Von: First Avenue
Ab Februar müssen sich die Unternehmen in der Provinz Bozen an eine wichtige Neuerung in der Abfallbewirtschaftung anpassen. Die bisherige provinzziale Ausnahme, die es unter bestimmten Umständen erlaubte, selbst erzeugte Abfälle ohne Registrierung in der Kategorie 2-Bis des Nationalen Registers der Umweltmanager zu transportieren, läuft aus. Diese Kategorie, geregelt durch Artikel 212, Absatz 8, des Gesetzesdekrets Nr. 152/2006, ist für Unternehmen erforderlich, die ihre Abfälle selbst sammeln und transportieren.
Wer muss sich registrieren?
Die Registrierung in der Kategorie 2-Bis ist verpflichtend für:
•Erzeuger von nicht gefährlichen Abfällen, die ihre Abfälle selbst sammeln und transportieren;
•Erzeuger von gefährlichen Abfällen, die ihre Abfälle in Mengen von höchstens 30 kg oder 30 Litern pro Tag selbst sammeln und transportieren.
Es ist wichtig zu beachten, dass ein Ersterzeuger derjenige ist, der Abfälle als direkte Folge seiner Tätigkeit erzeugt, ohne dass deren Art oder Zusammensetzung durch Vorbehandlungs- oder Mischvorgänge verändert wurde. Diese Verpflichtung betrifft auch spezifische Branchen wie Bauunternehmen, Installateure und Elektriker, die Abfälle von ihren Baustellen zu Zwischenlagern oder zugelassenen Entsorgungsstandorten transportieren.
Was ändert sich auf provinzialer Ebene?
Bislang waren einige Unternehmen in der Provinz Bozen von der Registrierung befreit, wenn sie nicht gefährliche oder haushaltsähnliche Abfälle zu öffentlichen Recyclinghöfen transportierten. Mit der neuen Regelung entfällt diese Ausnahme für Unternehmen, die Abfälle direkt an zugelassene Entsorgungsbetriebe liefern.
Wie erfolgt die Registrierung?
Die Registrierung in der Kategorie 2-Bis erfolgt beim Nationalen Register der Umweltfachbetriebe über das Online-Verfahren auf der offiziellen Website. Dabei müssen die entsprechenden Abfallcodes und die Kennzeichen der Fahrzeuge angegeben werden, die für den Transport genutzt werden. Die Genehmigung ist 10 Jahre gültig und erfordert die Zahlung einer jährlichen Gebühr, die bis zum 30. April zu entrichten ist, um eine Aussetzung oder Löschung zu vermeiden.
Strafen bei fehlender Registrierung
Der Transport von Abfällen ohne die korrekte Registrierung zieht schwere Strafen nach sich:
•Für nicht gefährliche Abfälle drohen Bußgelder zwischen 2.600 und 26.000 Euro oder die Beschlagnahmung des Fahrzeugs;
•Für gefährliche Abfälle kann die Strafe von 6 Monaten bis zu 2 Jahren Haft sowie dieselben Geldstrafen betragen.
Unterstützung durch die Gruppe Santini
Für Unternehmen, die sich an die neuen Vorschriften anpassen müssen, bietet die Gruppe Santini umfassende Unterstützung bei der Abwicklung dieser administrativen Formalitäten. Dank unserer langjährigen Erfahrung in der Branche begleiten wir Sie Schritt für Schritt durch den Registrierungsprozess und prüfen die erforderlichen Voraussetzungen.
Für weitere Informationen oder um die Registrierung einzuleiten, können Sie uns unter consulting@grupposantini.com kontaktieren. Unser Team steht bereit, um Unternehmen in dieser neuen regulatorischen Phase effizient und individuell zu unterstützen.
Mit diesen neuen Regelungen passt sich die Provinz Bozen an den nationalen Rahmen an, um die Rückverfolgbarkeit und Sicherheit in der Abfallbewirtschaftung zu stärken. Dies ist eine Gelegenheit für Unternehmen, sich gesetzeskonform aufzustellen und dabei ein hohes Maß an Qualität und Nachhaltigkeit zu gewährleisten, das in diesem Sektor gefordert wird.
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