Von: mk
Rom – Bekanntlich wird in dieser Woche das Wahlgesetz, nachdem es in der Abgeordnetenkammer bereits genehmigt wurde, nun im Senat behandelt. Das Gesetz sieht bekanntlich vor, das rund ein Drittel der Sitze im Abgeordnetenhaus und im Senat in den Ein-Personen-Wahlkreisen, die anderen zwei Drittel auf proportionaler Basis in Mehrpersonenwahlkreisen vergeben werden sollen. Dabei zählen die Stimmen für die Kandidaten in den Ein-Personen-Wahlkreisen in ganz Italien auch für die proportionale Verteilung der Sitze.
Die Senatoren der Fünf-Sterne-Bewegung (Erstunterzeichner Sen.Crimi, Morra und Endrizzi) haben nun mehrere Änderungsvorschläge zum Wahlgesetz eingebracht, die allesamt vorsehen, dass für die Listen der Sprachminderheiten – und nur für diese – alle Stimmen in den Einerwahlkreisen bei der Zuteilung der Sitze im Verhältniswahlrecht abgezogen werden.
Laut Fünf-Sterne-Bewegung sollen also die Stimmen, die für eine Liste der Sprachminderheiten abgegeben werden, für die Sitze im Verhältniswahlrecht nicht mehr gelten, während sie für alle anderen Listen zweimal zählen, sowohl für die Ein-Personen-Wahlkreise als auch für die proportional vergebenen Mandate.
„Dieser Vorschlag zielt eindeutig darauf ab, die Sprachminderheiten zu diskriminieren und ist deshalb schlicht und einfach verfassungswidrig. Der Artikel sechs der italienischen Verfassung schreibt den Schutz der Sprachminderheiten vor, doch die Fünf Sterne Bewegung möchte das genaue Gegenteil erreichen, nämlich die Sprachminderheiten im Vergleich zu allen anderen benachteiligen“, so SVP-Senator Karl Zeller, der Fraktionssprecher der Autonomiegruppe im Senat.
„Die Fünf Sterne Bewegung sollte den Wählern erklären, warum die Stimme für eine Partei, die die Sprachminderheiten vertritt, nur halb so viel wert sein soll, als die Stimme für eine andere Liste. Wieso sollen die Stimmen für Listen der Sprachminderheiten für die Aufteilung der fünf in der Region Trentino-Südtirol im Verhältniswahlrecht vergebenen Sitze nicht mehr zählen, während für alle anderen etwas anderes gilt? Die Fünf-Sterne-Bewegung hat also wieder einmal die Maske fallen gelassen: Aus bloßem wahltaktischen Kalkül, um ihre Chancen auf Parlamentssitze in der Region zu erhöhen, will sie die Verfassung mit Füßen treten und auf Kosten der Minderheiten einen Sitz ergattern. Das ist schlicht und einfach schäbig“, meint Karl Zeller abschließend.