkeit für Managementpläne, die der Staat derzeit nicht ausübt, an das Land übertragen, erklärte LH Arno Kompatscher. Es sei juristisches Neuland, daher habe die Überprüfung lange gedauert. Die Ministerialgutachten seien aber positiv ausgefallen. Die Voraussetzungen, die Bestimmung auf die Tagesordnung der Regierungssitzung zu setzen, wären gegeben. Es sei, fraglich, ob dies noch mit der derzeitigen Regierung passiere. Dann werde es halt die nächste tun. Die Prozedur müsse deshalb nicht von neuem starten.
In der letzten Zeit werden an WOBI-Mieter Briefe verschickt mit dem Angebot eines Wohnungstausches, ohne vorherige Kontaktaufnahme bzw. Aussprache, berichtete Ulli Mair. Frei nach dem Motto „Friss oder stirb“ werden ihnen im Verbleib in der bisherigen – größeren – Wohnung drastische Mieterhöhungen angeordnet. Dies wird von den Mietern als regelrechte Strafaktion gewertet, haben sie doch über viele Jahre allen Anforderungen des WOBI-Instituts entsprochen. Mair fragte daher die Landesregierung: Aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmung wird jenen Mietern die Miete erhöht, die einem Tausch nicht zustimmen? Wie wird die Mieterhöhung berechnet? Werden alle Mieter angeschrieben bzw. nach welchen Kriterien werden Mieter für einen Tausch ausgesucht? Wie viele Mieter wurden bisher angeschrieben? Wie viele Mieter haben von sich aus um einen Tausch angesucht? Welches sind die Beweggründe dafür, dass das WOBI Mieter zu einem Tausch bewegen will? Stimmt es, dass größere Wohnungen vor allem für Ausländer gebraucht werden? Wenn ja, wie rechtfertigt die Landesregierung dies gegenüber den bisherigen einheimischen Mietern, die über Jahre ihren Verpflichtungen gewissenhaft nachgekommen sind?
LR Christian Tommasini erklärte, dass die Mieterhöhung vom Gesetz vorgesehen sei. Ein Wohnungstausch werde nur angeboten in Zonen, in denen hoher Wohnungsbedarf bestehe, von Inländern wie von Ausländern. Insgesamt seien 69 Mieter kontaktiert worden, 63 hätten einem Tausch zugestimmt.
Maria Hochgruber Kuenzer berichtete von einem sportbegeisterten Kind vom Nonsberg, das gerne die Oberschule H. Kunter mit Fachrichtung Sport besuchen würde. Der Mutter sei aber von der Schule gesagt worden, ohne Vereinserfahrung wie beim FC Südtirol bestünden wenig bis keine Chancen, diese Schule zu besuchen. Hochgruber Kuenzer fragte daher: Entspricht es dem Curriculum von Südtirols Schulen allgemein und im Speziellen dem Curriculum der WFO Kunter/Fachrichtung Sport, dass derart hohe außerschulische Voraussetzungen für die Aufnahme von Kindern gestellt werden dürfen? Gibt es eigene Maßnahmen um Jugendlichen auch im Einzelfall unabhängig von der geografischen und sozialen Herkunft der Eltern die Realisierung ihrer Ausbildungswünsche zu sichern? Haben die Schulinspektorate – aller drei Sprachgruppen – allen Schuldirektorinnen angewiesen, Kinder aus abgelegenen und abwanderungsgefährdeten Gebieten zu fördern, zu unterstützen und Ausnahmen bei Anmeldungen zuzulassen, wenn Interessenten aufgrund geografischer oder sozialer Gründe nicht alle Kriterien erfüllen? Wenn nicht, wird das gemacht, damit der Zugang zu Bildung landesweit in Chancengleichheit erfolgt?
