Von: luk
Bozen – „Nach dem Placet des römischen Ministerrats zur jüngsten Durchführungsbestimmung, wonach bei der Berechnung der Gebäudeabstände bis zu zwei Metern vorspringende Elemente wie Balkone oder Loggien nicht mehr zu berücksichtigen sind, besteht zumindest Rechtssicherheit, die in Südtirol auch die Errichtung von Wintergärten wieder erleichtern kann, aber nur, sofern Land und Gemeinden endlich in die Gänge kommen“, hält der Freiheitliche Fraktionssprecher Andreas Leiter Reber fest.
Leiter Reber fordert die Landesregierung auf, „umgehend die notwendigen Beschlüsse zu fassen, damit die Gemeinden über Durchführungspläne ihre Abstandsregelungen neu definieren und Südtirols Haus- und Wohnungsbesitzer Wintergärten und verglaste Balkone endlich wieder leichter verwirklichen können.“
„Ein Wintergarten oder ein verglaster Balkon ist nicht allein aus Energie- und Umweltgründen zu befürworten, sondern stellt einen zusätzlichen Raumgewinn dar, den viele Südtiroler und besonders Familien angesichts kaum bezahlbarer Wohnungspreise ganz dringend nötig haben“, so Leiter Reber.
„Wie viele Südtiroler die Möglichkeit bekommen ihren Balkon nachträglich zu schließen oder einen Wintergarten zu errichten, liegt am Ende an den einzelnen Gemeinden, die mittels Durchführungsplan die erlaubten Mindestabstände auf bis zu 3 Meter reduzieren können“, hält der Landtagsabgeordnete fest.
„Immer wieder haben wir im Landtag auf die Problematik hingewiesen und nach mehreren Anläufen konnten wir im Mai die Landesregierung mit breiter Mehrheit beauftragen von ihrer bisherige Position abzurücken. Bekanntlich hatte Landeshauptmann Kompatscher in seiner ersten Amtsperiode die vormalige Regelung zu den Wintergärten nicht in das neue Raumordnungsgesetz übernommen. Die nachträgliche Errichtung von Wintergärten ist somit seit über fünf Jahren kaum noch möglich, höchste Zeit, dass dieses Versäumnis umgehend behoben wird“, schließt Leiter Reber.