Von: luk
Bozen – Fragen zu Zweisprachigkeitspflicht, deutschen Kindergärten, Wolf und Bär, Skiverbindung Langtaufers-Kaunertal, Legionellen, Selbsthilfegruppen u.a.m. Anfechtung des Staatsdekrets zur UVP wurden heute im Landtag gestellt.
Ratifizierung des Beschlusses der Landesregierung vom 22. August 2017, Nr. 880: Verfassungsgerichtshof – Anfechtung des gesetzesvertretenden Dekrets vom 16. Juni 2017, Nr. 104 (Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten im Sinne der Artikel 1 und 14 des Gesetzes vom 9. Juli 2015, Nr. 114). Dieses Dekret widerspreche dem Autonomiestatut, erklärte LH Arno Kompatscher, da der Spielraum des Landes damit eingeschränkt werde. Die Anfechtung wurde mit 22 Ja und 4 Enthaltungen ratifiziert.
Bernhard Zimmerhofer berichtete von einer Arbeitssicherheitsuntersuchung in einer großen Südtiroler Transportfirma: Fragebogen und Befund waren rein italienisch, der Arzt sprach nur gebrochen Deutsch. Zimmerhofers Fragen an die Landesregierung: Warum sind Fragebögen und Befunde zur Arbeitssicherheit nur einsprachig Italienisch verfügbar? Was gedenkt die Landesregierung zu unternehmen, damit der gesetzlichen Verpflichtung zur Zweisprachigkeit nachgekommen wird? Wird die Landesregierung beim Regierungskommissariat intervenieren, damit bei solchen Fällen Strafen verhängt werden?
Die Arbeitsmedizin der Sanitätseinheit nehme die Untersuchungen für die öffentliche Hand und für konventionierte Handwerksbetriebe vor, antwortete LR Martha Stocker, in größeren Betrieben seien vor allem private Arbeitsmediziner tätig. Diese hätten zwar auch die Zweisprachigkeitspflicht, aber nicht unter den gleichen Bedingungen wie die öffentlichen.
Die Abteilung Landwirtschaft habe eine Initiative in Zusammenarbeit mit der Tierärztekammer angekündigt, die in einem bestimmten Zeitraum einen vergünstigten Tarif für die Katzenkastration vorgesehen hätte, bemerkte Brigitte Foppa. Die Initiative sei jedoch laut Auskunft des Landesrats wiederholt abgelehnt worden. Die Fragen an die Landesregierung: Von wem wurde diese Initiative abgelehnt? Und mit welcher Begründung? Für wann wäre besagte Initiative vorgesehen gewesen und wie lange hätte sie angedauert? Wird diese Initiative noch einmal vorgeschlagen?
Die Initiative sei vom Präsidenten der Tierärztekammer abgelehnt worden, erklärte LR Arnold Schuler. Verhandlungen seien noch im Gange, auch mit den Tierschutzorganisationen.
Hannes Zingerle berichtete von einem Treffen zwischen Fachleuten des Landes und Vertretern der Oberländer Gletscherbahnen AG zu einer skitechnischen Verbindung zwischen Langtaufers und Kaunertal. Umweltbeirat und alpine Vereine hätten sich dagegen ausgesprochen, eine Entscheidung des Landes stehe noch aus. Zingerles Fragen: Welches sind die Vor- und Nachteile einer skitechnischen Verbindung zwischen Langtaufers und dem Kaunertal? Was wurde bei der Anhörung am 28. Juli 2017 genau besprochen? Gibt es neue Erkenntnisse bezüglich der Erschließung? Wurde die Bevölkerung von Langtaufers bereits über die Erschließungsidee informiert? Wenn ja, wie wurde die Idee in der Bevölkerung aufgenommen und welche Reaktionen gab es? Wenn nein, wird dies in Betracht gezogen?
