Von: mk
Bozen – Vor allem junge Menschen begeistern sich immer mehr für Slacklines. Doch wer die Trendsportart ausüben will, muss einiges wissen. Für Highlines ab 15 Metern Höhe gilt nämlich: Sie unterliegen dem Luftfahrtgesetz und müssen deshalb bei der Landesabteilung Forstwirtschaft gemeldet werden.
Betreiber von Luftfahrthindernissen sind verpflichtet, deren Bestehen, Errichtung und Abbau zu melden. In Südtirol gibt es derzeit rund 2500 linienförmige Luftfahrthindernisse, dazu zählen Aufstiegsanlagen, Elektroleitungen und Materialkleinseilbahnen. Und: Gurt- und Schlauchbänder, die zum Darüber-Balancieren zwischen zwei Befestigungspunkten gespannt werden. Grundsätzlich unterliegen diese Slacklines dem Luftfahrtgesetz. Allerdings wird der größte Teil dieser Bänder wohl kaum mehr als 50 Zentimeter über dem Boden gespannt werden.
Wird jedoch die Höhe von 15 Metern überschritten, sind sie anzeigepflichtig: Die Meldung dieser “speziellen Anlagen” muss unter diesem Link bei der Landesabteilung Forstwirtschaft erfolgen, erklärt der Direktor des Amtes für Forstplanung Günther Unterthiner.