Von: mk
Bozen – Der Herzinfarkt ist in Südtirol wie in ganz Europa eine der Haupttodesursachen. Auch sportliche Belastung kann zu einer akuten Herz-Kreislauf-Erkrankung führen. Aus diesem Grund wurde auf staatlicher Ebene die Verordnung erlassen, dass bei allen Sportwettkämpfen in Sportanlagen ein Defibrillator vorhanden sein muss. “Gerade im Sport müssen alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden, um lebensrettende Maßnahmen schnell setzen zu können, davon sind wir überzeugt. Wir haben die Richtlinien zur Defibrillatoren-Pflicht deshalb auch schon im Jahr 2015 genehmigt und die Anschaffung der Geräte finanziell unterstützt”, betont Sport- und Gesundheitslandesrätin Martha Stocker. Über die Gemeinden, die großteils Eigentümer der Sportanlagen sind, seien seither insgesamt 546 Defibrillatoren angebracht worden – mit Unterstützung des Landes.
Neben dem Vorhandensein der Geräte müssen Amateursportvereine aber auch gewährleisten, dass bei jedem Wettkampf, der im offiziellen Kalender des zuständigen Sportfachverbandes aufscheint, eine Person anwesend ist, die eine entsprechende Ausbildung absolviert hat und das Gerät bedienen kann. Von der Pflicht ausgenommen sind nur Wettkämpfe, die außerhalb von Sportanlagen stattfinden und Disziplinen mit geringer Herz-Kreislauf-Belastung wie Modellfliegen, Schach oder Billard. Für die Profisportvereine gilt die Defibrillatorenpflicht auch im Training.
Schon seit 2015 absolvieren daher viele ehrenamtliche Mitarbeiter der Sportvereine die entsprechende Grundausbildung; sie dauert acht Stunden und muss alle zwei Jahre mit einer vierstündigen Fortbildung aufgefrischt werden. “Ob diese Auffrischung verbindlich ist, war bisher nicht ganz klar, jetzt aber hat das Gesundheitsministerium diese Pflicht bestätigt. Und in Absprache mit Medizinern, mit dem Landessportbeirat und den Sportverbänden passen wir uns dieser Vorgabe an”, sagt Stocker. Einen entsprechenden Beschluss hat die Landesregierung in dieser Woche gefasst. Es gehe nun vor allem auch darum, die Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich zu organisieren, sagt Stocker. „Deshalb haben wir beschlossen, dass alle jene, die vor weniger als vier Jahren einen Grundkurs oder eine vierstündige Fortbildung besucht, ihre Kenntnisse dann aber nicht rechtzeitig aufgefrischt haben, dies jetzt im Rahmen einer vierstündigen Fortbildung machen können ohne den gesamten Kurs wiederholen zu müssen”, erklärt die Landesrätin.
Das Landesamt für Sport wird die Sportverbände und Sportvereine in den kommenden Tagen über die entsprechenden technischen Anweisungen informieren.