Die Landesregierung hätte schon im Mai entscheiden können, aber die Gletscherbahnen AG habe eine Eingabe gemacht, antwortete LR Richard Theiner, der eine Entscheidung für die nächsten Wochen ankündigte. Man werde das Projekt nach Umwelt- und skitechnischen Aspekten beurteilen. Das Umweltgutachten sei negativ ausgefallen, während die Betreiber natürlich positiv darüber urteilten. Die Involvierung der Bevölkerung sei vorgesehen, zur Machbarkeitsstudie seien 48 Stellungnahmen eingelangt.
Elena Artioli verwies auf den bereits bekannten Fall von Legionellen-Bakterien in einer Institutswohnung in der Bozner Bari-Straße. Bei einer ersten Legionellen-Bekämpfung mit 70 Grad heißem Wasser seien nicht alle Bewohner daheim gewesen, die Gefahr, dass sich die Bakterien weiter verbreitet hätten, sei noch gegeben. Da das WOBI den Mietern noch keine Entwarnung gegeben habe, fragte Artioli nach dem letzten Stand der Dinge.
Laut WOBI-Präsident sei die Situation derzeit unbedenklich, antwortete LR Christian Tommasini. Die Mieter seien informiert worden, er werde noch nachfragen, über welche Kanäle.
Selbsthilfegruppen böten Halt und Hilfe, wo die öffentliche Hand nicht hinreiche, bemerkte Helmuth Renzler, wegen der Kürzung der öffentlichen Beiträge hätten nun viele aber Schwierigkeiten, die Mieten zu bezahlen. Viele stünden vor der Auflösung. Renzler fragte daher: Gedenkt die Landesregierung zu reagieren, damit Selbsthilfegruppen ihre wertvollen Dienste und Tätigkeiten auch weiterhin anbieten können? Falls ja, ab welchem Zeitpunkt können die Selbsthilfegruppen wieder mit der Unterstützung von Seiten der öffentlichen Hand rechnen? Falls nein, wie gedenkt die Landesregierung all die hilfesuchenden Personen aufzufangen und zu betreuen?
Das Land habe die Selbsthilfegruppen immer nur über die Vereine unterstützt, und das werde weiter so gehandhabt, antwortete LR Martha Stocker. Bei manchen seien die Beiträge erhöht worden, manche aber hätten Schwierigkeiten mit den Abrechnungen.
LR Tommasini habe sich im „Alto Adige“ mit der Aussage zitieren lassen, dass eine Tunnelvariante für die Autobahn bei Bozen zwar ideal wäre, dass man damit aber das Projekt der SS12-Variante ausbremsen würde, bemerkte Paul Köllensperger, der sich für den Autobahntunnel aussprach. Er fragte den Landesrat, ob die Projektierung der SS12-Variante bereits ausgeschrieben sei und ob es bereits einen Sieger gebe, und falls nein, was dagegen stehe, das Verfahren auszusetzen und zusammen mit der Stadt, den Bürgern und Wirtschaftsverbänden gemeinsam die beste Lösung zu suchen.
Er habe nie den Bürgermeister angreifen wollen, antwortete LR Christian Tommasini, der bekannt gab, dass eine Machbarkeitsstudie zur SS12-Variante gemacht wurde, die alle Teilstücke des Projekts bestätigt habe. Man sei jetzt also am Anfang. Tommasini sprach sich für die Verlegung der Autobahn aus, die aber dem anderen Projekt nicht widerspreche. Man sollte beides verfolgen.
Trotz Übernahme des Postdienstes durch das Land sei man bei der Zweisprachigkeit weiterhin nachlässig, kritisierte Bernhard Zimmerhofer, technische Hilfsmittel wie Frankiermaschinen und andere Geräte könnten nur in italienische Sprache gehandhabt werden. Zimmerhofers Fragen an die Landesregierung: Warum gibt es nach der „Übernahme“ der Post immer noch Probleme mit der Einhaltung der Zweisprachigkeitspflicht? Gedenkt die Landesregierung zu intervenieren, damit die Verpflichtung zur Zweisprachigkeit eingehalten wird?