Bei dieser Oberschule handle es sich um einen Schulschwerpunkt und keinen Landesschwerpunkt, erklärte LR Philipp Achammer. Zielpublikum der Fachrichtung seien Schüler in Sportvereinen, ihnen solle es ermöglicht werden, Vereinstätigkeit und Schule zu verbinden. Dafür verlange die Schule bestimmte sportliche Vorleistungen. Hochgruber Kuenzer wies darauf hin, dass man in abgelegenen Ortschaften keine großen Chancen auf Mitgliedschaft in wichtigen Vereinen habe.
Laut Presseberichten, die sich auf die Aussagen des Bozner Bürgermeisters stützten, habe die Landesregierung der Stadt die Verlegung der A22 in den Tunnel versprochen, bemerkte Elena Artioli und bat um eine klare Stellungnahme dazu. Außerdem fragte sie, was nun aus den anderen Umfahrungen für Bozen werden soll. LR Florian Mussner informierte über verschiedene Studien zu Umfahrungslösungen. LH Kompatscher habe nun in Rom erreicht, dass die Tunnellösung ins Prioritätenprogramm aufgenommen wird. Freilich stehe man bei diesem Projekt erst noch am Anfang. Man habe inzwischen mit Bozen und auch mit Leifers gesprochen, um über das Vorhaben zu informieren. Zur Verlegung gebe es eine Studie der Autobahngesellschaft. Es gebe auch berechtigte Kritik, etwa zum Grundverbrauch, aber insgesamt könne das Projekt viel Positives für die Bevölkerung bringen. Nun werde man die vorliegende Studie verfeinern.
Der Konzessionsinhaber SAD wolle die vom Land finanzierten Busse (rund 300) einem eventuellen Nachfolger nur gegen eine Ablöse von 30 Mio. Euro überlassen, während das Land eine kostenlose Übergabe fordere, bemerkte Paul Köllensperger. Die Busse seien vor Inkrafttreten des Landesgesetzes von 2015 angekauft worden und nun im Eigentum der SAD. Schon einmal in Vergangenheit (2005) hatte die SAD mittels der “riserva di ammortamento dei contributi sugli investimenti” eine für die Gesellschafter kostenlose Kapitalerhöhung mit dem Erlös der gebrauchten Fahrzeuge durchgeführt – vom Land zur Gänze gezahlt, aber durch die Kapitelerhöhung zu 90 Prozent in den Händen der privaten Aktionäre gelandet (jede Aktie wurde von einem Euro auf 18 Euro aufgewertet). Köllensperger stellte dazu folgende Fragen: Auf welche gesetzliche Quelle stützt sich die Aussage, dass vom Land finanzierte Busse die vor 2015 gekauft worden sind, an einen neuen Konzessionär kostenlos zu übergeben seien? Wie viel hat das Land insgesamt für den aktuellen Fuhrpark der SAD ausgegeben? Auf welche Summe beläuft sich der aktuelle d.h. noch nicht abgeschriebene Wert der Busse? Wie viele Busse sind voll abgeschrieben? Was geschieht mit diesen, sollte der ÖPNV einem neuen Konzessionär übertragen werden? LR Florian Mussner verwies auf das geltende Landesgesetz, das eine Übergabe an den neuen Konzessionär vorsehe, und zwar zum ursprünglichen, noch nicht abgeschriebenen Übernahmepreis. Die Anwaltschaft des Landes werde jedenfalls um ein Rechtsgutachten ersucht. Köllensperger äußerte sein Unverständnis darüber, dass man den Erlös bisher dem Privatunternehmen überlassen habe.
