Von: luk
Salurn – Landeshauptmann Arno Kompatscher und sein Trentiner Amtskollege Maurizio Fugatti haben am 18. April im Haus Noldin in Salurn gemeinsam die wichtigsten Inhalte des vom Ministerrat vorläufig genehmigten Gesetzentwurfs zur Reform des Autonomiestatuts der Region Trentino-Südtirol kommentiert.
„Wiederherstellen, erweitern, schützen: Ziele erreicht“
„Die Reform betrifft beide autonomen Provinzen und auch die autonome Region. Daher ist es richtig, gemeinsam darüber zu sprechen“, erklärte Landeshauptmann Kompatscher und wandte sich dabei an seinen Amtskollegen Fugatti. „Es handelt sich um einen Erfolg, davon bin ich absolut überzeugt“, erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher. „Mit dieser Reform der Autonomie verfolgen wir drei Ziele: Erstens die Wiederherstellung der Kompetenzen, die durch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs ausgehöhlt wurden; zweitens, wo möglich, den Ausbau der Kompetenzen, und drittens den Schutz und zusätzliche Garantien für unsere Autonomie. In all diesen Bereichen haben wir bedeutende Fortschritte erzielt“, erläuterte Kompatscher.
Künftig verfügen die autonomen Provinzen laut Landeshauptmann über eine Reihe von Normen, durch die sie verlorene Kompetenzen zurückbekommen können. Hinzu kommen neue Kompetenzen im Bereich Umweltschutz und Ökosystem sowie Wildtiermanagement – und im Bereich Wildtiermanagement (bei Gefahren für Personen durch Großraubwild) erstmals auch die Zuständigkeit der öffentlichen Sicherheit, was ein absolutes Novum darstelle, zeigte sich Kompatscher zufrieden.
Die Grenze der „grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik“, die regelmäßig zur Aufhebung von Gesetzen durch den Verfassungsgerichtshof führte, wurde gestrichen. Die gesamte primäre Gesetzgebungskompetenz wird nun als „ausschließlich“ eingestuft. Bislang war das „ausschließlich“ bei der Gesetzgebungskompetenz dem Staat vorbehalten. Auch die Funktion der Durchführungsbestimmungen (zum Autonomiestatut) wurde präzisiert: Die Durchführungsbestimmungen können künftig eine klärende Rolle zwischen staatlichen und autonomen Zuständigkeiten einnehmen und die Autonomie dynamisch machen – also an neue Bedürfnisse anpassen, ohne dass es dafür künftig ein Verfassungsgesetz braucht.
Das Parlament kann die Südtirol-Autonomie nicht mehr verschlechtern
„Nicht zuletzt ist die Schutzniveau-Klausel wichtig, die das Einvernehmens-Prinzip einführt: Für Gesetzesentwürfe zur Änderung des Autonomiestatuts muss – nach erster Lesung in beiden Parlamentskammern – das Einvernehmen mit der autonomen Region und den beiden autonomen Provinzen eingeholt werden“, erläuterte Kompatscher. „Zwar kann das Parlament die Änderungen auch ohne Einvernehmen mit absoluter Mehrheit beschließen, aber nur, wenn die bereits bestehenden Autonomiestandards gewährt bleiben. Das bedeutet, wenn es kein Einvernehmen gibt, kann die Autonomie nicht verschlechtert werden. Noch dazu wird klar Bezug genommen auf jene Standards, die zur Verzichtserklärung durch Österreich geführt haben“, sagte Kompatscher.
Fugatti: „Neue Kompetenzen und Innovationen stärken die Autonomie“
„Ministerratspräsidentin Giorgia Meloni hatte sich für die Wiederherstellung unserer autonomistischen Zuständigkeiten eingesetzt, die durch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts ausgehöhlt worden waren. Darüber hinaus haben wir neue ‘ausschließliche’ Zuständigkeiten erhalten, etwa in den Bereichen Umweltschutz, Wildtiermanagement und Handel“, erklärte Maurizio Fugatti. Der Trentiner Landeshauptmann erläuterte auch: „Hinzu kommen Neuerungen wie die neue Rolle der Durchführungsbestimmungen zur Harmonisierung der Zuständigkeiten zwischen Staat und Autonomen Provinzen sowie die Einvernehmensklausen, dank dem die Landtage von Trient und Bozen das Schutzniveau unserer Autonomien weiter anheben werden.“
Nun sind Regionalrat und Landtage am Zug
Nach der Anhörung der Professorin Daria de Pretis durch den III. Gesetzgebungsausschuss des Regionalrats steht als nächster Schritt auf dem Weg zur endgültigen Genehmigung des Verfassungsentwurfs zur Reform des Autonomiestatuts die Sondersitzung des Südtiroler Landtags am 22. April an.
Die für die Gutachten gemäß Art. 103 zuständigen Kommissionen erarbeiten anschließend die Stellungnahmen für die beiden Landtage, die diese am 6. Mai beschließen sollen. Am 5. Mai sind weitere Anhörungen durch den III. Gesetzgebungsausschuss des Regionalrats geplant, der am 12. Mai über die Stellungnahme berät. Diese wird am 14. Mai im Regionalrat zur Abstimmung gebracht.
Nach Vorlage der Stellungnahmen aus Regionalrat und Landtagen und einem weiteren Schritt in der Konferenz der Regionen ist die endgültige Genehmigung des Gesetzestextes durch den Ministerrat vorgesehen, der ihn dann der Republik Österreich übermittelt.
Erst danach – voraussichtlich im Juni – kann das parlamentarische Genehmigungsverfahren beginnen. Dabei handelt es sich um das für Verfassungsgesetze vorgesehene „erschwerte Verfahren“ gemäß Artikel 138 der italienischen Verfassung: zwei Beschlüsse beider Parlamentskammern, wobei die zweite Abstimmung frühestens drei Monate nach der ersten stattfinden darf und eine absolute Mehrheit erforderlich ist.
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