Die Zweisprachigkeitspflicht wurde auch in die Vereinbarung zur Übernahme aufgenommen, antwortete LH Arno Kompatscher. Die Vertreter des Landes in der paritätischen Kommission hätten das Thema bereits zur Sprache gebracht, schließlich sei das eine der Prioritäten. Es gehöre zu den Aufgaben dieser Kommission, die Einhaltung dieser Bestimmung zu überwachen. Auch der Postdirektor habe ihm gegenüber Abhilfe versprochen. Das Land werde die vereinbarte Summe erst überweisen, wenn die Leistung erbracht werde.
Auf ihre Anfrage zum Ankauf von 16.164 Microsoft-Lizenzen für das Land habe sie zwar Auskunft erhalten, die Liste sei aber immer noch nicht online abrufbar, bemängelte Brigitte Foppa und fragt nach dem Grund.
Der Ankauf sei auf der Homepage der SIAG ersichtlich, antwortete LR Waltraud Deeg. Die Veröffentlichung der Verträge erfolge laut Gesetz und gemäß den Vorgaben der Antikorruptionsbehörde.
Nach den jüngsten Anschlägen in Spanien wäre es vernünftig, Zufahrtssperren vor Fußgängerzonen, Bushaltestellen und anderen neuralgischen Punkten zu errichten meinte Elena Artioli und fragte nach der diesbezüglichen Meinung des Landeshauptmanns, der auch dem Landeskomitee für öffentliche Sicherheit angehört, und des Rates der Gemeinden.
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung und Sicherheit habe bereits öfters solche Maßnahmen besprochen, um Veranstaltungen zu schützen, antwortete LH Arno Kompatscher. Die Maßnahmen müssten aber verhältnismäßig sein, man wolle die traditionelle Festkultur des Landes nicht beeinträchtigen. Gewisse technische Maßnahmen seien aber vertretbar, vor allem dort, wo öfters Feste stattfinden, es ließen sich vielleicht ästhetisch bessere Lösungen finden.
Bei der Integration von Zuwanderern müsse auch auf die Wahrung unserer Traditionen Wert gelegt werden, und das Kruzifix in den Schulklassen sei ein wesentlicher Teil davon, meinte Hannes Zingerle und fragte: Kann die Südtiroler Landesregierung versichern, dass es in keiner Grund-, Mittel- und Oberschule in Südtirol ein Kruzifix-Verbot bzw. eine Anweisung gibt, Kreuze in Klassenzimmern zu entfernen? Wenn nicht, in wie vielen Schulen gibt es ein Verbot bzgl. Anbringen von Kreuzen in Klassenzimmern? Wie viele Klassenräume sind davon betroffen? Sollte es Anordnungen in Südtirols Schulen geben, keine Kreuze in Klassenzimmer aufzuhängen, gedenkt die Landesregierung Maßnahmen zu ergreifen?
LR Philipp Achammer erinnerte an mehrere Landtagsbeschlüsse mit derselben Stoßrichtung, die auch den Schulen übermittelt worden seien. Verbot sei ihm keines bekannt.
