Amtliches Schreiben

Bei Totengedenken auf Chorgesang und Blasmusik verzichten

Donnerstag, 29. Oktober 2020 | 17:22 Uhr

Von: mk

Bozen – Allerheiligen und Allerseelen sind besondere Gelegenheiten, um an die Verstorbenen zu denken und für sie zu beten. Aufgrund der steigenden Infektionszahlen sieht sich die Diözesanleitung heute genötigt, noch einmal einige Hinweise für die Feier von Allerheiligen und Allerseelen zu geben. In einem amtlichen Schreiben ersuchen Bischof Ivo Muser und Generalvikar Eugen Runggaldier rigoros die geltenden Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten und auf Chorgesang und Blasmusik zu verzichten.

Im amtlichen Schreiben der Diözesanleitung werden die Gläubigen eindringlich ersucht, bei allen liturgischen Feiern zu Allerheiligen und Allerseelen, sei es in der Kirche wie auch am Friedhof, rigoros die geltenden Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten: Mund- und Nasenschutz, Abstand, Hygiene der Hände. Diese wichtigen Regeln sollen am Beginn des Gottesdienstes in Erinnerung gerufen werden. Ein Ordnungsdienst soll darauf achten, dass sich die Gläubigen daran halten. Bei den Feiern zum Totengedenken soll auf Chorgesang und Blasmusik verzichtet werden.

Schließlich wird empfohlen, für den persönlichen Friedhofsbesuch die beiden Tage von Allerheiligen und Allerseelen zu nützen, um so zu vermeiden, dass es am Friedhof zu Menschenansammlungen kommt.

Die Diözesanleitung vertraut darauf, dass die Gläubigen Eigenverantwortung und Rücksicht zeigen werden, damit die liturgischen Feiern stattfinden können und Menschen im Glauben gestärkt werden.

Das amtliche Schreiben im Wortlaut: https://www.bz-bx.net/de/bischof/texte-des-bischofs/detail/hinweise-fuer-die-feier-von-allerheiligen-und-allerseelen.html

Bezirk: Bozen