In Brixen musste im November dieses Jahres ein ungeimpftes Kleinkind nach einem Unfall genäht werden, berichtete Andreas Pöder. Neben den relevanten Angaben zum Patienten steht in der Anamnese, das Kind sei nicht gegen Tetanus geimpft, was ja ebenfalls von Relevanz sei. Unverständlich sei allerdings der darauffolgende Vermerk “Impfgegner”. Es stehe einem Arzt weder zu, die politische oder ethische Richtung von Patienten zu beurteilen, noch diese zu erfassen. Pöder bat die Landesregierung um die Beantwortung folgender Fragen: Ist die Landesregierung der Meinung, dass “Impfgegner” Teil einer Anamnese zu sein hat? Welche weiteren weltanschaulichen, politischen oder ethischen Positionen von Patienten werden von der Sanitätseinheit erfasst? Wird die Landesregierung Hinweise auf weltanschauliche, politische oder ethische Positionen auf Anamnese weiterhin befürworten? Falls die Landesregierung dies nicht billigt, welche Maßnahmen gedenkt sie zu ergreifen, um diese Vorgehensweise zu verhindern? Die Feststellung, ob das Kind geimpft wurde, sei Teil der Anamnese, erklärte LR Martha Stocker. Es könnten aber auch weitere Informationen vermerkt werden, wenn dies sachdienlich. Ein Arzt dokumentiere z.B. auch die Verweigerung einer Therapie oder einer Untersuchung, dies sei auch im Sinne des Patienten. Der der Arzt müsse bewerten, was vermerkt werden soll.
Seit April 2011 ist die Brixner Westumfahrung (WU) von Brixen-Süd bis zum Kreisel Vahrn-Pustertal auf ca. 3 km Länge in Betrieb, bemerkte Hans Heiss. Das ingenieurtechnisch gut gelöste Bauwerk sollte die Stadtdurchfahrt Brixen spürbar entlasten und Anwohner in Brixen/Vahrn von Emissionen und Lärm erleichtern. Leider blieb die erwartete Entlastungswirkung bis heute mäßig: Anstatt der ca. 10.000 erwarteten Fahrzeuge täglich nutzten 2016 ca. 7000 Fahrzeuge täglich die WU. Zumal sich der Bau des Mittelanschlusses trotz vollzogener Ausschreibung verzögert, sollten daher Pkw- und Lkw-Fahrer verstärkt zur Benutzung der Umfahrung angeregt werden. Heiss fragte dazu: Wann und an welchen Wochentagen ist die Zählung erhoben worden, wie viele Fahrzeuge nutzen im Schnitt an den einzelnen Wochentagen die WU? Ist bekannt, wie viele Fahrzeuge die Staatsstraße bzw. die alte Stadtdurchfahrt nutzen? Wäre nicht ein signaltechnischer Hinweis auf die Vorzüge der WU sinnvoll? Wie steht es um den konkreten Baubeginn des Mittelanschlusses?
LR Florian Mussner sprach von einem deutlichen Zuwachs, der zwischen Jänner 2015 und Mai 2016 gemessen wurde, die Umfahrung erweise sich also als nützlich, und die Gemeinde könne die Staatsstraße auf dieser Strecke zurückbauen – ein deutliches Mehr als Lebensqualität für die Brixner. Aus diesem Grund sei das Aufkommen auf der alten Trasse auch nicht mehr gemessen worden. Im September 2017 sei mit den Arbeiten am Mittelanschluss gestartet.
Der Landeshauptmann hat Mitte Dezember bei der Vorstellung des Verkehrskonzepts für den Großraum Bozen betonte, dass dieser einen vollen Halbstundentakt auf den bestehenden Zuggleisen im Unterland ermögliche, stellte Bernhard Zimmerhofer fest. Der Halbstundentakt konnte aber im Unterland, vor allem am Vormittag, nicht umgesetzt werden, da der Schienenbetreiber RFI auf der Brennerstrecke ein dreistündiges Wartungsfenster für sich reklamiert. Zimmerhofers Fragen dazu: Hat der geplante Virgltunnel Auswirkungen auf das Wartungsfenster von RFI? Wird der Halbstundentakt im Unterland auch am Vormittag eingeführt? Falls Nein, was will die Landesregierung unternehmen, damit die große Fahrplanlücke von fast drei Stunden im Unterland geschlossen wird? Hält die Landesregierung ein tägliches Wartungsfenster von drei Stunden für opportun? RFI habe der Landesregierung versichert, dass man versuche, das Wartungsfenster in die Nachtstunden zu verlegen, antwortete LR Florian Mussner. Die Landesregierung werde jedenfalls auf einen Halbstundentakt auch am Vormittag hinarbeiten.