Im Juni wurde auf Anfrage bestätigt, dass die Plattform, auf deren Basis die digitale Patientenakte im Sanitätsbetrieb implementiert wird, weiterhin das Produkt „PHI“ von Insiel Mercato ist, berichtete Paul Köllensperger. Durch die mehrheitliche Übernahme des Unternehmens durch die GPI Gruppe ergeben sich jedoch theoretisch auch andere Möglichkeiten. So ist auch die PCS Software an der SAIM GmbH beteiligt, die genauso wie das Mutterhaus GPI (mit seinem neuen „NExtGenerationHIS“) selbst Lösungen zur digitalen Patientenakte anbietet. Man läuft also Gefahr, heute auf eine schon sehr bald (wenn nicht schon jetzt) obsolete Lösung zu setzen. Da nun seit dem Auftrag an Insiel viele Monate vergangen sind, und die SABES mit der Implementierung der digitalen Patientenakte offensichtlich noch nicht einmal begonnen hat, ergeben sich folgende Fragen an die Landesregierung: Wie ist der Projektstand „digitale Patientenakte“? Gibt es eine oder mehrere interne Arbeitsgruppen die das Produkt „PHI“ von Insiel Mercato begutachtet haben? Zu welchem Schluss sind sie gekommen? Kann man die Insiel Plattform und das darauf basierende Projekt als „innovativ“ bezeichnen? Wird weiterhin Insiel PHI die Plattform zur Implementierung der digitalen Patientenakte sein? Wenn man auf eine andere Plattform umsteigt, wie lässt sich das mit dem Lieferauftrag an die SAIM (und ihrerseits an den Gesellschafter Insiel Mercato) vereinbaren?
Die Anfrage sei erst am Freitag übermittelt worden, daher sei eine Beantwortung durch die Ämter noch nicht möglich gewesen, bedauerte LR Martha Stocker.
Die Bevölkerung hat ein Problem mit Wolf und Bär, stellte Josef Noggler fest, gleichzeitig empfinden die Leute vor Ort das gesamte Rechtssystem immer mehr als Hürde gegen ihre Existenz anstatt als System zum Schutz ihrer Freiheit. Sie haben sogar den Eindruck, dass das geltende Recht von ihnen verlangt, dass sie immer und jedenfalls zurückweichen müssen, wenn Wolf oder Bär ihr Leib und Leben oder ihre Nutztiere unmittelbar attackieren. So zweifeln sie, ob das Recht von ihnen auch noch verlangt, einer etwaigen Attacke – z.B. auf die Tiere im Stall – hilflos zuzuschauen. Nogglers Frage an die Landesregierung: Ist es auch dann verboten, gegen ein Raubtier notfalls mit Gewalt vorzugehen beziehungsweise es notfalls zu erlegen, wenn man aufgrund dessen aktueller Attacke dazu gezwungen ist, da eine unmittelbare Gefahr für sich oder die eigenen Tiere durch andere Maßnahmen unabwendbar ist?
Die Frage sei nicht einfach zu beantworten, meinte LR Arnold Schuler. Das Strafrecht erlaube Notwehr, wenn sie angemessen sei, auch zur Verteidigung des eigenen Hab und Guts. Aber es gebe keinen sicheren Anhaltspunkt, was Notwehr bei Großraubwild bedeute. Das könne derzeit nur ein Richter entscheiden. In Schweden etwa sei die Situation anders, dort sei die Schutzjagd erlaubt, wenn es zu Attacken auf Nutztiere komme.
Laut Bericht eines Bürgers beauftrage die SEAB Konzessionäre mit der Ablesung der Wasserzähler, berichtete Bernhard Zimmerhofer, der beauftragte Dienstleister sprach allerdings kein Deutsch, sondern nur Italienisch mit dem deutschsprachigen Bürger. Zimmerhofers Fragen dazu: Hat die SEAB Konzessionäre beauftragt, die nicht imstande waren, die Pflicht zur Zweisprachigkeit einzuhalten? Was will die Landesregierung unternehmen, damit sich auch Konzessionsbetriebe an die Pflicht zur Zweisprachigkeit halten?
Dienstleister mit öffentlichem Auftrag seien an die Zweisprachigkeitspflicht gebunden, antwortete LH Arno Kompatscher, das gelte auch für Subunternehmen. Im konkreten Fall gebe es noch keine Rückmeldung der SEAB. Die Landesregierung wolle nun auch mit eigenen Veranstaltungen aktiv über diese Pflicht informieren.
