Von: mk
Bozen – Die Klagen über mangelnde Zweisprachigkeit beim NISF nehmen zu. Nach Lösungen suchen Landeshauptmann Kompatscher und NISF-Direktor Helmuth Warasin, die sich gestern getroffen haben.
In den vergangenen zwei Jahren sind die Klagen über die fehlende Zweisprachigkeit beim gesamtstaatlichen Institut für soziale Fürsorge NISF/INPS in Südtirol angestiegen. Bemängelt wird zum einen, dass es keine deutschsprachige Internetseite gibt und auch digitale Vordrucke und Dienstleistungen fehlen, zum anderen, dass die Telefonauskünfte meist nur in italienischer Sprache erteilt werden. Aber auch die mangelnde Bereitschaft der NIFS-Mitarbeitenden, die deutsche Sprache zu gebrauchen, wird kritisiert, zumal alle NIFS-Bediensteten der Zweisprachigkeitspflicht unterliegen.
Vor diesem Hintergrund ist gestern Nachmittag der Landesdirektor des NISF, Helmuth Warasin, mit Landeshauptmann Arno Kompatscher im Landhaus 1 in Bozen zu einem Gespräch zusammengetroffen. NIFS-Landeschef Warasin schilderte die Schwierigkeiten des Fürsorgeinstituts bei der Erfüllung der Zweisprachigkeitspflicht, da die Verwaltung und Führung des Callcenters und der digitalen Dienste in Rom angesiedelt seien. Weitere Anstrengungen des derzeitigen Personals und auch zusätzliches Personal seien notwendig, “um die verfassungsrechtlich zugestandene Pflicht zur Zweisprachigkeit als wesentlichem Pfeiler unserer Autonomie” zu erfüllen, wie es Landeshauptmann Kompatscher ausdrückte.
Der Landeshauptmann sicherte die Unterstützung des Landes bei der Lösung des Problemes zu und schlug unter anderem vor, das Callcenter für die deutsche Sprache nach Bozen zu verlegen. Einen diesbezüglichen Vorschlag werde er der NISF-Spitze schriftlich unterbreiten. “Eine Verlegung des Callcenters nach Südtirol würde die Dienstleistung verbessern und langfristig zu einer Kosteneinsparng führen”, zeigte sich Kompatscher überzeugt.
Was die Internet-Seiten und die digitalen Dienste des NISF betrifft, kündigte Direktor Warasin eine neue Homepage in verschiedenen Sprachen an. Auch in diesem Falle unterstrich der Landeshauptmann die Bereitschaft des Landes, Beistand zu leisten, zumal es für die Übersetzung in die deutsche Sprache besonderer rechtssprachlicher Kompetenz bedürfe.