Von: apa
Ein ungewöhnlicher Prozess ist am Montagnachmittag am Wiener Landesgericht gegen einen Kärntner Bürgermeister über die Bühne gegangen. Der Ortsvorsteher der Mölltaler Gemeinde Großkirchheim, Peter Suntinger, musste sich wegen Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen (§ 282 StGB) vor dem Kadi verantworten. Er hatte im vorigen Sommer dem Nachrichtenmagazin “Profil” sinngemäß erklärt, seine Gemeinde werde 2.500 Euro für jeden vorgelegten Wolfskadaver bezahlen.
Ob das Tier vor dem Abschuss ordnungsgemäß vergrämt wurde, sei dabei nicht von Bedeutung. “Wir müssen den Jägern einen Anreiz geben”, zitierte das Magazin den Bürgermeister. Der “Verein gegen Tierfabriken” (VgT) zeigte Suntinger darauf bei der Staatsanwaltschaft Wien an. Obwohl der Angeklagte nun vor Einzelrichter Christian Noe zunächst die seinen Angaben zufolge vom Großkirchheimer Gemeinderat einstimmig beschlossene Wolf-Abschuss-Prämie verteidigte, entging er einer Verurteilung. Nach längerem Hin und Her akzeptierte er das vom Richter unterbreitete diversionelle Angebot und handelte dabei die ursprünglich auf 4.000 Euro veranschlagte Geldbuße sogar auf die Hälfte herunter. Indem er versicherte, er werde sich zukünftig an die Landesgesetze halten und binnen 14 Tagen 2.000 Euro plus 150 Euro an Verfahrenskosten bezahlen, wurde die Anzeige gegen Suntinger zurückgelegt. Der Bürgermeister gilt damit weiterhin als unbescholten. Die Entscheidung ist allerdings nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin behielt sich eine Erklärung vor.
Im Fall eines Schuldspruchs hätten dem Ortsvorsteher bis zu zwei Jahre Haft gedroht, weil er laut Anklage mit seiner Prämie zum illegalen Erlegen von nicht per Bescheid zum Abschuss freigegebenen Wölfen aufgerufen hatte. Der Wolf ist bekanntlich grundsätzlich streng geschützt. Auf die Frage, ob er sich schuldig bekenne, erwiderte Suntinger zu Beginn der Verhandlung: “Dass ich schuldig bin, bezweifle ich. Ich bin der Meinung, wenn man den Wolf sieht, dann schießen.” Ausführlich schilderte er in weiterer Folge, eine Schafhalterin in seiner Gemeinde hätte im Vorjahr binnen eines Tages sechs Schafe verloren, die ein Wolf auf der Alm gerissen habe: “Die Bäuche waren aufgeschlitzt, die Wampen am Boden, ein furchtbarer Anblick.” Er befasse sich seit 2015 mit dem Thema: “Als Bürgermeister muss ich die Tierhalter und Bauern schützen.” Offiziell seien in Kärnten bisher elf Problemwölfe erlegt worden: “In Wahrheit sind es aber 40 bis 50.” Man komme “der fatalen Entwicklung in Österreich, wo es mindestens 400 Wölfe gibt” nämlich nur “mit Maßnahmen” an: “Wenn wir den Wolf sehen, muss er geschossen werden.”
Er sei bei diesem Thema “der Zeit voraus”, betonte der Bürgermeister: “Ich wollte wachrütteln.” Daher habe man die Wolf-Abschuss-Prämie beschlossen: “Uns als Gemeinde interessiert nicht, ob er ordnungsgemäß erlegt wurde oder nicht. Wir wollen die Leistung belohnen.”
Auf die Frage, wie oft in Großkirchheim die Prämie von 2.500 Euro denn bisher ausbezahlt worden sei, erwiderte der Angeklagte: “Leider noch nicht.” Das liege aber nicht daran, dass es keine Abschüsse gebe. Die Kadaver würden aus Furcht vor möglichen rechtlichen Folgen wohl verscharrt, vermutete Suntinger. Er sei “grundsätzlich den Gesetzen verpflichtet”, habe aber “die Verpflichtung aufzuzeigen, wenn etwas schief läuft”, merkte der Bürgermeister noch an.
Schließlich ließ er sich aber doch auf das diversionelle Angebot ein. “Es war gesetzwidrig. Es tut mir leid”, räumte er ein und übernahm damit die für eine Diversion erforderliche Verantwortung. Und weiter: “Im Allgemeinen hätte man die Vorgangsweise vermeiden müssen.” Zukünftig würden sich aber die Gesetze ändern. Die am 15. Mai in Kraft tretende Kärntner Weideordnung werde Erleichterungen im Kampf gegen Problemwölfe bringen, zeigte sich der Großkirchheimer Ortschef zuversichtlich.