Von: mk
Bozen – Lange Zeit wurde das Wohnbaufördergesetz aus dem Jahr 1998 nur punktuell angepasst und ergänzt. Mit der Folge, dass es ein schwerfälliges Regelwerk wurde, das auch zahlreiche obsolete Bestimmungen enthielt. Mit der von Wohnlandesrätin Ulli Mair ausgearbeiteten Wohnreform wurde diese Förderschiene deutlich vereinfacht, was mittelfristig auch die Bearbeitungszeiten auf idealerweise maximal sechs Monate reduzieren soll.
In Zahlen ausgedrückt hat das Land Südtirol 2024 68,3 Millionen Euro in die Wohnbauförderung investiert. Rund 48,8 Millionen wurden an private Antragsteller ausgeschüttete, weitere 19,5 Millionen Euro erhielten Gemeinden für den Grundankauf und die Erschließung von gefördertem Baugrund. Zu diesen Förderungen hinzu kommen die 54,6 Millionen Euro die für das Bausparen ausbezahlt wurden. Im Schnitt hat die Abteilung Wohnbau jährlich etwa 1700 Gesuche bearbeitet. “Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer schnelleren Bearbeitung dieser Anträge”, betont Landesrätin Mair. Die neue Berechnungsmethode, die in der Wohnreform vorgesehen ist, vereinfache die Bearbeitung und die Überprüfung. Zum Beispiel dadurch, dass nun die Katasterkategorie und nicht mehr die Wohnfläche als Zugangskriterium ausschlaggebend sein wird.
“Was die Berechnung betrifft, wird von einem Grundbetrag je Familiengröße ausgegangen, der um den Einkommensfaktor und die neu vorgesehenen Zuschläge für Wiedergewinnung und mehrstöckige Bauweise ergänzt wird”, erklärt Luca Critelli, Direktor des Ressorts für Wohnbau und Sicherheit. Für Einzelpersonen wird von einem Grundbetrag von 35.000 Euro ausgegangen, für Zweipersonenhaushalte von 52.000 Euro und für jedes weitere Mitglied (bis maximal fünf Personen) kommen jeweils 8000 Euro hinzu, sollte der Gesetzentwurf vom Landtag gutgeheißen werden. Durch die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) haben Antragsstellende ihre Einkommenssituation meist bereits im Blick und etwaige Zuschläge sind im Gesetzentwurf klar geregelt. Vorgesehen ist eine Erhöhung der Fördersumme um 10 Prozent für das Bauen im Bestand und 20 Prozent für mehrgeschossiges Bauen. Somit könne jeder Bürger und jede Bürgerin künftig seinen oder ihren Beitrag selbst berechnen, wobei die Abteilung einen Online-Rechner zur Verfügung stellt.
Neben den gesetzlichen Änderungen, die der Landtag voraussichtlich im Frühsommer genehmigen wird, schreitet auch die Digitalisierung des Dienstes voran, wie Stefan Walder, Direktor der Abteilung Wohnbau, bestätigt. “Auch diese Umstellung wird letztendlich dazu führen, dass Gesuche schneller bearbeitet werden können”, erklärt Walder.
Das oft angeführte Argument, dass die Wohnbauförderung die Preise indirekt in die Höhe treibt, widerlegt Ressortdirektor Critelli: “Die Fördersummen wurden viele Jahre nicht wesentlich angepasst, trotzdem sind die Wohnpreise gestiegen. Auch in allen anderen Regionen mit guter Wirtschaftslage, unabhängig davon, ob dort Förderungen vorgesehen sind oder nicht.” Dennoch soll nun bei der Kaufsumme beziehungsweise bei den Baukosten ein Deckel eingeführt werden. Gefördert wird zudem erst ab einer Summe von 30.000 Euro.
Detaillierte Informationen zu den geplanten Maßnahmen sind auf der Homepage “Wohnraum für Südtirol” abrufbar.
Aktuell sind 0 Kommentare vorhanden
Kommentare anzeigen