Von: luk
Bozen – Im Landtag wurden heute auch Anträge und Gesetzentwürfe von Team Autonomie, Grünen, BürgerUnion und Freiheitlichen behandelt
Beschlussantrag Nr. 277/14: Umwandlung von Geschäften in Wohnungen (eingebracht von der Abg. Artioli am 29.12.2014).
Eines seien die Immobilien des Landes, schwieriger werde es bei privaten Lokalen, meinte LR Christian Tommasini. Das Thema werde im Rahmen der Raumordnungsreform diskutiert, man müsse auch hören, was die Gemeinden dazu sagten. In vielen Fällen sei eine Umwandlung wegen der Hygienevorschriften schwierig. Das WOBI habe 156 Geschäftslokale, fast alle vermietet, zum Glück, denn damit werde auch die Nahversorgung in den Wohnbauvierteln gewährleistet.
Dass die WOBI-Immobilien genutzt werden, sei positiv, meinte Elena Artioli (Team Autonomie), der Antrag ziele aber mehr auf die vielen leeren Geschäftslokale in der Stadt ab. Man müsse einen Weg finden, diese sinnvoll zu nutzen. Sie zog ihren Antrag zurück.
Landesgesetzentwurf Nr. 29/14: „Änderung des Art. 15 des Landesgesetzes vom 29. Juli 1992, Nr. 30 – Grenzüberschreitende Landeseinrichtung für Arm- und Beinprothesen“ (vorgelegt vom Abg. Pöder). Gefordert wird eine Vereinbarung mit dem Bundesland Tirol, um die Einrichtung in Bad Häring weiter gemeinsam nutzen zu können.
Das Land habe sich vor Jahren für eine eigene Einrichtung entschieden, erklärte Andreas Pöder (BürgerUnion). Dies sei nicht notwendig und mit Mehrkosten verbunden. Daher habe er damals diesen Gesetzentwurf eingereicht, aber in der Zwischenzeit sei die Zusammenarbeit mit Bad Häring fortgesetzt worden. Er könnte seien Entwurf auch zurückziehen.
Eine Aufkündigung der Zusammenarbeit habe nie zur Debatte gestanden, erklärte LR Martha Stocker, man habe nur, wie von Patientenvereinigungen stark gefordert, auch etwas eigenes für bestimmte Fälle im Lande schaffen wollen. Nicht jeder könne es sich leisten, sich längere Zeit von Arbeitsplatz oder Betrieb zu entfernen. Bad Häring bleibe aber weiterhin wichtig, wie auch Codroppio in Italien, und der Vertrag bleibe aufrecht. Für bestimmte Fälle habe Südtirol auch nicht das nötige Einzugsgebiet.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) wies darauf hin, dass der Primar entscheide, wo der Patient behandelt werde, der Gesetzentwurf sei deshalb nicht ganz obsolet.
Es sei immer so gewesen, dass der Primar entschieden habe, antwortete LR Martha Stocker.
Andreas Pöder bestand auf die Abstimmung zum Gesetzentwurf.
Der Gesetzentwurf wurde mit 14 Ja, 14 Nein und 1 Enthaltung abgelehnt.
Landesgesetzentwurf Nr. 23/14: „Einsetzung eines statutsüberarbeitenden Konvents für Südtirol“ (vorgelegt von den Abg. Foppa, Heiss und Dello Sbarba).
Der Entwurf sei vor jenem der Mehrheit eingereicht worden, bemerkte Brigitte Foppa (Grüne), die Geschäftsordnung erlaube es der Opposition aber nicht, ihre Gesetzentwürfe auf der Tagesordnung vorzuziehen. Wäre dieser Gesetzentwurf angenommen worden – oder die Änderungsanträge der Grünen zum Entwurf der Mehrheit – wären die Arbeit im Konvent anders verlaufen. Die Bürger wären an den Arbeiten des Konvents beteiligt worden, eine Arbeitsgruppe hätte sich um den ständigen Austausch mit der Trentiner Consulta gekümmert, die Vorschläge eines Online-Forums hätten jederzeit auf die Tagesordnung des Konvents gesetzt werden können. Die Bevölkerung wäre mehr eingebunden worden, was dem Konvent und dem Landtag gut getan hätte. Der Konvent sei nun aber am Ende seiner Arbeiten angelangt, erklärte Foppa und zog den Gesetzentwurf zurück.
