Von: First Avenue
Wie funktioniert der Zahlungsaufschub?
– Die Strom- und Gasrechnungen werden regulär ausgestellt, das Fälligkeitsdatum aber nach hinten geschoben.
– Die Unternehmen müssen, sofern die Zahlung über Bankeinzug (SEPA Direct Debit/ehemals RID) erfolgt, keine Änderung am Bankauftrag vornehmen.
– Die Zahlungsaufträge werden seitens Alperia Smart Services automatisch mit der neuen Fälligkeit an Ihre Bank weitergeleitet.
Welche Rechnungen sind betroffen?
– Der Energieverbrauch vom Monat März 2020 ist mit 30. September 2020 zu bezahlen.
– Der Energieverbrauch vom Monat April 2020 ist mit 31. Oktober 2020 zu bezahlen.
– Der Energieverbrauch vom Monat Mai 2020 ist innerhalb 30. November 2020 zu bezahlen.
Das gilt es zu beachten:
– Dieser Zahlungsaufschub gilt nicht für Kunden, die Ihren Liefervertrag mit Alperia innerhalb des Ausstellungszeitrums der Rechnungen März, April und Mai 2020 kündigen.
– Diese Regelung gilt nur für Unternehmen mit Rechtssitz in Südtirol und für Strom- und Gasverträge auf dem freien Markt.
– Falls die Aufsichtsbehörde für Strom und Gas (ARERA) Bestimmungen auf Staatsebene erlässt, wird Alperia diesen Bestimmungen Rechnung tragen und die Südtiroler Lösung eventuell anpassen.
Wenn ein Unternehmen diesen Zahlungsaufschub NICHT in Anspruch nehmen möchte, kann direkt der Alperia Kundenservice unter der E-Mailadresse moratorium@alperia.eu kontaktiert werden. Wir verbuchen dann die Rechnungen wie in Ihrem Energie- bzw. Gasliefervertrag vorgesehen.