Das Land Südtirol baut die Dienste, die online abgewickelt werden können, ständig aus. Egal ob Ansuchen um das Landesfamiliengeld oder die Anmeldung zur Zwei- bzw. Dreisprachigkeitsprüfung: online sind verschiedene Behördengänge bequem und zeitsparend möglich.

Zeit ist kostbar – digitale Bürger nutzen sie besser!

Donnerstag, 26. April 2018 | 00:00 Uhr
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Von: First Avenue

SPID dich ein!

Seit Anfang März gibt es beim Zugang zu den Online-Diensten eine Neuerung: Durch die Einführung der digitalen Identität SPID (Sistema Pubblico di Identità Digitale) ist es möglich, auch von außerhalb der Landesgrenzen, mit Benutzername und Passwort auf dem persönlichen Bereich myCIVIS (https://my.civis.bz.it) im Südtiroler Bürgernetz die eigenen Dokumente und Unterlagen einzusehen. Wer eine aktivierte Bürgerkarte mit Lesegerät besitzt, kann diese weiterhin als Zugangsschlüssel zu myCIVIS nutzen.

SPID statt eGov Account

SPID ersetzt somit den ehemaligen eGov-Account, mit dem man sich bisher mit Passwort und Benutzername bei seinem digitalen Bürgerkonto anmelden konnte. SPID funktioniert ähnlich und ist kostenlos, kann jedoch weitaus mehr bieten. Die neue digitale Identität gilt nämlich auf dem gesamten italienischen Staatsgebiet als Schlüssel zu den Online-Diensten beispielsweise vom Nationalen Fürsorgeinstitut (NISF/INPS) oder der Agentur für Einnahmen. SPID ist eine Möglichkeit, einfach, smart, übersichtlich und sicher auf die Dienste der öffentlichen Verwaltung in Südtirol und in Italien zuzugreifen. Die öffentliche Verwaltung trägt damit dazu bei, dass immer mehr Südtirolerinnen und Südtiroler – auch jene, die im Ausland leben – diesen Weg nutzen, um Behördengänge bequem von zu Hause oder unterwegs abwickeln zu können.

Hilfe online oder per Telefon

Momentan bieten insgesamt acht sog. Provider die neue digitale Identität an. Die SPID-Aktivierungsverfahren können bei den meisten Anbietern komplett online abgewickelt werden, einige bieten im Staatsgebiet (auch in Südtirol) einen Schalterdienst an. Um SPID beantragen zu können muss man mindestens 18 Jahre alt sein und die italienische Staatsbürgerschaft besitzen bzw. eine reguläre Aufenthaltsgenehmigung besitzen.

Informationen zu SPID gibt es unter https://spid.gov.it (nationale Seite, die auch in deutscher Sprache zur Verfügung steht) oder unter https://my.civis.bz.it/spid_d. Hilfe und weitere Informationen zu SPID, aber auch zu den Online-Diensten und zur Bürgerkarte gibt es unter https://my.civis.bz.it/hilfe oder telefonisch unter +39 800 816 836. Um Ihre Frage schnellstmöglich zu beantworten, sollten Sie sich beim Anrufen vor Ihrem PC oder Tablet befinden.