Beschlussantrag Nr. 313/15: Zweisprachiges Polizei-Kontingent erhöhen (eingebracht vom Abg. Pöder am 5.2.2015). Der Südtiroler Landtag spricht sich dafür aus, dass das Kontingent an offenen Stellen für Polizisten mit Zweisprachigkeitsnachweis aufgestockt wird. Die Landesregierung wird verpflichtet, weiterhin bei den zuständigen Stellen in Rom auf die Aufstockung des Kontingents zu drängen.
Andreas Pöder (BürgerUnion) räumte ein, dass der Antrag von 2015 sei und sich in der Zwischenzeit vieles getan habe. Je nach Antwort der Landesregierung könne er ihn auch zurückziehen.
Sehr vieles habe sich nicht getan, meinte hingegen Sven Knoll (STF). Von Rechts wegen sollte man nur mit Zweisprachigkeitsnachweis in Südtirol Polizeidienst verrichten können. Die paar Stunden Deutschunterricht, die derzeit angeboten würden, seien zu wenig, um mit der Bevölkerung kommunizieren zu können. Auch für die obersten Staatsvertreter in Südtirol sollte die Zweisprachigkeitspflicht gelten. Hier gehe es nicht um Nationalismus, sondern um Verständigung.
Es gebe sicher noch Luft nach oben, wenn auch inzwischen einiges passiert sei, erklärte LH Arno Kompatscher. In den vergangenen Jahrzehnten sei oft ein geringerer Zweisprachigkeitsnachweis als vorgeschrieben verlangt worden, nun habe man erreicht, dass der richtige Nachweis verlangt wird. Fortschritte habe es auch bei den Stellen für deutschsprachige Bewerber gegeben, auch bei Führungsstellen. Das habe auch damit zu tun, dass der für die Region zuständige Carabinierigeneral deutsch spreche. Heute sei eine Vereinbarung getroffen worden, um spezifische Kurse für Polizeikräfte anzubieten, die bereits im Dienst seien. Auf die durchgehende Zweisprachigkeitspflicht habe Südtirol keinen Rechtsanspruch, dies sei ein Anliegen, das man bei der Reform des Statuts voranbringen wolle.
Andreas Pöder bat um Vertagung des Antrags.
Beschlussantrag Nr. 318/15: Gesundheitswesen: Vertrauensperson (eingebracht von den Abg. Dello Sbarba, Foppa und Heiss am 13.02.2015). Die Landesregierung soll verpflichtet werden, sämtliche erforderliche Gesetzes- und Verwaltungsmaßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass: 1. wer dies wünscht, vorab eine Vertrauensperson bestimmen kann, an die sich die Ärzte und das Pflegepersonal für jegliche Mitteilung und die Erledigung aller Formalitäten sowie Informationsaustausch wenden können, einschließlich des Besuchsrechts, wie dies für Angehörige vorgesehen ist, sowie um das Einverständnis für eine bestimmte therapeutische Behandlung zu erhalten, sofern der/die betroffene Patient/in nicht mehr dazu imstande ist und die Gefahr einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes die Dringlichkeit, bzw. eine nicht Aufschiebbarkeit der Entscheidung rechtfertigen; 2. für die obgenannte Zielsetzung und auf Antrag des Nutznießers/der Nutznießerin im Gesundheitsausweis und in der Folge auch bei jeder digitalen Registrierung des Betroffenen auch die Vertrauensperson angegeben werden kann, wobei auch die Betroffenen über deren Funktion und korrekte Handhabung der Angabe zu informieren sind.
Der Landtag habe 2006 einen entsprechenden Antrag der Grünen angenommen, erklärte Riccardo Dello Sbarba (Grüne). Trotzdem bestehe diese Möglichkeit vorerst nur bei Krankenhausaufnahmen und gilt auch nur für die Dauer derselben. Eine weitere Möglichkeit bestehe im Rahmen der “Gesundheitlichen Vorsorgeplanung und Patientenverfügung “für all jene, die eine solche erstellen, wobei es sich um eine Minderheit der Bevölkerung handle. Nun sollte man einen weiteren Schritt tun und diese Möglichkeit unabhängig von einem Krankenhausaufenthalt einzuräumen.
Sven Knoll (STF) unterstützte das Anliegen. Das Problem entstehe, wenn therapeutische Entscheidungen zu treffen seien. Liege die Patientenverfügung bereits länger zurück, so sei die angegebene Person vielleicht nicht mehr verfügbar oder es gebe einen neuen Lebenspartner usw.
