Von: luk
Rom – Die Zwölfer-Kommission hat sich heute mit einer neuen Durchführungsbestimmung befasst, mit der die heute vom Umweltministerium ausgeübten Befugnisse für zwei geschützte Tierarten, nämlich Bär und Wolf, an die beiden autonomen Provinzen übertragen werden sollen.
In den letzten Jahren wurden im Gebiet der beiden autonomen Provinzen vermehrt Bären (aufgrund des von Trient lancierten Life-Ursus-Projekts) und neuerdings auch Wölfe in den Wäldern von Südtirol beobachtet. Dadurch kam es letzthin auch zu Zwischenfällen und zu einem Gefühl der Bedrohung, vor allem bei der betroffenen ländlichen Bevölkerung.
Derzeit kann nur das Umweltministerium, nach Einholung des Gutachtens des ISPRA und des Landwirtschaftsministeriums Ausnahmen vom allgemeinen Jagd- und Einfangverbot für geschützte Wildarten genehmigen, wenn z.B. die öffentliche Sicherheit bedroht ist.
“Dieses Genehmigungsverfahren ist sehr schwerfällig und behindert ein schnelles Reagieren in Gefahrensituationen, wie sie sich zuletzt im Trentino ereignet haben, wo bereits zum zweiten Mal in kurzer Zeit Wanderer angegriffen und verletzt worden sind. Wir befürworten die verstärkte Einbindung der Länder, die damit auch mehr Verantwortung für das Territorium und den Umweltschutz übernehmen würden. Wir hoffen, dass es gelingt, das Umweltministerium und die Regierung zu überzeugen, dass hier Handlungsbedarf besteht”, erklären die Südtiroler Mitglieder der Zwölfer-Kommission Karl Zeller und Daniel Alfreider.
Nun wird der Entwurf zur Stellungnahme an die Ministerien gesendet. Wenn mit diesen eine Einigung gefunden ist, kann die Durchführungsbestimmung definitiv genehmigt und dann vom Ministerrat verabschiedet werden.