Von: luk
Bozen – Nachdem die vorgegebene Zeit für Anfragen (2 Std.) gestern nicht erschöpft war, wurde heute die Aktuelle Fragestunde fortgesetzt.
Der Gesundheitsbetrieb hat erstmals die Verträge von sechs Krankenpflegern nicht verlängert, die keinen Zweisprachigkeitsnachweis besitzen und auch keinerlei Anstrengungen unternommen haben, die Sprache zu erlernen, bemerkte Sven Knoll. Leider passiert es im Gesundheitswesen immer öfter, dass Ärzte und Gesundheitspersonal nur noch Italienisch sprechen. Knoll fragte die Landesregierung: Wie lauten die Namen der sechs Krankenpfleger, deren Vertrag nicht verlängert wird? Von wo stammen die sechs Krankenpfleger und welcher Muttersprache sind sie? Waren die betroffenen Krankenpfleger der deutschen oder der italienischen Sprache nicht mächtig?
Die Muttersprache gehöre zu den sensiblen Daten, erklärte LR Martha Stocker, daher könne sie die Auskunft zwar persönlich übermitteln, aber nicht öffentlich kundgeben. Wer im öffentlichen Dienst stehe, dürfe sich nicht hinter Datenschutzbestimmungen verstecken, replizierte Knoll. Laut Meldungen, die er erhalte, mangle es vor allem an Beherrschung der deutschen Sprache.
Elena Artioli fragte, warum rund 30 Prozent der Basiskinderärzte auch gegen Bezahlung nicht am Impfprogramm mitmachen wollten und ob man darin nicht eine Verweigerung aus Gewissensgründen sehen könne.
Es sei ihr nicht nachvollziehbar, wo Artioli diese Daten her habe, antwortete LR Martha Stocker. Es gehe vielleicht um die Bereitschaft, in den Impfzentren Kinder zu impfen, die nicht bei diesen Ärzten eingeschrieben seien. Bei den eingeschriebenen werde die Impfung auf jeden Fall durchgeführt, bei den anderen sei die Sache freiwillig, und ca. 60 Prozent hätten sich dazu bereit erklärt. Von Verweigerung aus Gewissensgründen könne man nicht reden.
Blasgeräte, die zum Sammeln des Laubs auf Straßen verwendet werden, sind nicht nur unbeliebt, sondern auch umweltschädlich, meinte Brigitte Foppa. Messungen der kantonalen Verwaltung Zürich haben ergeben, dass Laubbläser mit Zweitaktmotoren beim Verbrennen von Benzin hundertmal so viel krebserregendes Benzol ausstoßen wie ein PKW mit Katalysator. Laubbläser können eine Blaskraft von bis zu 300 km/h erreichen und mit einer Lautstärke von etwa 100 dB sind sie nur unwesentlich weniger laut als ein Presslufthammer. Die Stadt Graz hat 2014 den Einsatz von Laubbläsern generell verboten, mit positiven Ergebnissen. Foppa richtete dazu folgende Anfrage an die Landesregierung: Sind Laubbläser auf landeseigenen Gebieten im Einsatz? Wenn ja, wie viele? Werden oder wurden in Südtirol Messungen über Umwelt- und Lärmbelastungen durchgeführt, die durch Laubbläser entstehen und wenn nicht, hat die Landesregierung die Absicht solche Messungen durchzuführen? Sind Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier durch den Schadstoffausstoß von Laubbläsern bekannt? Wenn ja, was will die Landesregierung dagegen tun? Wurde nach Alternativen zu den herkömmlichen benzinbetriebenen Laubbläsern gesucht und wenn nicht, warum? Hat die Landesregierung in Betracht gezogen, den Einsatz von Laubbläsern zu verbieten und in welcher Form? Könnten spezifischen Projekt Obdachlose, Flüchtlinge oder ähnliche für das Verräumen von Laub zum Einsatz kommen?
Alle Zweitakter würden unangenehme Geräusche verursachen, meinte LR Richard Theiner. Die Emissionen seien laut Umweltagentur aber gering. Der Landesregierung sei die Zahl der verwendeten Geräte nicht bekannt. Lärmmessungen seien nicht durchgeführt worden, weil sie unverhältnismäßig erschienen. Nach Alternativen sei auch nicht gesucht worden. Es gäbe die Möglichkeit, elektrische Laubbläser einzusetzen. Das sei aber Zuständigkeit der Gemeinden. Er werde die Bürgermeister beim nächsten Treffen darauf hinweisen.
Mit Verweis auf die neuen Bestimmungen zum „ius soli“ und zum „ius culturae“, die von der Abgeordnetenkammer im Oktober 2015 verabschiedet wurden, erkundigte sich Elena Artioli nach deren Auswirkung in Südtirol für die Zuweisung der WOBI-Wohnungen, nach der Zahl der Einbürgerungen aufgeschlüsselt nach Religion und Nationalität.
Eine Schätzung der Religionszugehörigkeit, sei nicht möglich, da dies zu den sensiblen Daten gehöre, antwortete LR Christian Tommasini. Das genannte Gesetz sei übrigens nicht verabschiedet worden, erst in diesen Tagen sei sie von der Prioritätenliste der Regierung gestrichen worden.
Über die Mittsommertage registrierten langjährige Stammgäste, die das Gadertal besuchten, ebenso wie zahlreiche Wanderer mit Bedauern und Verärgerung, dass der bei St. Kassian soeben in Teilen zum Traktorweg erweiterte Weg Nr. 15-A entlang der Strecke Rü-Armentarola bzw. Dlira Rü in den Regenfällen der letzten Wochen ausgewaschen, erodiert und z. T. abgestürzt ist, berichtete Hans Heiss. Vor allem die deutliche Verbreiterung des Weges hat für Irritation gesorgt. Auch wenn man die außergewöhnliche Witterung der letzten Wochen berücksichtigt, so fragt sich dennoch, wem der Ausbau des Weges diente, wie hoch die Kosten des Ausbaus sowie nun der notwendigen Wiederherstellung liegen? Die Fragen an die Landesregierung: Aus welchen Gründen und zur Erschließung welcher Grundflächen wurde der Weg erweitert; wer ist der Weghalter? Wann ist die Erweiterung erfolgt, wie hoch lagen die Baukosten und von wem wurden sie getragen? Wer hat die Projektierung vorgenommen, wurden die Geländeverhältnisse nicht genügend berücksichtigt? Wie hoch liegen die Kosten für die Wiederherstellung des Weges?
Der Weg sei auf Antrag der Waldbesitzer errichtet worden, antwortete LR Arnold Schuler. Der Weg sei für Waldarbeiten ausgebaut worden, diene aber auch als Wanderweg. Die Arbeiten hätten im Mai begonnen, seien aber noch nicht abgeschlossen. Die Landschaftsschutzkommission habe ein positives Gutachten erteilt. Die Kosten beliefen sich auf 62.000 Euro. Die entstandenen Schäden würden mit den verfügbaren Geldern behoben.