Alessandro Urzì (L’Alto Adige nel cuore) unterstützte den Antrag, da man damit den Willen des Patienten besser respektieren könne, auch wenn Details noch besser geregelt werden könnten.
LR Martha Stocker verwies auf einen im Parlament vorliegenden Gesetzentwurf zu dieser Materie. Im Gesundheitsbezirk Bozen sei es übrigens seit Jahren Praxis, dass man auch Personen außerhalb der Familie benennen könne, der man Auskunft über den Gesundheitszustand geben dürfe. Therapeutische Entscheidungen stünden dieser aber nicht zu, der Sanitätsbetrieb sei nicht berechtigt, ihnen diese einzuräumen. Sobald die digitalen Voraussetzungen bestünden, könnten diese Angaben auch auf der Gesundheitskarte vermerkt werden. Stocker schlug vor, den Antrag zu vertagen und die Angelegenheit zusammen mit Fachleuten zu vertiefen.
Riccardo Dello Sbarba räumte ein, dass therapeutische Entscheidungen zur Patientenverfügung gehörten und nicht zur Vertrauensperson. Wichtig sei, dass diese Person, die über den Gesundheitszustand informiert werden könne, nicht erst bei Einlieferung benannt werden könne. Er bat um Vertagung.
Beschlussantrag Nr. 322/15: Gemeinsame Schul-Wege (eingebracht von den Abg. Foppa, Dello Sbarba und Heiss am 13.2.2015). Die Landesregierung möge verpflichtet werden, 1. das Thema des Schulweges sprachgruppenübergreifend in den Mittelpunkt von gemeinsamen Überlegungen zu stellen; 2. die Gemeinden, Eltern, Lehrkräfte und ExpertInnen in diese Überlegungen einzubeziehen; 3. ein Konzept auszuarbeiten, das einen einheitlichen Umgang mit diesem Thema vorsieht und das nicht nur die nötigen Sicherheitsstandards berücksichtigt, sondern auch die entwicklungspsychologischen, pädagogischen, gesundheitlichen und sozialen Aspekte des Schulwegs.
“Die getrennte Welt der Schule Südtirols beginnt schon vor der Eingangstür”, erklärte Brigitte Foppa (Grüne). “Die ladinische Schule geht davon aus, dass die Kinder ohne Begleitung zur Schule gehen können, die deutsche Schule reagiert ähnlich, wenn auch vorsichtiger. Die italienische Schule hingegen argumentiert mit der Haftungsfrage und führt allerlei Urteile des Verfassungsgerichtshofes und von Anwaltschaften des Staates ins Felde. Letztlich ist die Praxis die, dass in vielen italienischsprachigen Schulen Eltern ihre Kinder abholen (was die deutschsprachige Schule explizit nicht vorsieht) oder entsprechende “Vereinbarungen” unterzeichnen müssen.” Der Schulweg habe eine wichtige Bedeutung im Kinderalltag, sie dienten sie dem Sozialisieren, dem mentalen Verarbeiten des Alltags, dem Selbstständigwerden und natürlich auch der Lust auf Bewegung.
LR Philipp Achammer sprach sich gegen eine übergreifende Regelung aus, das Thema falle in die Autonomie der Schulen und Gemeinden. Er stimme mit Foppa aber darin überein, dass der Schulweg wichtig sei.
Sie könne einiges, was der Landesrat gesagt habe, nachvollziehen, erklärte Brigitte Foppa. Was zu vereinheitlichen wäre, seien die rechtlichen Grundlagen, damit Klarheit herrsche.
Der Antrag wurde mit 5 Ja und 23 Nein abgelehnt.
Beschlussantrag Nr. 326/15: Sella- und Langkofelgruppe als UNESCO-Weltnaturerbe (eingebracht von den Abg. Dello Sbarba, Foppa und Heiss am 16.2.2015). Die Landesregierung möge verpflichtet werden, den Antrag auf Aufnahme der Sella- und Langkofelgruppe samt Plan de Cunfin in das Verzeichnis des UNESCO-Welterbes zu unterstützen und sämtliche Voraussetzungen dafür zu schaffen, indem sämtliche zur Einhaltung der UNESCO-Kriterien erforderliche Schutzmechanismen eingeführt werden.
