Von: luk
Bozen – Die Südtiroler Landeshauptstadt will nun eine eigene Downhill-Strecke ausweisen. Unklar ist jedoch, wo genau sie eingerichtet wird.
Wie Bürgermeister Renzo Caramaschi festgehalten hat, wird es sich dabei nicht um die beiden Wanderwege nach Kohlern handeln, deren Instandhaltung der Alpenverein im letzten Sommer nicht mehr übernommen hat, weil dort ständig Mountainbiker abfahren.
Auf diesen Wegen bleibt das Downhillen verboten. Caramaschi will eine andere Strecke finden, die als Sportanlage durch einen Betreiber geführt, gewartet und versichert werden soll.
Benedikter hält Downhill-Strecke nicht für möglich
In einem offenen Brief an Bozens Bürgermeister Renzo Caramaschi und Vizebürgermeister Christoph Baur erinnert Rudi Benedikter daran, dass die geltenden Raumordnungs- und Landschaftsschutznormen Downhill-Pisten in den stadtnahen Waldhängen nicht zulassen. Solche Pläne würden auf jeden Fall eine Änderung der Rechtslage im Bereich Landschaftsschutz und Raumordnung voraussetzen.
Art. 107 (Abs 14) des geltenden Landesraumordnungesetzes und der Bozner Landschaftsplan DLH 1998 i.F. 2008 (Art. 2 Abs 2) verbieten laut Benedikter in den Wäldern an stadtnahen Hängen Freizeitaktivitäten, welche die Bodenoberfläche nachhaltig schädigen. Wörtlich heiße es: „Vorbehaltlich der Anmerkung im Bauleitplan der Gemeinde ist im landwirtschaftlichen Grün,(….) im alpinen Grünland und im Waldgebiet die Errichtung von Tierparken, Golf- und Reitplätzen, von Naturrodelbahnen, sowie Anlagen für Freizeittätigkeiten, die eine beschränkte Nutzungsdauer haben und die Bodenoberflächen unverändert belassen, gestattet.“
„Der gesamte Kohlererberg fällt unter diese Landschaftsschutzregeln. Und dieselben Schutzbestimmungen gelten natürlich für die übrigen Bergflanken rund um den Bozner Talkessel (Hörtenberg, Tschögglberg), sowohl für die dortige Kulturlandschaft, als auch für die Waldgebiete (w.o.). Der Augenschein beweist, wie stark Downhillpisten den Waldboden beeinträchtigen bzw. schädigen. Anders gesagt: Es ist unstreitig, dass die ‚Freizeittätigkeit Downhillfahren‘ weder eine beschränkte Nutzungsdauer hat, noch die Bodenoberflächeunverändert belässt. Schon aufgrund dieser Rechtslage (Landesgesetze und Gemeindenormen) ist die Ausweisung von Downhillstrecken an den Bozner Berghängen nicht möglich“, erklärt Benedikter.