Von: luk
Bozen/Brescia – Am morgigen Samstag, 23. Oktober 2021, wird Kardinal Marcello Semeraro, Präfekt der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse, in der Kathedrale von Brescia Schwester Lucia Ripamonti seligsprechen. Am Gottesdienst nimmt auch Diözesanbischof Ivo Muser teil, weil sich das zur Seligsprechung notwendige Wunder 1967 in Bozen ereignet hat, als ein sechs Jahre altes Mädchen, das nach einem Verkehrsunfall klinisch tot gewesen sein soll, wieder vollständig genas. 2012 ist das vermutete Heilungswunder in einem diözesanen Gerichtsverfahren überprüft worden.
Bevor jemand selig- oder heiliggesprochen wird, müssen sein Leben und Wirken sorgfältig geprüft werden. Zuerst geschieht das in der Heimatdiözese, dann in Rom bei der Kongregation für Selig- und Heiligsprechungen. Festgestellt werden dabei die Tugendhaftigkeit der betreffenden Person und die Verehrung durch die Bevölkerung.
Auch braucht es ein eindeutiges Wunder, das auf die Anrufung dieser Person geschehen ist. Im Falle von Sr. Lucia Ripamonti (1909 – 1954) hat sich das zur Seligsprechung notwendige Wunder in Südtirol ereignet: Das Mädchen Irene Zanfino aus Meran, damals fast sieben Jahre alt, war 1967 bei den Großeltern in Bozen. Sie wollte in einer Trafik in der Drususallee eine Zeitung kaufen, als sie auf dem Zebrastreifen von einem Auto angefahren wurde. Dabei erlitt das Mädchen schwerste Verletzungen mit Schädelhirntrauma und Blutergüssen. Bei der Einlieferung ins Krankenhaus hatte der behandelnde Arzt den Herzstillstand festgestellt. Nach einer Wiederbelebung setzte zwar die Atmung wieder ein, doch soll Irene Zanfino klinisch tot gewesen sein. Die Ärzte erklärten den Eltern, dass ihr Kind den Unfall nicht überleben oder vollständig gelähmt bleiben werde. Irene Zanfino lag mehrere Tage im Koma. Eltern und Verwandte des Kindes sowie die Krankenschwestern hatten ihre ganze Hoffnung in das Gebet zur Gottesmutter und auf die Fürsprache von Sr. Lucia Ripamonti gesetzt. Tatsache ist, dass Irene Zanfino nach einer Woche erwachte und nach einem Monat vollkommen gesund aus dem Krankenhaus entlassen werden konnte.
Das Seligsprechungsverfahren für Lucia Ripamonti wurde in der Diözese Brescia im Jahre 1993 eingeleitet und 1999 von der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse angenommen. Ein diözesanes Gerichtsverfahren zur Überprüfung des vermuteten Heilungswunders- eingesetzt am 7. August 2012 – wurde vom bischöflichen Delegierten, P. Alois Hillebrand, und von der Notarin und Aktuarin Sonia Veronese geführt und im November 2012 abgeschlossen. Bischof Ivo Muser hat daraufhin die Akten versiegelt und zusammen mit einem ausführlichen Gutachten des medizinischen Sachverständigen, Dr. Fabrizio Fontanella, der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungen nach Rom weitergeleitet. 2019 hat Papst Franziskus das Wunder anerkannt und damit die Voraussetzungen für die Seligsprechung geschaffen. Sr. Lucia Ripamonti hätte ursprünglich bereits im Mai 2020 seliggesprochen werden sollen, wegen der Corona-Pandemie wurde die Seligsprechung auf den morgigen 23. Oktober 2021 verschoben.