Leider seien die Sella- und Langkofelgruppe nicht zusammen mit den Dolomiten in das Welterbe aufgenommen worden, erklärte Riccardo Dello Sbarba (Grüne), aber die betroffenen Gemeinden hätten sich bereits dafür ausgesprochen.
Die Dolomiten seien 2009 mit Auflagen ins Welterbe aufgenommen worden, erklärte LR Richard Theiner. 2017 müsste die nächste Inspektion erfolgen. Bevor aber nicht alle Auflagen für erfüllt erklärt werden, sei eine Neuaufnahme undenkbar. Zuerst müsste die Gebiete unter Schutz gestellt werden, dann könnten die Gemeinden formell den Antrag stellen. Die Landesregierung möchte, dass die Initiative von unten ausgehe.
Die Gemeinden seien bereits initiativ geworden, erwiderte Dello Sbarba, der Antrag verlange, dass das Land sie unterstütze.
Der Antrag wurde mit 6 Ja, 17 Nein und 7 Enthaltungen abgelehnt.
Beschlussantrag Nr. 329/15: Bericht des Landesbeirates für Integration (eingebracht von den Abg. Mair, Blaas, Leitner, Oberhofer, Stocker S. und Tinkhauser am 18.2.2015). Der Landtag möge beschließen, dass der Landesbeirat für Integration einen jährlichen Bericht über seine Arbeit, Tätigkeiten und Ergebnisse im Landtag ablegt.
“Dieser Beirat besteht aus 18 Mitgliedern, welche sich aus Vertretern der Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft sowie aus Vertretern der im Land lebenden Ausländer zusammensetzen”, bemerkte Ulli Mair (Freiheitliche). “Den Vorsitz im Beirat führt Integrations-Landesrat Philipp Achammer. Der Beirat hat die Aufgabe, der Landesregierung Vorschläge zur Entwicklung der Normen im Bereich von Einwanderung und Integration vorzulegen, das Mehrjahresprogramm zur Integration unter die Lupe zu nehmen und Stellungnahmen zu den Entscheidungen in Sachen Einwanderung abzugeben. Das Landesgesetz 12/2011, in welchem die Integration ausländischer Bürgerinnen und Bürger geregelt wird, sieht nicht vor, dass der Landesbeirat für Integration dem Landtag Bericht über seine Tätigkeiten erstatten muss. Dies wäre jedoch im Sinne einer transparenten Auskunft für die Bürger gerade im wichtigen Bereich der Einwanderung und Integration sehr wünschenswert.”
Sven Knoll (STF) unterstützte den Antrag. Man höre sehr wenig über diesen Beirat, er sei auch schon mit der geplanten Antidiskriminierungsstelle verwechselt worden. Er möchte gern wissen, mit welchen Fragen er sich beschäftige, woher in Südtirol seine Mitglieder kämen u.a.m.
Durnwalder habe möglichst viele Beiräte abschaffen wollen, aber man sehe, dass manche immer noch wichtig seien, meinte Hans Heiss (Grüne). Vom Integrationsbeirat habe man aber wenig gehört, daher sei der Antrag Mairs begrüßenswert. Bei den Anhörungen von Volksanwältin und Jugendanwältin habe man auch Interessantes erfahren.
LR Philipp Achammer stimmte dem Antrag zu. Der Beirat treffe sich alle zwei, drei Monate und erfülle die Aufgaben, die ihm vom Gesetz zugewiesen worden seien. Er bestehe aus acht Personen aus den wichtigsten Herkunftsländern der Migranten, Vertretern der Gemeinden, der Sozialpartner, der zuständigen Landesabteilungen. Er habe ein Integrationsprogramm erarbeitet und habe Stellungnahmen zu Integrationsmaßnahmen abzugeben. Diskutiert werde in deutscher oder italienischer Sprache. Ein Hauptanliegen des Beirats sei der internationale Tag der Muttersprache, ein weiteres Anliegen sei ein Verzeichnis der interkulturellen Mediatoren, um angemessene Ausbildung und einheitliche Tarife zu garantieren. Man sollte sich genauer überlegen, in welcher Form der Bericht dem Landtag übergeben wird.
Ulli Mair nahm diese Anregung auf.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Die Arbeiten werden am Nachmittag mit der Behandlung des Gesetzentwurfs zur Ordnung der Tourismusorganisationen wieder aufgenommen.