Von: mk
Bozen – Auf die Einmaligkeit der Zweisprachigkeitsprüfung hat die zuständige Landesabteilung Präsidium hingewiesen, die auch zu einem korrekten Datenvergleich aufruft.
Dass die einsprachigen Prüfungen beziehungsweise die so genannten Gleichstellungsprüfungen bei der Bewertung der ASTAT-Daten zu den Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen von den Medien nicht berücksichtigt worden sind und dass somit die Ergebnisse anders eingeordnet werden müssen, darauf weist die zuständige Dienststelle hin. Die Erfolgsquoten der Kandidatinnen und Kandidaten der Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen wurden mit den kostenpflichtigen einsprachigen Zertifikatsprüfungen der privaten Anbieter vergleichen. Dabei fanden die Erfolgsquoten der einsprachigen Prüfungen, der Gleichstellungsprüfungen, die von derselben Dienststelle mit sehr hohen Erfolgsquoten von über 90 Prozent abgenommen werden, keine Berücksichtigung. „Vergleicht man diese beiden Prüfungen und deren Erfolgsquoten miteinander, so kommt man auf annährend gleiche Werte“, erklärt die Vizedirektorin der zuständigen Landesabteilung Präsidium, Elisabeth Spergser.
Die durchschnittlichen Erfolgsquoten der ASTAT-Mitteilung beziehen sich auf die Ergebnisse der Zweisprachigkeitsprüfung, welche die Kenntnisse beider Landessprachen prüft und bewertet. „Diese Ergebnisse lassen die Annahme zu, dass der Gebrauch beider Landesprachen in einer Prüfung, dem so genannten ‚Code switching’, ein wesentliches Hindernis für die Kandidaten darstellt und diese Fertigkeit in der Vorbereitung auf die Prüfung oft nicht ausreichend berücksichtigt wird“, sagt die Koordinatorin der Dienststelle Karin Ranzi. Die Fähigkeit, den Gebrauch zweier Sprachen zugleich unter Beweis zu stellen, scheint eine teils unterschätzte Herausforderung für die Kandidaten zu sein.
Bei den klassischen Sprachzertifikaten werde hingegen nur die Kenntnis einer einzigen Sprache getestet. „Die zweisprachige Verwaltung unseres Landes verlangt jedoch seit jeher die Fähigkeit, sich in beiden Landessprachen ausdrücken zu können und im Gebrauch der jeweiligen Sprachen alternieren zu können“, betont Vize-Abteilungsdirektorin Spergser. Dieser Wechsel des Sprachgebrauchs stelle selbstverständlich eine Herausforderung dar, sei aber auch ein Mehrwert in einem Land, das zwischen zwei großen Sprachräumen liegt. Aus diesem Grund können die Ergebnisse der Zweisprachigkeitsprüfung, in der die Kenntnis beider Sprachen geprüft werde, nicht unmittelbar den Ergebnissen von einsprachigen Prüfungen gegenüber gestellt werden.
Sofern jedoch bei den Erfolgsquoten alle Ergebnisse und somit auch jene der einsprachigen Prüfungen berücksichtigt und diese summiert werden, ergeben sich für 2016 folgende Prozentsätze: 63,35 Prozent Erfolgsquote für das Niveau A, 61,45 Prozent für Niveau B, 68,70 Prozent für Niveau C und 84,40 Prozent für Niveau D. Diese Zahlen beziehen sich auf die Deutsch- beziehungsweise Italienischkenntnisse. Die hohen Erfolgsquoten der Ladinischprüfungen (71,4 Prozent) wurden dabei noch nicht berücksichtigt.
Grundsätzlich, so heißt es aus der Dienststelle für Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen, sei eine gründliche Vorbereitung auf die Prüfungen notwendig. In diesem Sinne werde auch von der zuständigen Prüfstelle die Informationstätigkeit alljährlich verstärkt und periodisch die Möglichkeit angeboten, an Prüfungssimulationen teilzunehmen und die eigenen Kenntnisse zu testen.