Von: luk
Bozen – Ab morgen, Donnerstag, 15. Oktober, kann online um das Corona-Notfallstipendium des Landes in Höhe von 1500 oder 2000 Euro angesucht werden. Anspruchsberechtigt sind Studierende, die sich in einer coronabedingten wirtschaftlichen Notlage befinden, auch wenn sie im akademischen Jahr 2020/21 angesichts ihrer Einkommens- und Vermögenslage von 2019 eigentlich kein Anrecht auf eine Studienförderung hätten. Die Landesregierung hatte die Einführung der außerordentlichen und einmaligen Studienbeihilfe am 22. September auf Antrag von Landesrat Philipp Achammer beschlossen. Mit der Veröffentlichung der Ausschreibung im heutigen Amtsblatt der Region Nr. 41 ist die Ausschreibung rechtskräftig.
Anspruchsberechtigte Studierende können nun bis Jahresende, bis zum 31. Dezember 2020, im Landesamt für Hochschulförderung um die außerordentliche Studienbeihilfe ansuchen. Vorausgesetzt wird, dass die Studiendauer und der Studienerfolg mit den Vorgaben der Verordnung und der Wettbewerbsausschreibung für die ordentlichen Studienbeihilfen im Einklang sind. Über Eigenerklärung müssen die Studierenden außerdem nachweisen, dass Einkommen und Vermögen (ausgedrückt als Faktor der wirtschaftlichen Lage FWL zwischen 4 und 5) der Kernfamilie im laufenden Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr infolge des Covid-19-Notstandes mindestens 20 Prozent beziehungsweise 40 Prozent zurückgegangen sind.
“Mit dieser Unterstützungsmaßnahme wollen wir sicherstellen, dass auch jene Studierenden ihr Studium weiterführen können, die im akademischen Jahr 2020/2021 keine Beihilfe erhalten könnten, weil ihr Einkommen und Vermögen von 2019 zu hoch sind, die sich aber in einer schweren wirtschaftlichen Notlage befinden”, betont Landesrat Achammer.