Von: mk
Bozen – Das Gericht in Bozen beharrt darauf, dass jene Urinprobe von Alex Schwazer in Italien analysiert wird, die ihm die Sperre bei den Olympischen Sommerspielen im Jahr 2016 in Rio eingebrockt hat.
Richter Walter Pelino hat angekündigt, dass er ein weiteres Amtshilfeansuchen an Köln richten wird. Damit soll erreicht werden, dass sowohl die A- als auch die B-Probe ausgehändigt werden.
Giampietro Lago, der Kommandant des kriminaltechnischen Labors in Parma erklärte, das die zehn Milliliter Urin, die Köln nach Italien schicken wollte, für eine gültige Analyse nicht ausreichen würden.
Im Gegenteil: Im Amtshilfeansuchen wird Köln aufgefordert, die zehn Milliliter aus der unversiegelten Probe nicht zu verschicken, da die Gefahr bestehe, das Ergebnis eines eventuellen Vergleichs weiter zu beeinträchtigen.