Mit Bezug auf die im jüngsten Stabilitätsgesetz enthaltene Bestimmung, wonach Verwalter von öffentlichen Gesellschaften keine Entschädigung erhalten, wenn sie Bezieher von Leibrenten seien, fragte Paul Köllensperger: Gibt es Fälle, in Südtirol, seit 2008, in denen Leibrenten – Bezieher einen bezahlten öffentlichen Posten bekleidet haben? Wenn ja, welche, und welche Summen haben diese insgesamt seit 2008 bezogen? Betrifft die Bestimmung in der Prämisse auch die Handelskammer und ihren Präsidenten? Gibt es zu letzterer Frage ein Gutachten des Landes, oder der Handelskammer?
Es gebe derzeit keinen Leibrentenempfänger, der einen Verwaltungsposten in einer öffentlichen Gesellschaft bekleide, antwortete LH Arno Kompatscher. Es gebe den Fall eines ehemaligen Senators, der aber nur eine Spesenvergütung erhalte. Die genannte Bestimmung gelte für die Gesellschaften, die der Handelskammer unterstellt seien, aber nicht für die Handelskammer selbst. Kompatscher sah in der Anfrage einen weiteren Vorstoß Köllenspergers gegen vorgebliche Privilegien, die in der Privatwirtschaft gar keine wären. Mit solchen Vorstößen schade man der Demokratie. Er wolle nicht das Berufsbild des Politikers schädigen, antwortete Köllensperger, die derzeitigen Entschädigungen gäben keinen Anlass dazu. Anders sei es mit den alten Leibrenten.
Positive Veränderungen bei der Post konnte Hannes Zingerle auch nach dem Abkommen zwischen Staat und Land nicht erkennen: „Bedienstete der Post berichten uns allerdings von nach wie vor bestehenden Engpässen und von unzumutbaren Arbeitsverhältnissen. So konnten Bedienstete im laufenden Jahr nur drei Wochen Urlaub nehmen und an Weihnachtsferien ist erst gar nicht zu denken. Vermerkt wird, dass private Unternehmen bei der Postzustellung anscheinend eine Vorzugsschiene genießen.“ Zingerle fragte dazu: Was ist in den rund acht Monaten seit der verkündeten Übernahme der Post durch das Land konkret geschehen? Wie viele neue Stellen wurden bisher besetzt, nach welchen Kriterien und für welchen Zeitraum? Wo leisten diese Personen Dienst? Ist es zumutbar, dass Bedienstete über Jahre ihren Urlaub nicht aufbrauchen und den Erfordernissen bzw. Verpflichtungen einer Familie nicht nachkommen können? Gibt es bezüglich Postverteilung tatsächlich Anweisungen, dass gewisse Produkte bei der Verteilung eine Vorzugsschiene genießen und Bedienstete dafür auch an Samstagen eingesetzt werden?
In den acht Monaten seit Vertragsunterzeichnung sei vieles geschehen, antwortete LH Arno Kompatscher. Mit neuen Bewerbungsvoraussetzungen und lokalen Wettbewerbsveröffentlichung habe man neues Personal finden können. 100 hätten sich gemeldet, 70 hätten sich beworben, 25 seien inzwischen eingestellt worden. Kein weiteres Postamt sei geschlossen worden, gerade sei Steinmannwald wieder eröffnet worden. Die 130 Postämter sollten dauerhaft erhalten bleiben. Man arbeite auf Hochtouren an der Wiedereröffnung der Verteilungszentrums in Bozen, das im April seinen Dienst aufnehmen solle. Dadurch könne die Zustellung in Südtirol wesentlich schneller erfolgen. Man könne nicht ein über lange Jahre problematisches System nicht von einem Tag auf den anderen ändern. Der Postkoordinator werde ein Südtiroler sein und demnächst ernannt. Und er werde autonome Gestaltungsbefugnis haben und nicht dauernd Mestre fragen müssen. In Italien werde die Post nicht mehr alle Tage zugestellt, in Südtirol würden Zeitungen und einige andere Sendungen täglich geliefert, auch samstags. Mitte Februar würden im paritätischen Komitee mit dem Generaldirektor weitere Details zum Personal geklärt, auch zum angestauten Urlaub. Bisher habe das Land noch keinen Cent aus dem Vertrag überwiesen, gezahlt werde erst nach Leistung. Der Vertrag sei befristet, wenn das Land nicht zufrieden sei, könne es sich nach anderen Möglichkeiten umschauen.