Laut Medien will die Landesregierung Maßnahmen treffen, um die Einschreibung der „nicht-deutschen“ Kinder in den „deutschen“ Kindergarten deutlicher als bisher zu regulieren, erklärte Brigitte Foppa. Demnach sollen die Nicht-Deutschen über eine zentrale Stelle den verschiedenen Kindergärten zugewiesen werden, bzw. die „deutschen“ Kinder „Vorrang“ erhalten. Foppa fragte dazu die Landesregierung: Stimmen diese Medienberichte und ist dies tatsächlich die Orientierung der Landesregierung? Wie wird die “Deutschheit” der Kinder festgestellt werden? Gelten Kinder, die mehrsprachig aufwachsen, als “deutsch”? Was wird passieren, wenn sich nach Beginn des Schuljahres herausstellt, dass ein Kind etwa “nicht genug Deutsch” spricht? Entscheidet dann tatsächlich der Kindergartenbeirat gemäß Art. 22 des LG Nr.36/1976? Findet die Landesregierung dieses Gremium für eine solche Entscheidung geeignet?
Die Landesregierung wolle auf eine bessere Verteilung nichtdeutscher Kinder in deutschen Kindergärten hinarbeiten, antwortete LR Philipp Achammer. Es werde nicht die “Deutschheit” festgestellt, sondern der Stand der Sprachbeherrschung. Man wolle feststellen, ob das Kind fähig sei, dem Unterricht zu folgen, oder ob es eine andere Förderung brauche. Man werde dabei sensibel vorgehen. Ausschlüsse seien von der Landesregierung nie beschlossen worden. Eine mögliche Unterstützungsmaßnahme sei es auch, wenn man die Größe der Gruppe reduziere.
Auf ihre Fragen zu Maßnahmen für die Wiedereingliederung von Arbeitnehmern über 50 habe sie nur teilweise Auskunft erhalten, bemängelte Elena Artioli und fragte daher, was die zuständige Kommission bisher erarbeitet habe, was die Landesregierung für die Fortbildung und Umschulung dieser Personen tun wolle und warum es für die Studienstipendien immer noch ein Alterslimit gebe.
Die Studienbeihilfen hätten nur teilweise eine Altersgrenze, antwortete LR Philipp Achammer. Man werde die Altersgrenzen aber Schritt für Schritt bei den anstehenden Ausschreibungen überprüfen. In der Landesarbeitskommission beschäftige man sich öfters mit den Arbeitslosen über 50, erklärte LR Martha Stocker. Für eine bessere Betreuung sei der Betreuungsschlüssel reduziert worden. Man werde bei diesem Thema dahinterbleiben.
Die Erweiterung des Campingplatzes in St. Lorenzen habe Staub aufgewirbelt, erklärte Ulli Mair, dem Bürgermeister sei ein Interessenkonflikt vorgeworfen worden. Mair fragte nun nach der Rolle der Landesregierung in dieser Angelegenheit: Wann wurde die zuständige Landeskommission mit der Umwandlung von 13.000 Quadratmetern landwirtschaftlichem Grün (Bannzone) in eine Tourismuszone befasst bzw. wann wurde der entsprechende Antrag eingereicht? In welchem Zusammenhang steht die Erweiterung des Campingplatzes mit der Straßenerweiterung, für welche die Gemeinde Sicherheitsgründe angibt, von den Anrainern hingegen befürchtet wird, dass sie für Camper leichter passierbar und letztendlich zu einer Verkehrsbelastung für die angrenzende Wohnzone wird? Wurden die zuständigen Landesämter mit dem entsprechenden Vorprojekt für eine neue Haupteinfahrt bereits befasst? Wenn ja, welche Entscheidung wurde dazu gefällt? Stimmt es, dass die Gemeinde bei einem Lokalaugenschein mit Landesbeamten Ende Juni d. J. aufgefordert wurde, die derzeitige Zufahrtsstraße zum Campingplatz in den Bauleitplan einzutragen? Wie ist zu erklären, dass dies bisher nicht geschehen ist, wo die Straße doch bereits fast rund zehn Jahren von der Gemeinde errichtet wurde? Welche weiteren Anfragen, Erkenntnisse und Dokumente liegen der Landesregierung bzw. einzelnen Landesämtern vor, die sich auf die Erweiterung des Campingplatzes und der Straße beziehen?
