Transparente Regelung angestrebt

Land will außerschulische Nutzung der Sportanlagen einheitlich regeln

Dienstag, 20. Juli 2021 | 15:38 Uhr

Von: luk

Bozen – Damit Schulsportanlagen auch außerschulisch möglichst gut und einheitlich genutzt werden können, strebt die Landesregierung eine transparente Regelung an.
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Die außerschulische Nutzung von Schulsportanlagen  gestaltet sich besonders in der schulfreien Zeit schwierig. Dabei sind es vor allem die Reinigung und die Aufsicht am Wochenende, die wegen der unterschiedlichen Situation der Schulen Probleme bereiten. Die Corona-Pandemie mit ihren strengen Hygieneauflagen hat dieses Problem weiter verschärft. Eine Rolle spielen dabei die unterschiedlichen Ressourcen der einzelnen Schulen. Das Land stellt seit jeher eigenes Aufsichts- und Reinigungspersonal für die außerschulische Tätigkeit in den Schulsportanlagen zur Verfügung. Landesweit handelt es sich um derzeit 84 Stellen.

Um die einschränkende Bestimmung des Corona-Schuljahrs 2020/21 noch vor Beginn des neuen Schuljahres zu ändern und eine Regelung zu finden, die von den Schulen transparent und einheitlich verwaltet werden kann, hat Landeshauptmann Arno Kompatscher heute (20. Juli) die Landesregierung mit dem Thema befasst. Diese verständigte sich darauf, dass in der Regel Landespersonal Aufsicht und Reinigung der Schulsportanlagen bei außerschulischer Benutzung übernimmt. Bei Bedarf soll die Landesverwaltung die Möglichkeit haben, diese Dienste über Verträge mit externen Firmen abzudecken. Nur in Ausnahmefällen sollen die Benutzer, dies sind in den meisten Fällen Sportvereine, diesen Dienst übernehmen. Diese neue Regelung wird das Land auch etwas kosten: Angesichts der aktuell verfügbaren Ressourcen und der mit der Corona-Pandemie verbundenen Hygieneauflagen im kommenden Schuljahr wird mit zusätzlichen Kosten von 70.000 Euro für die externe Beauftragung gerechnet.

Der Landeshauptmann erklärte auch, welche Schritte nun notwendig sind, um diese Neuregelung umzusetzen. Zum einen sind die geltenden Landesbestimmungen abzuändern. Derzeit regelt das Landesgesetz Nr. 26 aus dem Jahr 1977 die außerschulische Nutzung der Schulsportanlagen. Dazu gibt es eine Durchführungsbestimmung aus dem Jahr 2008. Mit einem Dekret des Landeshauptmanns waren vor zwei Jahren den Gemeinden die Zuständigkeit für Aufsicht und Reinigung der Schulsportanlagen in der schulfreien Zeit übertragen und eine entsprechende Spesenvergütung über die Gemeindefinanzierung vorge sehen worden. Da eine breite Anwendung dieser Bestimmung sich als schwierig erwies, wurde die Umsetzung bis zum Beginn des Schuljahrs 2020/21 aufgeschoben. Für das Schuljahr 2020/21 beschloss die Landesregierung dann eine Corona-Regelung, mit der grundsätzlich das Land die Aufgaben für Aufsicht und Reinigung der Sportanlagen übernahm, aber auch die Möglichkeit vorsah, diese den Nutzenden zu übertragen. Nun gilt es, diese Bestimmungen zu ändern beziehungsweise definitiv festzuschreiben, dass prinzipiell das Land auch in Zukunft diese Aufgabe übernehmen wird.

Konkrete einzelne Problemfälle sollen in Zusammenarbeit mit den drei Bildungsdirektionen und dem Amt für Sport erhoben werden, um dann quantifizieren zu können, welche finanziellen und personellen Ressourcen erforderlich sind, um den Dienst auf Landesebene einheitlich zu garantieren.

Bezirk: Bozen