Fragen und Antworten zu EEVE, Doppelpass und Müllverbrennungsanlage
Die einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung EEVE arbeite mit einer rechtlichen Fiktion, wenn sie bei Selbständigen ein Mindesteinkommen annimmt, das jenem eines qualifizierten Arbeitnehmers im selben Sektor entspricht, meinte Josef Noggler. Das könne ungerecht sein, wenn es nicht erlaubt sei, glaubhaft zu erklären, warum das Einkommen geringer ausgefallen ist. Dazu wollte Noggler von der Landesregierung Folgendes wissen: Warum können bei der EEVE nur die bestimmten Umstände geltend gemacht werden, um nachzuweisen, dass das Einkommen geringer ist als jenes eines qualifizierten Arbeitnehmers? Was ist bei Kodex 17 der Ausschlussgründe für die Anwendung der Korrekturkriterien unter „Summe der Einkünfte von weniger als 15.000€“ genau zu verstehen? Falls unter diese Einkünfte von weniger als 15.000€ auch der Umsatz zu verstehen ist: Denkt die Landesregierung, dass bei ein solchem Umsatz überhaupt noch ein Reingewinn zu verbuchen ist? Die Kriterien seien mit den Sozialpartnern abgesprochen und es gebe bislang keine Änderungswünsche von dieser Seite, antwortete LR Martha Stocker. Die Ausschlussgründe beträfen nicht unternehmerische Tätigkeit, sondern geringe Nebeneinkünfte. Es sei nicht gerechtfertigt, wenn Kleinbetriebe mit Defizit von Sozialleistungen ausgeschlossen würden, replizierte Noggler.
Riccardo Dello Sbarba fragte, ob die Landesregierung in Wien darum angesucht habe, dass den Südtirolern die österreichische Staatsbürgerschaft gewährt wird. Die Aufnahme der doppelten Staatsbürgerschaft ins Koalitionsprogramm habe in Italien für Aufsehen gesorgt, auch weil Kanzler Kurz erklärt habe, die Forderung sei von der Südtiroler Landesregierung gekommen. Er fragte, ob die Landesregierung darum ersucht habe oder einzelne Landesräte als Parteivertreter. Die Landesregierung sollte dies gegenüber Rom und Wien klarstellen. Es habe keinen offiziellen Antrag der Landesregierung gegeben, erklärte LH Arno Kompatscher. Die Annahme fuße allein auf einer einzigen Meldung der ANSA. Es gebe stattdessen nur einen Beschluss der SVP von 2012. Man könne nicht immer alles richtig stellen, was in den Medien veröffentlicht werde. Aber man habe auf Nachfrage die Sachlage erklärt.