Die Landschaftskommission habe sich noch nicht mit dem Projekt befasst, das noch unvollständig sei, antwortete LR Richard Theiner. Die Zufahrt sei über die St. Martiner Straße vorgesehen, ob deren Erweiterung mit dem Campingplatz zusammenhänge, sei nicht bekannt. Der Straßendienst habe keine Einwände gemacht. Vom Land sei beanstandet worden, dass die Zufahrt nicht im Bauleitplan eingetragen wurde. Weitere Unterlagen würden beim Land nicht aufliegen.
Die Debatte um die Einschreibungen von „nicht-deutschen“ Kindern in die deutschen Kindergärten wirft diverse Fragen in Zusammenhang mit der Südtiroler Bildungspolitik der letzten Jahrzehnte auf, fand Brigitte Foppa. Eine davon betrifft das zentrale Mitbestimmungsgremium des Kindergartens, nämlich den Kindergartenbeirat. Laut Landesgesetz Nr. 36 aus dem Jahre 1976, Artikel 23, müssen die Mitglieder des Kindergartenbeirats „der dem Kindergarten entsprechenden Muttersprache angehören“. Daher stellte Foppa folgende Fragen an die Landesregierung: Wie wird festgestellt, welche “Muttersprache” die Mitglieder der Kindergartenbeiräte haben? Gelten Menschen, die mehrsprachig aufwachsen, als automatisch “muttersprachlich” im Sinne der genannten Norm? Wie wird die geforderte “Muttersprachlichkeit” garantiert, wenn keine “deutschen” Eltern in einem Kindergarten für die Vertretung zur Verfügung stehen? Wird das neue Mitbestimmungsgremiengesetz dieser Problematik Rechnung tragen?
Die Erstsprache werde nicht erfasst, antwortete LR Philipp Achammer, die Elternvertreter würden von den Eltern gewählt. Im Kindergartenbeirat werde deutsch gesprochen. Das neue Mitbestimmungsgesetz sei noch in Abfassung und enthalte noch nichts Konkretes zur Frage.
Landläufig besteht die Meinung, dass in Privatschulen weniger SchülerInnen mit Beeinträchtigung eingeschrieben sind und dass im Vorfeld eine gewisse Selektion ausgeübt wird, bemerkte Brigitte Foppa. Die Beiträge, die das Land ihnen für die Inklusion gewährt, könnten als Bestätigung dafür gewertet werden. Foppa fragte dazu: Wie viele SchülerInnen mit Beeinträchtigungen waren in den einzelnen gleichgestellten und anerkannten Schulen in den letzten fünf Schuljahren eingeschrieben? Welcher war der jeweilige Prozentsatz der SchülerInnen mit Beeinträchtigung im Verhältnis zur gesamten Schülergemeinschaft der einzelnen Schulen? Wie hoch war der vergleichbare Prozentsatz in der Gesamtheit der Schulen staatlicher Art?
Es gebe keine Datenbank zu den anerkannten Schulen, wohl aber zu den gleichgestellten Schulen, antwortete LR Philipp Achammer. Hier gebe es große Unterschiede. In der Mittelschule Herz-Jesu Mühlbach gebe es 30 Schüler mit Behinderung, 13 im Mariengarten, deutlich weniger im Vinzentinum und im Franziskanergymnasium. Die Inklusion sei Aufgabe aller Schulen, deshalb könne er es nicht akzeptieren, dass an manchen Oberschulen einfach abgeraten werde. Der Landesbeitrag sei keine Prämie, das Land übernehme 100 Prozent der Kosten für die Betreuung dieser Schüler.