Von: luk
Bozen – Der Wolf ist in Europa und Italien geschützt. Dennoch könnte sich nun ein rechtliches Schlupfloch ergeben haben, mit dem in Südtirol Problemtiere entnommen werden können. Mit einem Landesgesetz „zum Schutz von Berglandwirtschaft und Bevölkerung“ will man in Südtirol und im Trentino die Möglichkeit einer Entnahme schaffen.
Wird das Gesetz angenommen, kann der Landeshauptmann zum Schutz der Bergwirtschaft, der Artenvielfalt, aber auch der Bevölkerung, eine Entnahme von Problemtieren anordnen. Voraussetzung ist ein Gutachten von der obersten staatlichen Umweltbehörde (ISPRA) sowie der Beweis, dass die Habitat-Richtlinien der EU eingehalten werden.