Seit fast zehn Jahren plant das Militär die Errichtung eines Militärschießstandes in Gmund beim sogenannten Pulverlager, stellte Bernhard Zimmerhofer fest. Der Landeshauptmann ließ auf Anfrage der Kalterer Ratsfraktion „Zukunft@Kaltern“ wissen, dass er „aufgrund neuer politischer Überlegungen“ das Verteidigungsministerium ersucht hat, das Programmabkommen abzuändern. Auf eine Anfrage zum gleichen Thema antwortete der Landeshauptmann am 7.12.2017, dass das Ministerium noch nicht schriftlich geantwortet habe. Zimmerhofer stellte dazu folgende Fragen: Hat das Verteidigungsministerium inzwischen auf die „neuen politischen Überlegungen“ geantwortet, und falls Ja, wie lautet die Rückmeldung des Ministeriums? Wäre das Militärareal bei Gmund aus Sicht der Landesregierung und des Innenministeriums für ein Abschiebezentrum für abgewiesene Asylwerber geeignet? Welche Standorte kommen innerhalb der Region Trentino/Südtirol für ein Abschiebezentrum in Frage? Die Antwort des Ministeriums auf die erste Frage stehe immer noch aus, erklärte LH Arno Kompatscher. Ob das Areal für ein Abschiebezentrum geeignet wäre, müssten die zuständigen Stellen bewerten. Das Land habe aber ein Interesse daran, dass auch die Rückführung bei abgelehntem Asylantrag organisiert werde. Die Landesregierung poche in Rom darauf, derzeit funktioniere das noch nicht ausreichend. Ob es dazu diese Struktur in Gmund brauche, sei eine andere Frage. Militärstrukturen würden in Südtirol laufend abgebaut, man sei heute bei einem Fünftel der ursprünglichen Fläche.
Zu seiner Anfrage über die Abnahme der Bozner Müllverbrennungsanlage habe er nur eine ausweichende Antwort bekommen, erklärte Paul Köllensperger. Darin sei wohl bestätigt worden, dass die Subunternehmen vom Wettbewerbssieger Ati ausbezahlt wurden, nicht aber die Bezahlung der Lieferanten, rund 25 kleine Handwerksbetriebe, die auf Summen zwischen tausenden und zehntausenden Euro warten würden. Köllensperger fragte, ob der Landesregierung dieser Umstand bekannt sei, ob und wann die Abnahme vorgenommen worden sei und ob diese die Voraussetzung sei, damit Ati und in Folge auch die Lieferanten ausbezahlt werden könnten. Dem Land sei noch keine offizielle Mitteilung über nicht erfüllte Forderungen gemacht worden, antwortete LH Arno Kompatscher, man sei aber mündlich informiert worden. Die Abnahme sei noch nicht abgeschlossen, es werde noch eine kleine, hoffentlich letzte Korrektur – zu rechtlichen Fragen – geben, dann erfolge die Genehmigung. Es gehe jedenfalls um einen kleinen Restbetrag, 96 Prozent der Summe seien bezahlt worden. Die technische Abnahme sei erfolgt, daher könne die Anlage arbeiten, die verwaltungstechnische Abnahme sei noch nicht abgeschlossen. Die Subunternehmen hätten es leider versäumt, um Direktzahlung anzusuchen. Es habe Vermittlungsversuche gegeben, auch um mahnende Aufforderungen seinerseits, die aber leider fruchtlos geblieben seien.
Die Aufnahme der doppelten Staatsbürgerschaft ins Koalitionsprogramm habe in Italien für Aufsehen gesorgt, auch weil Kanzler Kurz erklärt habe, die Forderung sei von der Südtiroler Landesregierung gekommen, bemerkte Riccardo Dello Sbarba und fragte, ob es in den Tagen vor und nach der Regierungsbildung auch Kontakte zwischen Rom und Bozen in dieser Frage gegeben hat, und falls nicht, ob die Landesregierung Gespräche mit Rom für nützlich und dringend hält, ob in einer Kommission, die für diese Angelegenheit geplant sei, auch die Landesregierung vertreten sein wolle und ob man es für opportun halte, mit Rom und Wien einen runden Tisch einzurichten, um generelle und Detailfragen zur doppelten Staatsbürgerschaft zu klären. Informell habe er viele Gelegenheiten gehabt, mit Regierungsvertretern in Wien und Rom zu sprechen, antwortete LH Arno Kompatscher. In Rom habe er zunächst einmal den Hintergrund für diesen Wunsch erklären müssen. Die österreichischen Minister hätten alle betont, dass das Ganze in Absprache mit Rom erfolgen solle. Falls eine Arbeitsgruppe eingerichtet werde, gehe er davon aus, dass auch Südtirol mit einbezogen werde. Bislang habe es keine Sitzung zur Frage gegeben, auch keine offizielle Initiative der österreichischen Regierung sei ihm bekannt.