Von: mk
Bozen – Der Landtag hat sich heute mit dem Beschlussantrag Nr. 72/24 Wohnbauförderung – Auszahlung jetzt und nicht in zwei Jahren (eingebracht vom Team K am 18.04.2024) befasst: Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, 1. die Bearbeitung der Gesuche für die Wohnbauförderung betreffend die Jahre 2022 und 2023 auszulagern mit dem Ziel, diese innerhalb des Jahres 2024 zu bearbeiten und die zustehenden Beiträge zur Auszahlung zu bringen; 2. mit der Bearbeitung der Gesuche betreffend das Jahr 2024 in den zuständigen Ämtern zu beginnen; 3. Maßnahmen zur Vereinfachung und Digitalisierung der Gesuche zur Wohnbauförderung zu setzen, damit diese zukünftig in annehmbaren Zeiten bearbeitet und ausbezahlt werden.
Die Freie Fraktion stimmte den drei Punkten des Beschlussantrages zu und verwies u.a. darauf, dass die Wohnbauförderung derzeit das Ziel nicht erfülle – man habe deshalb einen Gesetzentwurf eingereicht, mit dem ein Landesdarlehen und andere Maßnahmen vorgeschlagen würden. Die Voraussetzungen hätten sich in den vergangenen Jahrzehnten nämlich geändert, aber der Beitrag der Wohnbauförderung sei stehengeblieben, die Preise für Wohnungen aber seien in die Höhe geschnellt.
Das Team K erklärte u.a., dass Wohnbauförderung auch Sozial- und in der Folge Familienförderung sei. Es sei ein Grundrecht, ausreichend Wohnraum zu haben. Die Wohnbauförderung sei ein Tropfen auf dem heißen Stein, und wenn man zweieinhalb Jahre auf den Beitrag warte, dann seien die 35.000 Euro wegen der Zinsen und der Inflation bei Auszahlung bereits aufgebraucht. Es wäre notwendig, dass man in Zeiten der Digitalisierung bereits innerhalb kürzester Zeit Bescheid bekäme, ob der Antragsteller eine Förderung erhalte oder nicht. Man müsse etwas tun, damit die Menschen genügend Wohnraum hätten, sonst würde die soziale Schieflage stärker.
Die SVP erinnerte u.a. an das zweite Autonomiestatut, in dem das Thema Wohnbau als primäre Kompetenz des Landes angeführt ist. Mit dem Modell des geförderten Wohnbaus sei Südtirol lange Vorbild in Europa gewesen. In Südtirol habe es auch in der Vergangenheit Gruppen gegeben, die sich mit den ausbezahlten Gehältern keine Wohnung leisten können. Man müsse leistbare Wohnformen in Miete und Eigentum finden, dürfe aber Bestehendes, das funktioniere nicht in Frage stellen.
Die Demokratische Partei unterstrich u.a., dass das angesprochene Problem ein großes sei. Man sei der Meinung, dass es in Zukunft Verbesserungen geben würde, die ehemals zuständige Landesrätin habe bereits Maßnahmen auf den Weg gebracht, doch es brauche weitere. Man hoffe, dass der Antrag vom Landtag angenommen werde.
Die Süd-Tiroler Freiheit erinnerte u.a. daran, dass das Team K ein massives Wohnbauprogramm vorgeschlagen habe – aber in Südtirol wachse die Bevölkerung nicht aufgrund der Geburten, sondern wegen der Zuwanderung. Es gebe in Südtirol einen hohen Anteil an leerstehenden Wohnungen. Die bebaubaren Flächen im Land seien knapp. Die Sozialbindung der geförderten Wohnungen müsse erhöht werden.
Die zuständige Landesrätin sagte in ihrer Replik u.a., dass die Themen Wohnbau und Wohnbauförderung äußerst wichtig seien. Die im Antrag angegebenen Zeiten müssten in den richtigen Kontext gestellt werden, weil das Amt für Wohnbauförderung auch andere Anträge bearbeite, etwa die Notstandshilfen bei Naturkatastrophen – diese Gesuche hätten immer Priorität und würden im Schnitt innerhalb drei bis vier Monate bearbeitet. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Gesuche für die Wohnbauförderung betrage 21 Monate, bis zur Auszahlung vergingen noch einmal 5 Monate. Eine Auslagerung der Bearbeitung der Anträge sei geprüft worden, diese sei aber aus verschiedenen Gründen nicht umsetzbar. Man strebe eine Priorisierung der Abteilung Wohnungsbau bei der Informatisierung an, ebenso wie einen zeitnahen spezifischen Wettbewerb für das Personal. Man schlage die Ablehnung des Beschlussantrages vor – nicht, weil man das Problem nicht erkannt habe, sondern weil man bereits eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht habe.