Von: mk
Bozen – Damit der Ortspolizeidienst auch in Zukunft möglichst effizient und einheitlich gewährleistet werden kann, setzen Land und Gemeinden auf die zwischengemeindliche Zusammenarbeit. Der gesetzliche Rahmen für die zwischengemeindliche Zusammenarbeit und deren Förderung durch das Land war mit dem Landesgesetz zur Neuordnung der örtlichen Körperschaften (LG Nr. 18/2017) geschaffen worden und wird seit Ende 2019 finanziell gefördert.
“Viele Gemeinden, vor allem kleine Gemeinden, haben nicht die Voraussetzungen, um einen Polizeidienst auf die Beine zu stellen”, berichtete Landeshauptmann und Gemeindenlandesrat Arno Kompatscher und setzte fort: “Was ist die Lösung? Die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden.” In den vergangenen Jahren habe das Land die zwischengemeindliche Zusammenarbeit in den unterschiedlichsten Bereichen – vom Meldeamt, den Sekretariatsdiensten und der Personalverwaltung über die öffentlichen Arbeiten und die Lizenzvergabe bis hin zu Buchhaltung und dem Gemeindesekretärsdienst – mit mehreren Millionen Euro unterstützt. Dies habe es ermöglicht, Kosten zu senken, Synergien zu schaffen und Spezialisierungen zu ermöglichen. Nun wolle man auch für den wichtigen Dienst der Ortspolizei die Möglichkeit einer Zusammenarbeit über die Gemeindegrenzen hinweg schaffen.
Mit der Genehmigung einer “Mustervereinbarung zur zwischengemeindlichen Zusammenarbeit im Ortspolizeidienst” hat die Landesregierung heute eine Voraussetzung dafür geschaffen. Diese Mustervereinbarung ist von der Landesabteilung Örtliche Körperschaften und Sport, dem Gemeindenverband und dem Autonomen Verband der Gemeindesekretäre erarbeitet worden. Die Gemeinden, die künftig eine solche Vereinbarung unterzeichnen, verpflichten sich zu einer koordinierten und umfassenden Ausübung des Ortspolizeidienstes. In der Vereinbarung legen die Partnergemeinden, die den Polizeidienst gemeinschaftlich leisten wollen, die Federführung und Zuständigkeiten ebenso fest, wie die Nutzung der gemeindeeigenen Güter und Liegenschaften. Mit der Vereinbarung regeln die Partnergemeinden zudem finanzielle Aspekte und die Aufteilung der Ausgaben sowie Fragen der Personalverwaltung wie Bestand, Arbeitszeiten und Beurteilungen des Personals. Selbstverständlich ist auch die Laufzeit in der Vereinbarung festgeschrieben.